Dirigenza

Dirigenza attuale

Persona Network Funzione Modalità di firma Dal Per
titolare firma individuale 30.03.1998
Dati di base
Ditta individuale
Ultimo cambiamento: 11.04.2024
Cancellazione: 11.04.2024

Sede

Gaiserwald (SG)

Scopo

Verlegen von Parkett-Böden Mostra di più

IDI

CHE-100.011.501

Numero d'ordine

CH-320.1.044.171-7

Registro di commercio

Cantone San Gallo

Estratto del registro di commercio

Quartiere

Imprese nel quartiere

1 impresa con lo stesso domicilio: In den Erlen 10, 9030 Abtwil

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

Lixt Handelsregisterauszug

Estratto del registro di commercio

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 4 su 4

FUSC11.04.2024
|
TRAN-Bodenbeläge

Cancellazione TRAN-Bodenbeläge

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Cancellazione

TRAN-Bodenbeläge, in Gaiserwald, CHE-100.011.501, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 61 vom 30.03.1998, S.2172). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.

FUSC: 70 del 11.04.2024
Registro giornaliero: 3868 del 08.04.2024
Numero di pubblicazione: HR03-1006006693
Cantoni: SG

FUSC06.02.2024
|
TRAN-Bodenbeläge

Gride secondo l'art. 155 ORC TRAN-Bodenbeläge

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Gride secondo l'art. 155 ORC

TRAN-Bodenbeläge
In den Erlen 10
9030 Abtwil

Situazione inizialev

1.    Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr:

 • TRAN-Bodenbeläge (CHE-100.011.501), in Gaiserwald

2.    Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 21.09.2023 und SHAB-Publikation vom 16.10.2023 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.

3.    Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.

4.    Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine einmalige Publikation im SHAB mit Datum vom 28.11.2023, Meldungsnummer BH00-0000012491, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen.

5.    Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.



Disposizione
1. Das Einzelunternehmen TRAN-Bodenbeläge, in Gaiserwald, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:

TRAN-Bodenbeläge, in Gaiserwald, CHE-100.011.501, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 61
vom 30.03.1998, S.2172). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne
von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Gebühren von CHF 342.00 werden dem Einzelunternehmen TRAN-Bodenbeläge, in Gaiserwald, auferlegt.

4. Der Betrag von CHF 342.00 ist einstweilen uneinbringlich.

Organo decisionale
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 07.03.2024

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FUSC: 25 del 06.02.2024
Numero di pubblicazione: BH07-0000004277
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
FUSC28.11.2023
|
TRAN-Bodenbeläge

Diffida in base dell'ORC 2021 TRAN-Bodenbeläge

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
TRAN-Bodenbeläge
In den Erlen 10
9030 Abtwil

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Das aufgeführte Einzelunternehmen weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Der Inhaber ist verstorben. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Das aufgeführte Einzelunternehmen weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Der Inhaber ist verstorben. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 28.12.2023

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FUSC: 231 del 28.11.2023
Numero di pubblicazione: BH00-0000012491
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
FUSC16.10.2023
|
TRAN-Bodenbeläge

Diffida in base dell'ORC 2021 TRAN-Bodenbeläge

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
TRAN-Bodenbeläge
In den Erlen 10
9030 Abtwil

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber bzw. dessen Erben werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine einmalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber bzw. dessen Erben werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine einmalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 15.11.2023

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Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FUSC: 200 del 16.10.2023
Numero di pubblicazione: BH00-0000012104
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
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