Dirigenza

Dirigenza attuale

Persona Network Funzione Modalità di firma Dal Per
firma individuale 24.02.2006
titolare firma individuale 24.02.2006
Dati di base
Ditta individuale
20.02.2006
Ultimo cambiamento: 26.11.2021
Cancellazione: 26.11.2021

Sede

Herisau (AR)

Scopo

Anfertigung von Schmuck, Fassen von Edelsteinen, Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurationen von Schmuckstücken, Goldschmiedekurse für Anfänger und Fortgeschrittene, An- und Verkauf von Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen (auch aus dem Ausland und ins Ausland) sowie Handel mit Schmuck. Mostra di più

IDI

CHE-112.775.858

Numero d'ordine

CH-300.1.015.173-0

Registro di commercio

Cantone Appenzello Esterno

Estratto del registro di commercio

Quartiere

Imprese nel quartiere

2 imprese con lo stesso domicilio: Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

Lixt Handelsregisterauszug

Estratto del registro di commercio

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 5 su 5

FUSC26.11.2021
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Cancellazione Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Cancellazione

Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres, in Herisau, CHE-112.775.858, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 39 vom 24.02.2006, S.2, Publ. 3259988).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

FUSC: 231 del 26.11.2021
Registro giornaliero: 2432 del 23.11.2021
Numero di pubblicazione: HR03-1005343477
Cantoni: AR

FUSC12.07.2021
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Diffida in base dell'ORC 2021 Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 13.09.2021

Punto di contatto
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FUSC: 132 del 12.07.2021
Pubblicazione multipla: FUSC - 08.07.2021, FUSC - 09.07.2021, FUSC - 12.07.2021
Numero di pubblicazione: BH00-0000002536
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantoni: AR
FUSC09.07.2021
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Diffida in base dell'ORC 2021 Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 13.09.2021

Punto di contatto
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FUSC: 131 del 09.07.2021
Pubblicazione multipla: FUSC - 08.07.2021, FUSC - 09.07.2021, FUSC - 12.07.2021
Numero di pubblicazione: BH00-0000002525
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantoni: AR
FUSC08.07.2021
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Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Diffida in base dell'ORC 2021 Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 13.09.2021

Punto di contatto
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FUSC: 130 del 08.07.2021
Pubblicazione multipla: FUSC - 08.07.2021, FUSC - 09.07.2021, FUSC - 12.07.2021
Numero di pubblicazione: BH00-0000002515
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantoni: AR
FUSC24.02.2006
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Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres, in Herisau, CH-300.1.015.173-0, Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Anfertigung von Schmuck, Fassen von Edelsteinen, Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurationen von Schmuckstücken, Goldschmiedekurse für Anfänger und Fortgeschrittene, An- und Verkauf von Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen (auch aus dem Ausland und ins Ausland) sowie Handel mit Schmuck.

Eingetragene Personen:
Andres, Heike, deutsche Staatsangehörige, in Herisau, Inhaberin, mit Einzelunterschrift; Zimmermann, Stefan, deutscher Staatsangehöriger, in Herisau, mit Einzelunterschrift.

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