Dirigenza

Dirigenza attuale

Persona Network Funzione Modalità di firma Dal Per
Gesellschafter+Liquidator firma individuale 11.06.1997
Gesellschafterin+Liquidatorin firma individuale 11.06.1997
Dati di base
Società in nome collettivo
Ultimo cambiamento: 15.03.2023
Cancellazione: 15.03.2023

Sede

St. Gallen (SG)

Scopo

Durchführung von Luna-Park und Chilbi-Attraktionen; Handel mit Waren aller Art. Mostra di più

IDI

CHE-102.960.271

Numero d'ordine

CH-320.2.042.726-8

Registro di commercio

Cantone San Gallo

Estratto del registro di commercio

Quartiere

Imprese nel quartiere

0 impresa con lo stesso domicilio: , ohne Domizil-sans domicile

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

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Estratto del registro di commercio

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 8 su 8

FUSC15.03.2023
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Cancellazione Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Cancellazione

Karussell Kuster & Co. in Liquidation, in St. Gallen, CHE-102.960.271, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 127 vom 04.07.2019, Publ. 1004667816). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 aOR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

FUSC: 52 del 15.03.2023
Registro giornaliero: 2773 del 10.03.2023
Numero di pubblicazione: HR03-1005701091
Cantoni: SG

FUSC17.10.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Diffida in base dell'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 16.11.2022

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FUSC: 201 del 17.10.2022
Pubblicazione multipla: FUSC - 13.10.2022, FUSC - 14.10.2022, FUSC - 17.10.2022
Numero di pubblicazione: BH00-0000008865
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
FUSC14.10.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Diffida in base dell'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 16.11.2022

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FUSC: 200 del 14.10.2022
Pubblicazione multipla: FUSC - 13.10.2022, FUSC - 14.10.2022, FUSC - 17.10.2022
Numero di pubblicazione: BH00-0000008811
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
FUSC13.10.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Diffida in base dell'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 16.11.2022

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FUSC: 199 del 13.10.2022
Pubblicazione multipla: FUSC - 13.10.2022, FUSC - 14.10.2022, FUSC - 17.10.2022
Numero di pubblicazione: BH00-0000008757
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
FUSC23.08.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Diffida in base dell'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 22.09.2022

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FUSC: 162 del 23.08.2022
Numero di pubblicazione: BH00-0000008273
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
FUSC04.07.2019
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Mutazione Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte, Nouva sede, Nuovo recapito

Karussell Kuster & Co., in St. Gallen, CHE-102.960.271, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 109 vom 11.06.1997, S.4010).

Firma neu:
Karussell Kuster & Co. in Liquidation.

Domizil neu:
[Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.]. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 153a Abs. 3 HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Gesellschaft unbenutzt abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kuster, Gilbert Roger, von Eschenbach (SG), in Einsiedeln, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in St. Gallen, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift]; Murmann, Jacqueline, von Saas-Almagell, in Blatten (Lötschen) (Blatten), Gesellschafterin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: Kalbermatten, Jacqueline, in Visp, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift].

FUSC: 127 del 04.07.2019
Registro giornaliero: 6242 del 01.07.2019
Numero di pubblicazione: HR02-1004667816
Cantoni: SG

FUSC20.02.2019
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Karussell Kuster & Co.

Diffida in base a puì articoli dell'ORC Karussell Kuster & Co.

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base a puì articoli dell'ORC

Karussell Kuster & Co.
Espenmoosstrasse 18
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3bis HRegV

Wohnort des Gesellschafters Gilbert Roger Kuster und Wohnort sowie Namensänderung der Gesellschafterin Jacqueline Kalbermatten

Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregister innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.

Termine: 30 giorni
Scadenza del termine: 22.03.2019

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

FUSC: 35 del 20.02.2019
Numero di pubblicazione: BH05-0000000824
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
FUSC20.02.2019
|
Karussell Kuster & Co.

Diffida in base a puì articoli dell'ORC Karussell Kuster & Co.

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base a puì articoli dell'ORC

Karussell Kuster & Co.
Espenmoosstrasse 18
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Termine: 30 giorni
Scadenza del termine: 22.03.2019

Punto di contatto
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

FUSC: 35 del 20.02.2019
Numero di pubblicazione: BH05-0000000823
Ente di pubblicazione: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantoni: SG
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