Dirigenza

Dirigenza attuale

Persona Network Funzione Modalità di firma Dal Per
presidente del comitato di direzione firma individuale 27.08.2012
Mitglied des Vorstandes + Aktuar firma individuale 11.08.2020
gerente firma individuale 01.03.2018
Vizepräsident des Vorstandes + Kassier firma individuale 27.08.2012

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Dati di base
Associazione
22.08.2012
Ultimo cambiamento: 10.11.2023

Sede

Zürich (ZH)

Scopo

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren. Mostra di più

IDI

CHE-197.092.259

Numero d'ordine

CH-020.6.001.667-7

Registro di commercio

Cantone Zurigo

Estratto del registro di commercio

Ragioni sociali precedenti

Informazioni
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Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

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Lixt Handelsregisterauszug

Estratto del registro di commercio

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 8 su 8

FUSC10.11.2023
|
Verein Sterbehilfe

Mutazione Verein Sterbehilfe

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Nuovo scopo, Statuti modificati

Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2021, Publ. 1005303757).

Statutenänderung:
21.10.2023.

Zweck neu:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.

FUSC: 219 del 10.11.2023
Registro giornaliero: 45582 del 07.11.2023
Numero di pubblicazione: HR02-1005881678
Cantoni: ZH

FUSC04.10.2021
|
Verein Sterbehilfe

Mutazione Verein Sterbehilfe

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte, Statuti modificati

Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 154 vom 11.08.2020, Publ. 1004955313).

Statutenänderung:
05.09.2021. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Albert, Dr. Carlo, von Naters, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift].

FUSC: 192 del 04.10.2021
Registro giornaliero: 41307 del 29.09.2021
Numero di pubblicazione: HR02-1005303757
Cantoni: ZH

FUSC11.08.2020
|
Verein Sterbehilfe

Mutazione Verein Sterbehilfe

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Nuova ragione sociale, Persone iscritte, Nuovo scopo, Statuti modificati

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 42 vom 01.03.2018, Publ. 4084897).

Statutenänderung:
27.06.2020.

Name neu:
Verein Sterbehilfe.

Zweck neu:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blassen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral, verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Albert, Dr. Carlo, von Naters, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.

FUSC: 154 del 11.08.2020
Registro giornaliero: 30306 del 06.08.2020
Numero di pubblicazione: HR02-1004955313
Cantoni: ZH

FUSC01.03.2018
|
Verein StHD

Motivo: Registro di commercio (Cambiamenti)
- Persone iscritte
- Nuovo scopo

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 229 vom 24.11.2016, Publ. 3182723).

Statutenänderung:
28.01.2018.

Zweck neu:
Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts. Gesellschaftspolitisch verfolgt der Verein in erster Linie das Ziel, dieses Recht in Deutschland nach Schweizer Vorbild zu verankern. Der Verein steht Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines würdigen Ausklangs ihres Lebens beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Will ein Mitglied durch Suizid aus dem Leben scheiden, steht der Verein ihm zur Seite. Mitgliedern mit Wohnsitz in der Schweiz bietet der Verein Freitodbegleitung nach den eidgenössischen und kantonalen Usanzen an. Mitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland assistiert der Verein zwar nicht beim Suizid; er unterstützt aber Angehörige oder Nahestehende im Sinne von § 217 Abs. 2 des deutschen Strafgesetzbuches, die bereit sind, beim Suizid zu assistieren. Bei deren Unterstützung hält sich der Verein an die schweizerische und die deutsche Rechtsordnung. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen der Freitodbegleitung, der Unterstützung und die Einzelheiten der Durchführung in Ethischen Grundsätzen festgelegt, die vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden zu beschliessen sind. Der Verein bemüht sich um eine Sterbewohnung in der Schweiz, insbesondere für diejenigen Mitglieder, für die eine Freitodbegleitung in der eigenen Wohnung oder eine Unterstützung nicht in Betracht kommt. Der Verein unterstützt alle Bemühungen, bestmögliche Palliativmedizin in der Schweiz und in Deutschland flächendeckend anzubieten. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung in der Schweiz, in Deutschland und im Ausland. Der Verein ist Mitglied der 'World Federation of Right to Die Societies'. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und hat keinerlei wirtschaftliche Zielsetzungen.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kusch, Dr. Roger, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift [bisher: Vorsitzender des Vorstandes, mit Einzelunterschrift]; Benzin, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Vizepräsident des Vorstandes, Kassier, mit Einzelunterschrift [bisher: Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes, Kassier, mit Einzelunterschrift, mit Einzelunterschrift]; Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, Aktuar, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit Einzelunterschrift, mit Einzelunterschrift]; Jaros, Jakub, slowakischer Staatsangehöriger, in Zürich, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

Registro giornaliero no 8003 del 26.02.2018 / CHE-197.092.259 / 04084897

FUSC24.11.2016
|
Verein StHD

Motivo: Registro di commercio (Cambiamenti)

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 193 vom 06.10.2015, Publ. 2410201).

Statutenänderung:
30.10.2016. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

Registro giornaliero no 41445 del 21.11.2016 / CHE-197.092.259 / 03182723

FUSC06.10.2015
|
Verein StHD

Motivo: Registro di commercio (Cambiamenti)

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 29 vom 12.02.2014, Publ. 1340677).

Statutenänderung:
19.09.2015. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

Registro giornaliero no 34389 del 01.10.2015 / CH02060016677 / 02410201

FUSC12.02.2014
|
Verein StHD

Motivo: Registro di commercio (Cambiamenti)
- Nuovo scopo

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 165 vom 27.08.2012, Publ. 6823454).

Statutenänderung:
26.01.2014.

Zweck neu:
(1) Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug. In erster Linie verfolgt der Verein das gesellschaftspolitische Ziel, dieses Recht in Deutschland nach Schweizer Vorbild zu verankern. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts. Er gibt sich hierzu Ethische Grundsätze, die für alle im und für den Verein tätigen Personen verbindlich sind.(2) Der Verein steht seinen Mitgliedern bei der Gestaltung eines würdigen Ausklangs ihres Lebens beratend zur Seite.(3) Der Verein erstellt für jedes Mitglied eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein kann jedoch keine Rechtsvertretung übernehmen.(4) Will ein Mitglied aus dem Leben scheiden, ermöglicht der Verein unter Beachtung der jeweils geltenden deutschen und schweizerischen Rechtsordnung einen begleiteten Suizid. Die Voraussetzungen der Ethischen Grundsätze des Vereins müssen erfüllt sein. Wartefristen gemäss § 5 Absatz 4 sind zu beachten.(5) Der Verein unterstützt alle Bemühungen, bestmögliche Palliativmedizin in Deutschland und in der Schweiz flächendeckend anzubieten.(6) Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland.(7) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und hat keinerlei wirtschaftliche oder gewerbliche Zielsetzung.

Mittel neu:
Mitgliederbeiträge, Spenden, andere Zuwendungen, Kapitalzinsen und sonstige Erträge. [bisher: Mittel: Mitgliederbeiträge.].

Registro giornaliero no 5053 del 07.02.2014 / CH02060016677 / 01340677

FUSC27.08.2012
|
Verein StHD

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Verein StHD, in Zürich, CH-020.6.001.667-7, Kuttelgasse 4, 8001 Zürich, Verein (Neueintragung).

Statutendatum:
06.07.2012, 10.08.2012.

Zweck:
(1) Der Verein setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben ein. In erster Linie verfolgt er das gesellschaftspolitische Ziel, dieses Recht in Deutschland nach Schweizer Vorbild zu verankern. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts. Er gibt sich hierzu ethische Grundsätze, die für alle im und für den Verein tätigen Personen verbindlich sind. (2) Der Verein steht Mitgliedern, die wegen Krankheit, Behinderung oder Altersbeschwerden leiden, beratend zur Seite. (3) Der Verein setzt sich dafür ein, dass Patientenverfügungen von Ärzten und Pflegepersonal respektiert werden. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Abfassung und Durchsetzung ihrer individuellen Patientenverfügung. (4) Bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung soll ein begleiteter Suizid ermöglicht werden. (5) Der Verein unterstützt Organisationen und Institutionen, die sich mit Palliativpflege befassen, um schwerkranken Menschen ein natürliches Sterben in Würde zu ermöglichen. (6) Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. (7) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und hat keinerlei wirtschaftliche Zielsetzung.

Mittel:
Mitgliederbeiträge.

Eingetragene Personen:
Kusch, Dr. Roger, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Vorsitzender des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Benzin, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes und Kassier, mit Einzelunterschrift; Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes und Aktuar und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 29177 vom 22.08.2012
(06823454/CH02060016677)

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