Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Prüfgesellschaft | 19.03.2020 | |||
2 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 14.07.2021 | ||
40 Firmen anzeigen | Präsident des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 19.03.2020 | ||
15 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 19.03.2020 |
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Sitz |
Bern (BE) |
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Zweck |
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die Kollektivanlagengesetzgebung) sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit für ihre Anlegeraktien. Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Immobilien-SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet. Die Immobilien-SICAV investiert das Anlegerteilvermögen in die in Art. 59 KAG vorgesehenen Anlagen, nämlich insbesondere: Grundstücke einschliesslich Zugehör; Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen im Immobilienfonds vereinigt sind; Anteile an anderen Immobilienfonds und börsenkotierten Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 25 Prozent des Gesamtfondsvermögens; ausländische Immobilienwerte, deren Wert hinreichend beurteilt werden kann. Die Anlagepolitik und ihre Beschränkungen sowie die Anlagetechniken und -instrumente sind im Anlagereglement ausführlich beschrieben. Das Unternehmer-Teilvermögen der Immobilien-SICAV investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere (Geldmarktfonds, kurzfristige Anleihen, Barmittel usw.). Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist.
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UID |
CHE-134.543.948 |
CH-Nummer |
CH-036.8.080.749-0 |
Handelsregisteramt |
Kanton Bern |
Handelsregisterauszug |
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6 Firmen mit gleichem Domizil: Spitalgasse 3, 3011 Bern
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Einladung gemäss PDF
Mutation Von Graffenried Immobilien SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Zweck neu, Statutenänderung
Von Graffenried Immobilien SICAV, in Bern, CHE-134.543.948, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 221 vom 12.11.2021, Publ. 1005332608).
Statutenänderung:
15.06.2023.
Zweck neu:
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die "Kollektivanlagengesetzgebung") sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit für ihre Anlegeraktien. Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Immobilien-SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet. Die Immobilien-SICAV investiert das Anlegerteilvermögen in die in Art. 59 KAG vorgesehenen Anlagen, nämlich insbesondere: Grundstücke einschliesslich Zugehör; Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen im Immobilienfonds vereinigt sind; Anteile an anderen Immobilienfonds und börsenkotierten Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 25 Prozent des Gesamtfondsvermögens; ausländische Immobilienwerte, deren Wert hinreichend beurteilt werden kann. Die Anlagepolitik und ihre Beschränkungen sowie die Anlagetechniken und -instrumente sind im Anlagereglement ausführlich beschrieben. Das Unternehmer-Teilvermögen der Immobilien-SICAV investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere (Geldmarktfonds, kurzfristige Anleihen, Barmittel usw.). Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist.
SHAB: 134 vom 13.07.2023
Tagesregister: 11357 vom 10.07.2023
Meldungsnummer: HR02-1005794490
Kantone: BE
Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung
Von Graffenried Immobilien SICAV
Betroffene Organisation:
Von Graffenried Immobilien SICAV
CHF-134.543.948
c/o Privatbank Von Graffenried AG
Spitalgasse 3
3011 Bern
Angaben zur Generalversammlung:
15. Juni 2023, 14.00 Uhr, Privatbank Von Graffenried AG, Spitalgasse 3, 3011 Bern
Einladungstext/Traktanden:
Die Aktionäre sind eingeladen, am 15. Juni 2023 an der ausserordentlichen
Generalversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen.
Traktanden:
1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung
Eröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz.
2. Änderungen der Statuten
Der Verwaltungsrat beantragt eine Totalrevision der Statuten der Von Graffenried Immobilien SICAV, welche insbesondere folgende Punkte umfasst:
Aktionäre haben die Möglichkeit, den Entwurf der neuen Statuten im Vorfeld der Generalversammlung einzusehen. Hierfür wenden sie sich an: Luca.Degiorgi@graffenried-bank.ch
3. Varia
Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV dürfen Unternehmeraktionäre und Anlegeraktionäre teilnehmen. Hierzu verlangen sie bei ihrer Bank eine Hinterlegungsbestätigung über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser Bestätigung können sie bis zum 08. Juni 2023 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die Generalversammlung verlangen.
Vollmacht
Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Stellvertreter haben sich vor Beginn der Generalversammlung mittels Zutrittskarte und durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung. Die dem Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässig Vermögensverwalter, die als Depotvertreter gemäss Art. 689e OR handeln, sind verpflichtet, die Gesellschaft bis spätestens am 08. Juni 2023 die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben.
Die Jahresrechnung, der Jahresbericht des Verwaltungsrats und die Berichte der Revisionsstelle stehen den Aktionären am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht zur Verfügung.
Bern, den 25. Mai 2023
Von Graffenried Immobilien SICAV
Der Verwaltungsrat
Einmalige Veröffentlichung
Änderung des Anlagereglements mit Anhang
Von Graffenried Immobilien SICAV
Valoren-Nr.: 50267979
Eine Gesellschaft in Form einer fremdverwalteten «Investmentgesellschaft mit variablem Kapital» (SICAV) nach Schweizer Recht der Art Immobilienfonds für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 36 ff. i.V.m. Art. 58 ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 («KAG»).
I. Änderung des Anlagereglements mit Anhang
Vorbehaltlich der Genehmigung der FINMA und mit Zustimmung der Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, sieht die Fondsleitung Solutions & Funds und der Verwaltungsrat der Von Graffenried Immobilien SICAV die nachstehenden Änderungen des Anlagereglements vor.
Anlagereglement
Grundlagen
§1 Firma und Sitz von Gesellschaft, Fondsleitung, Depotbank und Vermögensverwalter
[…]
V. Vergütungen und Nebenkosten
§ 19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Teilvermögens
Der effektiv angewandte Satz der Verwaltungskommission ist jeweils aus dem Jahresbericht ersichtlich.
Anhang
Allgemeine Informationen über die Immobilien-SICAV
Fondsleitung: SOLUTIONS & FUNDS SA
Promenade de Castellane 4
1110 Morges
Schätzungsexperten: Jones Lang LaSalle AG mit
Hauptverantwortlichen
Herr Daniel Schneider
Herr Herr Wieland Schwarz
[…]
II. Administration und Delegation an die Fondsleitung
Die Immobilien-SICAV ist eine extern verwaltete SICAV. Die Administration, Vermögensverwaltung und der Vertrieb der Immobilien-SICAV wird an Solutions & Funds SA, Morges, als Fondsleitung delegiert. […]
Die Geschäftsleitung der Fondsleitung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Schätzungsexperten
[…]
Innerhalb der Jones Lang LaSalle AG wurden folgende Hauptverantwortlichen beauftragt:
II. Rechte von Investoren
Gemäss Art. 41 Abs. 1 und 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 und 2 KKV werden die Aktionäre darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität von Änderungen des Anlagereglements durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nur auf die Bestimmungen von Art. 35a Abs. 1 lit. a-g KKV erstreckt.
Das Anlagereglement kann kostenlos am Sitz der Fondsleitung und der Immobilien-SICAV bezogen werden.
Morges, 5. Dezember 2022
Fondsverwaltung: Solutions & Funds SA, Morges
Die SICAV: Von Graffenried Immobilien SICAV
Depotbank: Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne
Die Aktionäre sind eingeladen, am 24. Oktober 2022 an der ordentlichen
Generalversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen.
Traktanden:
1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung
Eröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz.
2. Jahresbericht, Jahresrechnung für das Geschäftsjahr bis zum 30. Juni 2022 und Bericht der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht und die Jahresrechnung für das am 30. Juni 2022 beendete Geschäftsjahr zu genehmigen.
3. Zuweisung des Ergebnisses
Der Verwaltungsrat beantragt folgende Gewinnverwendung:
Teilvermögen Anlegeraktionäre. Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung einer Dividende von CHF 1‘959‘673.50 sowie Vortrag auf neue Rechnung in der Höhe von CHF 549‘119.25.
4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30. Juni 2022 beendete Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen
5.1 Wahlen in den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von
5.1.1 Herrn Stephan Wintsch
5.1.2 Herrn Christoph Zubler
5.1.3 Herrn Roger Müller
in den Verwaltungsrat für die Dauer von zwei Jahren bis zur ordentlichen Generalversammlung 2024.
5.2 Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für ein Mandat von der Dauer eines Jahres bis zur ordentlichen Generalversammlung 2023.
6. Änderungen Anlagereglement mit Anhang
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Anlagereglements mit Anhang.
7. Änderungen der Statuten
Die nachfolgenden Bestimmungen der Statuten werden wie folgt angepasst:
Art. 2 Zweck
Neuer Absatz 2: Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist.
Neuer Absatz 3: Die Immobilien-SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet.
Art. 22 Teilnahmeberechtigung
Absatz 3: Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Immobilien-SICAV regelt in der Einladung die Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsvollmacht.
Art. 26 Oberleitung, Befugnisse
Absätze 1 – 5:
1 Dem Verwaltungsrat obliegt die oberste Leitung der Immobilien-SICAV und die Überwachung einer allfälligen Geschäftsführung. Er vertritt die Immobilien-SICAV nach aussen und besorgt alle Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Reglement einem anderen Organ der Immobilien-SICAV übertragen sind.
2 Der Verwaltungsrat und seine allfälligen Beauftragten wahren die Interessen der Gesamtheit der Aktionäre.
3 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:
a) die Oberleitung der Immobilien-SICAV und die Erteilung der nötigen Weisungen;
b) die Festlegung der Organisation einschliesslich Erlass des Organisationsreglements;
c) die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung;
d) die Ernennung und Abberufung nach Massgabe des Organisationsreglements allfällig mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Mitgliedern des Verwaltungsrates bzw. Dritter und die Regelung der Zeichnungsberechtigung;
e) die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
f) die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
g) die Publikation der Prospekte, Jahres- und Halbjahresberichte;
h) Die Behandlung der Prüfberichte der Revisionsstelle;
i) die Festlegung, Änderung und Umsetzung der Grundsätze der Anlagepolitik sowie die Aufstellung des Anlagereglements, soweit diese nicht gemäss Art. 18 Abs. 1 Bst. g der Generalversammlung vorbehalten ist;
j) die Bezeichnung und den Wechsel der Depotbank;
k) der Entscheid über die Bewertung der Anlagen; und
l) das Sicherstellen der Schaffung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines wirksamen internen Kontrollsystems (IKS).
4 Der Verwaltungsrat kann folgende Aufgaben auf Grundlage des Organisationsreglements sowie im Rahmen der massgeblichen Bestimmungen der Kollektivanlagengesetzgebung ganz oder teilweise delegieren:
a) die Ausarbeitung von Prospekten und Basisinformationsblättern;
b) die neuer Teilvermögen sowie neuer Aktienklassen;
c) die Administration
5 Der Verwaltungsrat ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht der Generalversammlung oder andern Gesellschaftsorganen übertragen oder vorbehalten sind und kann in diesen Angelegenheiten Beschluss fassen.
Die übrigen Statutenänderungen sind rein formeller Natur bzw. von Gesetzes wegen erforderliche Änderungen und wurden mit dem Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG), des Finanzinstit8.utsgesetzes (FINIG) und des revidierten Kollektivanlagengesetzes (KAG) an die neuen Musterdokumente der Asset Management Association Switzerland (AMAS) angepasst.
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der geänderten Statuten.
8. Varia
Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung dürfen Unternehmeraktionäre und Anlegeraktionäre teilnehmen. Hierzu verlangen sie bei ihrer Bank eine Hinterlegungsbestätigung über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser Bestätigung können sie bis zum 19. Oktober 2022 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die Generalversammlung verlangen.
Vollmacht
Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Stellvertreter haben sich vor Beginn der Generalversammlung mittels Zutrittskarte und durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung. Die dem Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässig Vermögensverwalter, die als Depotvertreter gemäss Art. 689d OR handeln, sind verpflichtet, die Gesellschaft bis spätestens am 19. Oktober 2022 die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben.
Die Jahresrechnung, der Jahresbericht des Verwaltungsrats und die Berichte der Revi-sionsstelle stehen den Aktionären am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht zur Verfügung.
Bern, den 27 . September 2022
Von Graffenried Immobilien SICAV
Der Verwaltungsrat
Mutation Von Graffenried Immobilien SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Domizil neu, Sitz neu
Von Graffenried Immobilien SICAV, in Bern, CHE-134.543.948, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 134 vom 14.07.2021, Publ. 1005248604).
Domizil neu:
c/o Privatbank Von Graffenried AG, Spitalgasse 3, 3011 Bern.
SHAB: 221 vom 12.11.2021
Tagesregister: 17833 vom 09.11.2021
Meldungsnummer: HR02-1005332608
Kantone: BE
Die Aktionäre sind eingeladen, am 25. Oktober 2021 an der ordentlichen Generalversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen.
Traktanden:
1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung;
Eröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz.
2. Jahresbericht, Jahresrechnung für das Geschäftsjahr bis zum 30. Juni 2021 und Bericht der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht und die Jahresrechnung für das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr zu genehmigen.
3. Zuweisung des Ergebnisses
Der Verwaltungsrat beantragt folgende Gewinnverwendung:
Teilvermögen ?Anlegeraktionäre. Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung einer Dividende von CHF 1'102'316.85 sowie Vortrag auf neue Rechnung in der Höhe von von CHF 442'360.67.
4. Entlastung der Mitglieder des Verwatlungsrates für das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouesCoopers AG als Revisionsstelle für ein Mandat von der Dauer eines Jahres.
6. Varia
Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung dürfen Unternehmeraktionäre und Anlegeraktionäre teilnehmen. Hierzu verlangen sie bei ihrer Bank eine Hinterlegungsbestätigung über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser Bestätigung können sie bis zum 20. Oktober 2021 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die Generalversammlung verlangen.
Vollmacht
Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Stellvertreter haben sich vor Beginn der Generalversammlung mittels Zutrittskarte und durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung. Die dem Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter, die als Depotvertreter gemäss Art. 689d OR handeln, sind verpflichtet, der Gesellschaft bis spätestens am 20. Oktober 2021 die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben.
Die Jahresrechnung, der Jahresbericht des Verwaltungsrats und die Berichte der Revisionsstelle stehen den Aktionären am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht zur Verfügung.
Bern, den 4. Oktober 2021
Von Graffenried Immobilien SICAV
Der Verwaltungsrat
Mutation Von Graffenried Immobilien SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Von Graffenried Immobilien SICAV, in Bern, CHE-134.543.948, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 55 vom 19.03.2020, Publ. 1004856069).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Meyer, Isaak, von Steffisburg, in Lohn-Ammannsegg, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Müller, Roger, von Zürich, in Bolligen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 134 vom 14.07.2021
Tagesregister: 11859 vom 09.07.2021
Meldungsnummer: HR02-1005248604
Kantone: BE
Résultat de l’augmentation de capital du fonds immobilier de février 2021
La direction du fonds: Solufonds SA, Signy
Le gestionnaire du fonds: Privatbank Von Graffenried AG, Berne
Von Graffenried Immobilien SICAV – GR Immobilien Schweiz
Februar 2021
Die Fondsleitung: Solufonds SA, Signy
Die Vermögensverwalterin: Privatbank Von Graffenried AG, Bern
Die Aktionäre sind eingeladen, am 1. Dezember 2020 an der a.o. Generalversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen.
Traktanden:
1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung;
Eröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz.
2. Wahlen
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn Roger Müller als Ersatz für Herrn Isaak Meier, der per Ende 2020 aus dem Verwaltungsrat zurücktritt.
3. Varia
Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung dürfen Unternehmeraktionäre und Anlegeraktionäre teilnehmen. Hierzu verlangen sie bei ihrer Bank eine Hinterlegungsbestätigung über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser Bestätigung können sie bis zum 27. November 2020 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die Generalversammlung verlangen.
Vollmacht
Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Stellvertreter haben sich vor Beginn der Generalversammlung mittels Zutrittskarte und durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung. Die dem Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter, die als Depotvertreter gemäss Art. 689d OR handeln, sind verpflichtet, der Gesellschaft bis spätestens am 27. November 2020 die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben.
Bern, den 12. November 2020
Von Graffenried Immobilien SICAV
Der Verwaltungsrat
Neueintragung Von Graffenried Immobilien SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung
Von Graffenried Immobilien SICAV, in Bern, CHE-134.543.948, c/o Privatbank Von Graffenried AG, Marktgass-Passage 3, 3011 Bern, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (Neueintragung).
Statutendatum:
26.02.2020.
Zweck:
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die "Kollektivanlagengesetzgebung") sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und der Vertrieb ihrer Anlegeraktien. Die Immobilien-SICAV investiert das Anlegerteilvermögen in die in Art. 59 KAG vorgesehenen Anlagen, nämlich insbesondere: Grundstücke einschliesslich Zugehör; Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen im Immobilienfonds vereinigt sind; Anteile an anderen Immobilienfonds und börsenkotierten Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 25 Prozent des Gesamtfondsvermögens; ausländische Immobilienwerte, deren Wert hinreichend beurteilt werden kann. Die Anlagepolitik und ihre Beschränkungen sowie die Anlagetechniken und -instrumente sind im Anlagereglement ausführlich beschrieben. Das Unternehmer-Teilvermögen der Immobilien-SICAV investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere (Geldmarktfonds, kurzfristige Anleihen, Barmittel usw.). Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Immobilien-SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet.
Aktien:
Unternehmeraktien: Namenaktien; Anlegeraktien: Namenaktien.
Publikationsorgan:
SHAB.
Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Die Prüfung wird nach KAG durchgeführt.
Eingetragene Personen:
Wintsch, Stephan, von Flurlingen, in Ennetbaden, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Meyer, Isaak, von Steffisburg, in Lohn-Ammannsegg, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zubler, Christoph, von Villmergen, in Kehrsatz, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), in Zürich, Prüfgesellschaft.
SHAB: 55 vom 19.03.2020
Tagesregister: 4235 vom 16.03.2020
Meldungsnummer: HR01-1004856069
Kantone: BE
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