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Dati di base
Società anonima
27.11.2013
CHF 100’000
Ultimo cambiamento: 07.02.2023

Sede

Kloten (ZH)

Scopo

Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen für die Beschaffung von Baumaterialien für die Baubranche sowie Logistik und Vertrieb von Medizinalprodukten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwerten, verwalten und veräussern, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann oder die geeignet sind, ihre Entwicklung oder diejenige von Gruppengesellschaften zu fördern. Mostra di più

IDI

CHE-425.364.213

Numero d'ordine

CH-020.3.039.946-3

Registro di commercio

Cantone Zurigo

Estratto del registro di commercio

Ragioni sociali precedenti

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

Lixt Handelsregisterauszug

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 20 su 26

FUSC10.02.2023
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Procurement Corp AG in Liquidation

Sospensione della procedura di fallimento Procurement Corp AG in Liquidation

Rubrica: Fallimenti
Sottorubrica: Sospensione della procedura di fallimento

Debitore
Procurement Corp AG in Liquidation
CHE-425.364.213
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Data della dichiarazione di fallimento: 11.02.2022

Data della sospensione: 31.01.2023

Ammontare dell'anticipo delle spese: 10’000.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Termine: 10 giorni
Scadenza del termine: 20.02.2023

Punto di contatto
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf,
Plätzliweg 4,
8303 Bassersdorf


FUSC: 29 del 10.02.2023
Numero di pubblicazione: KK03-0000039776
Ente di pubblicazione: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf
Cantoni: ZH
FUSC07.02.2023
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Procurement Corp AG in Liquidation

Mutazione Procurement Corp AG in Liquidation

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Revoca del fallimento

Procurement Corp AG in Liquidation, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 88 vom 06.05.2022, Publ. 1005466763). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Bülach vom 31.01.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.

FUSC: 26 del 07.02.2023
Registro giornaliero: 5369 del 02.02.2023
Numero di pubblicazione: HR02-1005671528
Cantoni: ZH

FUSC06.05.2022
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Procurement Corp AG in Liquidation

Mutazione Procurement Corp AG in Liquidation

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte

Procurement Corp AG in Liquidation, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 34 vom 17.02.2022, Publ. 1005407710).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Krebs, Martin, von Kirchdorf (BE), in Aesch (ZH), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 88 del 06.05.2022
Registro giornaliero: 17955 del 03.05.2022
Numero di pubblicazione: HR02-1005466763
Cantoni: ZH

FUSC17.02.2022
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Procurement Corp AG in Liquidation

Mutazione Procurement Corp AG in Liquidation

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Liquidazione, Nuova ragione sociale, Scioglimento in seguito a fallimento

Procurement Corp AG, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2022, Publ. 1005381799).

Firma neu:
Procurement Corp AG in Liquidation. Mit Urteil vom 11.02.2022 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 11.02.2022, 12.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

FUSC: 34 del 17.02.2022
Registro giornaliero: 7066 del 14.02.2022
Numero di pubblicazione: HR02-1005407710
Cantoni: ZH

FUSC17.01.2022
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Procurement Corp AG

Mutazione Procurement Corp AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte

Procurement Corp AG, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 216 vom 05.11.2021, Publ. 1005327364).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Krebs, Martin, von Kirchdorf (BE), in Aesch (ZH), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 11 del 17.01.2022
Registro giornaliero: 2041 del 12.01.2022
Numero di pubblicazione: HR02-1005381799
Cantoni: ZH

FUSC30.11.2021
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Procurement Corp AG

Decisione giudiziaria Sulser Trading & Services AG contro Procurement Corp AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Altra decisione giudiziaria

Parte attrice
Sulser Trading & Services AG
Industriestrasse 52
8112 Otelfingen

Parte convenuta
Procurement Corp AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

1. Das Verfahren wird sistiert, bis der Mangel der Schuldnerin in ihrer Organisation behoben worden ist bzw. ein allfälliges nachfolgendes gerichtliches Verfahren betreffend Organisationsmangel durchgeführt und rechtskräftig abgeschlossen worden ist.

2. Die Ladung für die Konkursverhandlung vom 17. Dezember 2021 wird abgenommen. Die Konkursverhandlung findet demgemäss nicht statt.

3. (Mitteilung)

4. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.

In diesem Verfahren gelten die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO nicht.



Numero di pratica: EK210532-C

Data della decisione: 26.11.2021

Istanza d’appello del tribunale
Bezirksgericht Bülach, Spitalstr. 13, 8180 Bülach

Termine: 10 giorni
Scadenza del termine: 10.12.2021

Punto di contatto
Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13,
8180 Bülach

FUSC: 233 del 30.11.2021
Numero di pubblicazione: UV02-0000001361
Ente di pubblicazione: Bezirksgericht Bülach
Cantone: ZH
FUSC24.11.2021
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Procurement Corp AG

Diffida in base a puì articoli dell'ORC Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base a puì articoli dell'ORC

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation auf.
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die erforderliche Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist.
Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist behoben, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht. Dieses ergreift die erforderlichen Massnahmen (Art. 939 Abs. 2 OR).

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 24.12.2021

Punto di contatto
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Osservazioni
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Taiana Bauwerkzeuge GmbH (CHE-109.506.625), in Zürich
- ShareWood Switzerland AG (CHE-113.591.781), in Zürich
- Ra-hat Place GmbH (CHE-206.289.969), in Kloten
- OEL GmbH (CHE-308.068.718), in Oberengstringen
- Parhouse GmbH (CHE-111.991.253), in Zürich
- ANGI KREUZER & PARTNER INNENDEKORATION GmbH (CHE-110.335.310), in Zürich
- FRIEDBRUNNEN GmbH (CHE-114.913.261), in Meilen
- Opfiker Immobilien AG (CHE-348.212.996), in Opfikon
- MADAR MD GmbH (CHE-144.291.760), in Unterengstringen
- BM-Iso Tech GmbH (CHE-140.030.858), in Wetzikon (ZH)
- AWS Management AG (CHE-103.050.414), in Niederhasli
- St. John’s AG (CHE-100.791.081), in Meilen
- Mihalopoulos & Moros Red Rock Lounge in Liquidation, in Bülach
- Travel Unlimited GmbH in Liquidation (CHE-472.669.782), in Dietikon
- women’s world GmbH (CHE-113.720.759), in Winterthur
- Mogli Fashion AG (CHE-102.793.381), in Wädenswil
- somcom GmbH (CHE-372.297.154), in Maur
- Shepperd Investors AG (CHE-113.557.117), in Zürich
- Procurement Corp AG (CHE-425.364.213), in Kloten
- Andiag Gipser GmbH (CHE-198.524.899), in Regensdorf
- Galahad Enterprises AG in Liquidation (CHE-225.448.808), in Zürich
- Wohn- und Lebensgemeinschaft ARVE in Liquidation (CHE-109.997.909), in Illnau-Effretikon

FUSC: 229 del 24.11.2021
Numero di pubblicazione: BH05-0000006498
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Cantoni: ZH
FUSC05.11.2021
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Procurement Corp AG

Mutazione Procurement Corp AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte

Procurement Corp AG, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 172 vom 06.09.2021, Publ. 1005284457).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Naeher, Michele, von Basel, in Endingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 216 del 05.11.2021
Registro giornaliero: 45794 del 02.11.2021
Numero di pubblicazione: HR02-1005327364
Cantoni: ZH

FUSC06.09.2021
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Procurement Corp AG

Mutazione Procurement Corp AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte

Procurement Corp AG, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 135 vom 15.07.2021, Publ. 1005249612).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Naeher, Michele, von Basel, in Endingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 172 del 06.09.2021
Registro giornaliero: 37661 del 01.09.2021
Numero di pubblicazione: HR02-1005284457
Cantoni: ZH

FUSC16.07.2021
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Procurement Corp AG

Citazione giudiziaria Procurement Corp AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
Procurement Corp AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2021.00084

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
19.08.2021, 14:00 .

Oggetto dell'udienza
Klage von WBV GmbH & Co. KG über CHF 26'207.20

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00047 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 136 del 16.07.2021
Numero di pubblicazione: UV03-0000000526
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC15.07.2021
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Procurement Corp AG

Mutazione Procurement Corp AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte

Procurement Corp AG, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 114 vom 16.06.2021, Publ. 1005218444).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Feller, Christian, von Thun, in Killwangen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 135 del 15.07.2021
Registro giornaliero: 31320 del 12.07.2021
Numero di pubblicazione: HR02-1005249612
Cantoni: ZH

FUSC23.06.2021
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Procurement Corp AG

Citazione giudiziaria Procurement Corp AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
Procurement Corp AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2021.00075

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
15.07.2021, 09:00 .

Oggetto dell'udienza
Klage von Marcel Murer über CHF 28'276.65

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00047 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 119 del 23.06.2021
Numero di pubblicazione: UV03-0000000513
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC16.06.2021
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Die Beschaffer AG

Citazione giudiziaria Die Beschaffer AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
Die Beschaffer AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2021.00047

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
10.08.2021, 10:30 .

Oggetto dell'udienza
Klage der Firma Belcolor AG über CHF 24'849.30

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00047 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 114 del 16.06.2021
Numero di pubblicazione: UV03-0000000509
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC16.06.2021
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Die Beschaffer AG

Citazione giudiziaria Die Beschaffer AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
Die Beschaffer AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2021.00050

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
10.08.2021, 09:00 .

Oggetto dell'udienza
Forderung AMAG First AG über CHF 6'490.30

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00050 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 114 del 16.06.2021
Numero di pubblicazione: UV03-0000000510
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC16.06.2021
|
Procurement Corp AG

Mutazione Procurement Corp AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Nuova ragione sociale, Statuti modificati

Die Beschaffer AG, in Kloten, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 217 vom 06.11.2020, Publ. 1005016522).

Statutenänderung:
01.06.2021.

Firma neu:
Procurement Corp AG.

FUSC: 114 del 16.06.2021
Registro giornaliero: 26405 del 11.06.2021
Numero di pubblicazione: HR02-1005218444
Cantoni: ZH

FUSC18.05.2021
|
Die Beschaffer AG

Citazione giudiziaria Die Beschaffer AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
Die Beschaffer AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2021.00047

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
22.06.2021, 10:30 .

Oggetto dell'udienza
Klage der Firma Belcolor AG über CHF 24'849.30

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00047 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 94 del 18.05.2021
Numero di pubblicazione: UV03-0000000488
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC18.05.2021
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Die Beschaffer AG

Citazione giudiziaria Die Beschaffer AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
Die Beschaffer AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2021.0007

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
09.06.2021, 09:00 .

Oggetto dell'udienza
Klage allbranded GmbH über CHF 3'231.00

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



Wichtige Hinweise
1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00047 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 94 del 18.05.2021
Numero di pubblicazione: UV03-0000000489
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC18.05.2021
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Die Beschaffer AG

Citazione giudiziaria Die Beschaffer AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
Die Beschaffer AG
Hotelstrasse 1
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2021.00050

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
22.06.2021, 09:00 .

Oggetto dell'udienza
Forderung AMAG First AG über CHF 6'490.30

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00050 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 94 del 18.05.2021
Numero di pubblicazione: UV03-0000000490
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC06.11.2020
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Die Beschaffer AG

Mutazione Die Beschaffer AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte, Nuovo scopo, Nouva sede, Statuti modificati, Nuovo recapito

Die Beschaffer AG, in Zürich, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 170 vom 02.09.2020, Publ. 1004969439).

Statutenänderung:
29.10.2020.

Sitz neu:
Kloten.

Zweck neu:
Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen für die Beschaffung von Baumaterialien für die Baubranche sowie Logistik und Vertrieb von Medizinalprodukten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwerten, verwalten und veräussern, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann oder die geeignet sind, ihre Entwicklung oder diejenige von Gruppengesellschaften zu fördern.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Feller, Christian, von Thun, in Killwangen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 217 del 06.11.2020
Registro giornaliero: 41980 del 03.11.2020
Numero di pubblicazione: HR02-1005016522
Cantoni: ZH

FUSC02.09.2020
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Die Beschaffer AG

Mutazione Die Beschaffer AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte

Die Beschaffer AG, in Zürich, CHE-425.364.213, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 121 vom 25.06.2020, Publ. 1004919531).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Piani, Umberto, italienischer Staatsangehöriger, in Weiningen (ZH), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 170 del 02.09.2020
Registro giornaliero: 32894 del 28.08.2020
Numero di pubblicazione: HR02-1004969439
Cantoni: ZH

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