Dirigenza

Dirigenza attuale

Persona Network Funzione Modalità di firma Dal Per
presidente senza diritto di firma 18.12.1992
liquidatrice 05.03.2010
vice-presidente senza diritto di firma 18.12.1992

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Dati di base
Società anonima
CHF 15’000’000
Ultimo cambiamento: 26.10.2012
Cancellazione: 26.10.2012

Sede

Luzern (LU)

Scopo

Betrieb einer Bank; die Gesellschaft kann sich an andern Unternehmen beteiligen und Immobilien erwerben; der Geschäftskreis umfasst namentlich: Annahme von verzinslichen Geldern auf Spar- und Depositenheften sowie im Kontokorrent und durch Ausgabe von Kassenobligationen; Gewährung von Krediten, vornehmlich auf gedeckter Basis; Diskontierung und Inkasso von Checks und Wechseln sowie von Forderungen; Finanzierung von Abzahlungsgeschäften; Handel mit fremden Geldsorten sowie Vermögens- und Liegenschaftsverwaltung; der Tätigkeitsbereich der Bank erstreckt sich vornehmlich auf das Gebiet der Zentralschweiz. Mostra di più

IDI

CHE-100.119.558

Numero d'ordine

CH-100.3.011.151-7

Registro di commercio

Cantone Lucerna

Estratto del registro di commercio

Ragioni sociali precedenti

Quartiere

Imprese nel quartiere

4 imprese con lo stesso domicilio: Hirschmattstrasse 28, 6003 Luzern

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

Lixt Handelsregisterauszug

Estratto del registro di commercio

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 20 su 21

FUSC26.10.2012
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq. AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq. AG, in Luzern, CH-100.3.011.151-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 45 vom 05.03.2010, S. 12, Publ. 5527384). Das Nachlassliquidationsverfahren wurde mit Entscheid vom 20.09.2012 des Obergerichts des Kantons Luzern als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 7169 vom 23.10.2012
(06905532/CH10030111517)

FUSC06.07.2012
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    Hirschmattstrasse 28
    6003 Luzern
  2. Bemerkung: Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, Luzern, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 2 VNB der Schlussbericht samt Schlussrechnung per 30.11.2011 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 9. – 30. Juli 2012 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 23 18), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Alpenquai 28B, 6002 Luzern, einsehen.

    Die Liquidatorin
    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(00788167)
FUSC13.01.2012
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Verteilungsliste und Schlussrechnung im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6003 Luzern
  2. Bemerkung: Auflage des Verteilungsplanes für die Schlusszahlung
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation liegt der Verteilungsplan über die Schlusszahlung von 6.3938 % der kol-lozierten Forderungen den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Alpenquai 28B, 6005 Luzern, vom 16. Januar bis 06. Februar 2012 zur Einsicht auf (telefoni-sche Voranmeldung erwünscht: 058 / 286 23 18).
    Beschwerden gegen den Verteilungsplan sind während der Auflagefrist an das Obergericht des Kantons Luzern, Hirschengraben 16, 6002 Luzern, als Nachlassbehörde einzureichen.
    Im Ausland domizilierten Gläubigern, die keine Zustelladresse in der Schweiz bekanntgegeben haben, werden die Spezialanzeigen über die Auflegung des Verteilungsplanes banklagernd zur Verfügung gehalten (Ziff. 7.2 des Nachlassvertrages). Die Zustellung gilt damit als erfolgt.
    Für Gläubiger mit Auftrag für banklagernde Post gelten die Spezialanzeigen als zugestellt, indem diese im Dossier zur Verfügung gehalten werden.
    9. Januar 2012
    Die Liquidatorin:
    Ernst & Young AG

    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq.
    6003 Luzern
(00729791)
FUSC04.03.2011
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    Alpenquai 28B
    6002 Luzern
  2. Bemerkung: Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, Luzern, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2010 samt Bilanz per 31.12.2010, Erfolgsrechnung 2010 und Revisionsbericht 2010 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 07. März – 28. März 2011 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 23), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Alpenquai 28B, 6002 Luzern, einsehen.

    Die Liquidatorin
    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(00603899)
FUSC05.03.2010
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq. AG [Ergänzung der Firma von Amtes wegen (Art. 176 HRegV)]

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen

Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq., in Luzern, CH-100.3.011.151-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 12. 10. 2001, S. 7965).

Firma neu:
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq. AG [Ergänzung der Firma von Amtes wegen (Art. 176 HRegV)].

Liquidationsadresse:
c/o Ernst & Young AG, Alpenquai 28b, 6005 Luzern. [gestrichen: Liquidationsadresse: Tribschenstrasse 7, bei der Liquidatorin, 6002 Luzern.].

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Schmid, Ralph, von Flims, in Monte Carlo (MC), Vizepräsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Monte Carlo]; Ernst & Young AG, in Luzern (CH-100.9.022.121-9), Liquidatorin [bisher: Ernst & Young AG, in Luzern, vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten].

Tagebuch Nr. 1699 vom 01.03.2010
(05527384/CH10030111517)

FUSC26.02.2010
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq.

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq.
    Adresse:
    Alpenquai 28B
    6002 Luzern
  2. Bemerkung: RECHENSCHAFTSBERICHT
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, Luzern, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2009 samt Bilanz per 31.12.2009, Erfolgsrechnung 2009 und Revisionsbericht 2009 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 01. März – 22. März 2010 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 23), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Alpenquai 28B, 6002 Luzern, einsehen.
    Luzern, 26. Februar 2010
    Die Liquidatorin: Ernst & Young AG

    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliq. c/o Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(00456311)
FUSC27.02.2009
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: RECHENSCHAFTSBERICHT
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2008 samt Bilanz per 31.12.2008, Erfolgsrechnung 2008 und Revisionsbericht 2008 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 02. März-23. März 2009 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(04898992)
FUSC11.04.2008
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Auflage des Verteilungsplanes für die 8. Abschlagszahlung
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation liegt der Verteilungsplan über die 8. Abschlagszahlung von 15% der kollozierten Forderungen den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, vom 14. April bis 05. Mai 2008 zur Einsicht auf (telefonische Voranmeldung erwünscht: 058 286 77 11).
    Beschwerden gegen den Verteilungsplan sind während der Auflagefrist an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, als Nachlassbehörde einzureichen.
    Im Ausland domizilierten Gläubigern, die keine Zustelladresse in der Schweiz bekanntgegeben haben, werden die Spezialanzeigen über die Auflegung des Verteilungsplanes banklagernd zur Verfügung gehalten (Ziff. 7.2 des Nachlassvertrages). Die Zustellung gilt damit als erfolgt.
    Für Gläubiger mit Auftrag für banklagernde Post gelten die Spezialanzeigen als zugestellt, indem diese im Dossier zur Verfügung gehalten werden.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(04427364)
FUSC29.02.2008
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: RECHENSCHAFTSBERICHT
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2007 samt Bilanz per 31.12.2007, Erfolgsrechnung 2007 und Revisionsbericht 2007 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 03. März-24. März 2008 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(04362792)
FUSC23.02.2007
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Rechenschaftsbericht
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2006 samt Bilanz per 31.12.2006, Erfolgsrechnung 2006 und Revisionsbericht 2006 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 26. Februar bis 19. März 2007 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (Tel. 058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(03787666)
FUSC01.03.2006
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Rechenschaftbericht
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, Luzern, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2005 samt Bilanz per 31.12.2005, Erfolgsrechnung 2005 und Revisionsbericht 2005 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 27. Februar bis 20. März 2006 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(03265790)
FUSC24.02.2006
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Rechenschaftbericht
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, Luzern, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2005 samt Bilanz per 31.12.2005, Erfolgsrechnung 2005 und Revisionsbericht 2005 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 27. Februar bis 20. März 2005 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(03261270)
FUSC29.04.2005
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Auflage des Verteilungsplanes für die 7. Abschlagszahlung
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation liegt der Verteilungsplan über die 7. Abschlagszahlung von 15% der kollozierten Forderungen den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, während 20 Tagen, ab 02. Mai bis 23. Mai 2005, zur Einsicht auf (telefonische Voranmeldung erwünscht: 058 286 77 11).
    Beschwerden gegen den Verteilungsplan sind während der Auflagefrist an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, als Nachlassbehörde einzureichen.
    Im Ausland domizilierten Gläubigern, die keine Zustelladresse in der Schweiz bekanntgegeben haben, werden die Spezialanzeigen über die Auflegung des Verteilungsplanes banklagernd zur Verfügung gehalten (Ziff. 7.2 des Nachlassvertrages). Die Zustellung gilt damit als erfolgt.
    Für Gläubiger mit Auftrag für banklagernde Post gelten die Spezialanzeigen als zugestellt, indem diese im Dossier zur Verfügung gehalten werden.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(02818032)
FUSC25.02.2005
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6002 Luzern
  2. Bemerkung: Nachtrag zum Kollokationsplan
    Im Liquidationsverfahren über die Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, liegt der fünfte Nachtrag zum Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, CH-6002 Luzern, zur Einsicht auf (telefonische Voranmeldung erwünscht, Tel. Nr. 0041 58 286 77 11).
    Klagen wegen Anfechtung dieses Nachtrages und der darin enthaltenen Verfügungen sind innerhalb von 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Amtsgericht Luzern-Stadt, Grabenstrasse 2, CH-6004 Luzern, anhängig zu machen.
    Die Klageschrift ist nach den Vorschriften der Luzerner Zivilprozessordnung einzureichen. Der Klageschrift ist eine allfällige Kollokationsverfügung beizulegen.
    Soweit keine Anfechtungen erfolgen, wird der fünfte Nachtrag zum Kollokationsplan rechtskräftig.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(02719472)
FUSC25.02.2005
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Rechenschaftsbericht
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, liegt im Sinne von Art. 43 bs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2004 samt Bilanz per 31.12.2004, Erfolgsrechnung 2004 und Revisionsbericht 2004 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 28. Februar bis 21. März 2005 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(02719470)
FUSC20.02.2004
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2003 samt Bilanz per 31.12.2003, Erfolgsrechnung 2003 und Revisionsbericht 2003 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 23. Februar bis 15. März 2004 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(02132980)
FUSC29.08.2003
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern

Grund: Nachlassverträge
- Verteilungsliste und Schlussrechnung im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Auflage des Verteilungsplanes für die 6. Abschlagszahlung
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation, liegt der Verteilungsplan über die 6. Abschlagszahlung von 10% der kollozierten Forderungen den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern während 20 Tagen, ab 1. September bis 22. September 2003 zur Einsicht auf (telefonische Voranmeldung erwünscht: Tel. 058 286 77 11).
    Beschwerden gegen den Verteilungsplan sind während der Auflagefrist an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, als Nachlassbehörde einzureichen.
    Im Ausland domizilierten Gläubigern, die keine Zustelladresse in der Schweiz bekanntgegeben haben, werden die Spezialanzeigen über die Auflegung des Verteilungsplanes banklagernd zur Verfügung gehalten (Ziff. 7.2. des Nachlassvertrages). Die Zustellung gilt damit als erfolgt.
    Für Gläubiger mit Auftrag für banklagernde Post gelten die Spezialanzeigen als zugestellt, indem diese im Dossier zur Verfügung gehalten werden.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(01150702)
FUSC02.05.2003
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    CH-6002 Luzern
  2. Bemerkung: Nachtrag zum Kollokationsplan
    Der vierte Nachtrag zum Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, CH-6002 Luzern zur Einsicht auf (telefonische Voranmeldung erwünscht, Tel. Nr. 0041 58 286 77 11).
    Klagen wegen Anfechtung dieses Nachtrages und der darin enthaltenen Verfügungen sind innerhalb von 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 2. Mai 2003 beim Amtsgericht Luzern-Stadt, Grabenstrasse 2, CH-6004 Luzern, anhängig zu machen.
    Die Klageschrift ist nach den Vorschriften der Luzerner Zivilprozessordnung einzureichen. Der Klageschrift ist eine allfällige Kollokationsverfügung beizulegen.
    Soweit keine Anfechtungen erfolgen, wird der vierte Nachtrag zum Kollokationsplan rechtskräftig.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(00970978)
FUSC21.02.2003
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern in Nachlassliquidation
    Adresse:
    6000 Luzern
  2. Bemerkung: Rechenschaftsbericht
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung liegt im Sinne von Art. 43 Abs. 1 VNB der Rechenschaftsbericht 2002 samt Bilanz per 31.12.2002, Erfolgsrechnung 2002 und Revisionsbericht 2002 während 20 Tagen zur Einsicht auf. Interessierte Gläubiger können in der Zeit vom 24. Februar bis 17. März 2003 jeweils werktags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr, nach telefonischer Anmeldung (058 286 77 11), die erwähnten Unterlagen am Sitz der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrase 7, 6002 Luzern, einsehen.

    Ernst & Young AG
    6002 Luzern
(00872334)
FUSC12.04.2002
|
Spar- und Hypothekenbank Luzern AG in Nachlassliquidation

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen

  1. Schuldner/in:
    Spar- und Hypothekenbank Luzern AG in Nachlassliquidation
    Adresse:
  2. Bemerkung: Auflage des Verteilungsplanes für die 5. Abschlagszahlung
    Im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung der Spar- und Hypothekenbank Luzern AG in Nachlassliquidation liegt der Verteilungsplan über die 5. Abschlagszahlung von 10% den beteiligten Gläubigern bei der Liquidatorin, Ernst & Young AG, Tribschenstrasse 7, 6002 Luzern, ab dem 15. April während 20 Tagen zur Einsicht auf (telefonische Voranmeldung erwünscht: 058 286 77 11).
    Beschwerden gegen den Verteilungplan sind während der Auflagefrist an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, als Nachlassbehörde einzureichen.
    Im Ausland domizilierten Gläubigern, die keine Zustelladresse in der Schweiz bekanntgegeben haben, werden die Spezialanzeigen über die Auflegung des Verteilungsplanes banklagernd zur Verfügung gehalten (Ziff. 7.2 des Nachlassvertrages). Die Zustellung gilt damit als erfolgt.
    Für Gläubiger mit Auftrag für banklagernde Post gelten die Spezialanzeigen als zugestellt, indem diese im Dossier zur Verfügung gehalten werden.

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    6002 Luzern
(00423106)
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