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membro del consiglio d'amministrazione firma individuale 22.06.2020

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Dati di base
Società anonima
17.06.2020
CHF 100’000
Ultimo cambiamento: 28.06.2023

Sede

Kloten (ZH)

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Unterhalt, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierte Maschinen), Fahrzeugen, Luftfahrzeugen sowie von Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art. In diesem Zusammenhang erbringt die Gesellschaft ferner Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Akquisition, Verwaltung und Verkauf sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Einrichtungen (facility management). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Lizenzen im Franchisesystem vergeben. Die Gesellschaft kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen, insbesondere ihren Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, tätigen, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten stellen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Mostra di più

IDI

CHE-188.373.340

Numero d'ordine

CH-020.3.048.832-1

Registro di commercio

Cantone Zurigo

Estratto del registro di commercio

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

Lixt Handelsregisterauszug

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 9 su 9

FUSC13.07.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Decisione giudiziaria

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Altra decisione giudiziaria

Parte convenuta
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
The Circle 6
8058 Zürich

Organisationsmangel



1. Das Verfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.

2. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.–.

3. Die Kosten werden der Gesellschaft auferlegt.

4. [Mitteilungssatz].

5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.

Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).



Numero di pratica: EO230020-C/ad

Data della decisione: 09.06.2023

Istanza d’appello del tribunale
Einzelgericht

Termine: 10 giorni

Osservazioni
Der Entscheid kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

Punto di contatto
Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13,
8180 Bülach

FUSC: 134 del 13.07.2023
Numero di pubblicazione: UV02-0000003033
Ente di pubblicazione: Bezirksgericht Bülach
Cantoni: ZH
FUSC30.06.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Sospensione della procedura di fallimento IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrica: Fallimenti
Sottorubrica: Sospensione della procedura di fallimento

Debitore
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
CHE-188.373.340
The Circle 6
8058 Zürich

Data della dichiarazione di fallimento: 15.05.2023

Data della sospensione: 21.06.2023

Ammontare dell'anticipo delle spese: 10’000.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Termine: 10 giorni
Scadenza del termine: 10.07.2023

Punto di contatto
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf,
Plätzliweg 4,
8303 Bassersdorf


FUSC: 125 del 30.06.2023
Numero di pubblicazione: KK03-0000043580
Ente di pubblicazione: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf
Cantoni: ZH
FUSC28.06.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Mutazione IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Revoca del fallimento

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 23.05.2023, Publ. 1005751340). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Bülach vom 21.06.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.

FUSC: 123 del 28.06.2023
Registro giornaliero: 25876 del 23.06.2023
Numero di pubblicazione: HR02-1005779890
Cantoni: ZH

FUSC23.05.2023
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Mutazione IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Liquidazione, Nuova ragione sociale, Scioglimento in seguito a fallimento

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 240 vom 09.12.2022, Publ. 1005624145).

Firma neu:
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation.

Uebersetzungen der Firma neu:
(IB SWISS IMPORT & EXPORT SA en liquidation) (IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd. in liquidation). Mit Urteil vom 15.05.2023 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 15.05.2023, 10.30 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

FUSC: 98 del 23.05.2023
Registro giornaliero: 20425 del 17.05.2023
Numero di pubblicazione: HR02-1005751340
Cantoni: ZH

FUSC02.02.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Citazione giudiziaria IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2023.00003

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
23.02.2023, 09:00 .

Oggetto dell'udienza
Forderung von Mathias Bechtel über CHF 2'527.45

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00166 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 23 del 02.02.2023
Numero di pubblicazione: UV03-0000000846
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC26.01.2023
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Citazione giudiziaria IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2022.00166

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
15.02.2023, 14:00 .

Oggetto dell'udienza
Forderung von meier elektro ag über CHF 414.65

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00166 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 18 del 26.01.2023
Numero di pubblicazione: UV03-0000000838
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC09.12.2022
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Mutazione IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Persone iscritte

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 20.05.2022, Publ. 1005478311).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
KBT Revisions AG (CHE-102.663.608), in Zürich, Revisionsstelle.

FUSC: 240 del 09.12.2022
Registro giornaliero: 48409 del 06.12.2022
Numero di pubblicazione: HR02-1005624145
Cantoni: ZH

FUSC09.08.2022
|
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Citazione giudiziaria IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrica: Sentenze, decisioni e citazioni giudiziarie
Sottorubrica: Citazione giudiziaria

Parte citata a comparire
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
The Circle 6
8058 Zürich

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Numero di pratica: GV.2022.00079

Tipo di udienza: Schlichtungsverhandlung
Luogo, data e ora dell'udienza
Friedensrichteramt Kloten + Flughafen
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
05.09.2022, 14:00 .

Oggetto dell'udienza
Forderung von Allianz Suisse (GA Franco Carbotti) über CHF 6'467.80

Conseguenze dell’inosservanza

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00079 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

FUSC: 152 del 09.08.2022
Numero di pubblicazione: UV03-0000000732
Ente di pubblicazione: Stadt Kloten
Cantone: ZH
FUSC20.05.2022
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Mutazione IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Mutazione
Motivo: Nuovo recapito, Nouva sede, Statuti modificati

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Zürich, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 118 vom 22.06.2020, Publ. 1004915784).

Statutenänderung:
13.05.2022.

Sitz neu:
Kloten.

Domizil neu:
The Circle 6, 8058 Zürich.

FUSC: 98 del 20.05.2022
Registro giornaliero: 20062 del 17.05.2022
Numero di pubblicazione: HR02-1005478311
Cantoni: ZH

FUSC22.06.2020
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IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Nouva iscrizione IB SWISS IMPORT & EXPORT AG

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Nouva iscrizione

IB SWISS IMPORT & EXPORT AG (IB SWISS IMPORT & EXPORT SA) (IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd.), in Zürich, CHE-188.373.340, Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
15.06.2020.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Unterhalt, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierte Maschinen), Fahrzeugen, Luftfahrzeugen sowie von Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art. In diesem Zusammenhang erbringt die Gesellschaft ferner Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Akquisition, Verwaltung und Verkauf sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Einrichtungen (facility management). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Lizenzen im Franchisesystem vergeben. Die Gesellschaft kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen, insbesondere ihren Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, tätigen, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten stellen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 50'000.00.

Aktien:
100'000 Namenaktien zu CHF 1.00.

Qualifizierte Tatbestände:
Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 09.06.2020 Kaffeemaschinen, Verkaufsmaschinen und IT Geräte, wofür 99'500 Namenaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief oder per E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

Eingetragene Personen:
Belfiore, Nadia, von Gansingen, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; KBT Revisions AG (CHE-102.663.608), in Zürich, Revisionsstelle.

Revisione: KBT Revisions AG

FUSC: 118 del 22.06.2020
Registro giornaliero: 22818 del 17.06.2020
Numero di pubblicazione: HR01-1004915784
Cantoni: ZH

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