Dirigenza

Dirigenza attuale

Persona Network Funzione Modalità di firma Dal Per
titolare firma individuale 29.04.1997
Dati di base
Ditta individuale
Ultimo cambiamento: 02.08.2022
Cancellazione: 02.08.2022

Sede

Weggis (LU)

Scopo

Detail-Versandhandel mit fotografischen und elektronischen Geräten sowie Zubehör. Mostra di più

IDI

CHE-107.330.189

Numero d'ordine

CH-100.1.003.648-6

Registro di commercio

Cantone Lucerna

Estratto del registro di commercio

Quartiere

Imprese nel quartiere

0 impresa con lo stesso domicilio: Parkstrasse 22, 6353 Weggis

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 7 su 7

FUSC02.08.2022
|
AF Fotoversand Wendt Weggis

Cancellazione AF Fotoversand Wendt Weggis

Rubrica: Iscrizione al registro di commercio
Sottorubrica: Cancellazione

AF Fotoversand Wendt Weggis, in Weggis, CHE-107.330.189, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 80 vom 29.04.1997, S.2860). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

FUSC: 147 del 02.08.2022
Registro giornaliero: 6677 del 27.07.2022
Numero di pubblicazione: HR03-1005532922
Cantoni: LU

FUSC15.06.2022
|
AF Fotoversand Wendt Weggis

Gride secondo l'art. 155 ORC AF Fotoversand Wendt Weggis

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Gride secondo l'art. 155 ORC

AF Fotoversand Wendt Weggis
Parkstrasse 22
6353 Weggis

Situazione inizialev

Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen AF Fotoversand Wendt Weggis, in Weggis, infolge Todes des Inhabers erloschen.

Mit Publikation vom 14.04.2022 sind die zur An­mel­dung verpflichteten Erben des ver­storbenen Inhabers auf­ge­fordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzel­unternehmens anzumelden. Auf die mass­gebenden Vorschriften und die Rechts­folgen der Ver­letzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet.



Disposizione
1. Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
2. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.

Organo decisionale
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantons­gericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und so­weit möglich beizufügen.

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 15.07.2022

Punto di contatto
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

FUSC: 114 del 15.06.2022
Numero di pubblicazione: BH07-0000003174
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Cantoni: LU
FUSC14.04.2022
|
AF Fotoversand Wendt Weggis

Diffida in base dell'ORC 2021 AF Fotoversand Wendt Weggis

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
AF Fotoversand Wendt Weggis
Parkstrasse 22
6353 Weggis

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Termine: 30 giorni

Scadenza del termine: 14.05.2022

Punto di contatto
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

FUSC: 74 del 14.04.2022
Numero di pubblicazione: BH00-0000006889
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Cantoni: LU
FUSC13.10.2021
|
AF Fotoversand Wendt Weggis

Gride secondo l'art. 155 ORC AF Fotoversand Wendt Weggis

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Gride secondo l'art. 155 ORC

AF Fotoversand Wendt Weggis
Parkstrasse 22
6353 Weggis

Situazione inizialev

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 19.08.2021, 20.08.2021 und 23.08.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.



Disposizione
Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
1. Das Einzelunternehmen AF Fotoversand Wendt Weggis, mit Sitz in Weggis (CHE-107.330.189), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Organo decisionale
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Termine: 30 giorni

Punto di contatto
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

FUSC: 199 del 13.10.2021
Numero di pubblicazione: BH07-0000002566
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Cantoni: LU
FUSC23.08.2021
|
AF Fotoversand Wendt Weggis

Diffida in base dell'ORC 2021 AF Fotoversand Wendt Weggis

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
AF Fotoversand Wendt Weggis
Parkstrasse 22
6353 Weggis

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Termine: 30 giorni

Punto di contatto
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

FUSC: 162 del 23.08.2021
Pubblicazione multipla: FUSC - 19.08.2021, FUSC - 20.08.2021, FUSC - 23.08.2021
Numero di pubblicazione: BH00-0000003030
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Cantoni: LU
FUSC20.08.2021
|
AF Fotoversand Wendt Weggis

Diffida in base dell'ORC 2021 AF Fotoversand Wendt Weggis

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
AF Fotoversand Wendt Weggis
Parkstrasse 22
6353 Weggis

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Termine: 30 giorni

Punto di contatto
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

FUSC: 161 del 20.08.2021
Pubblicazione multipla: FUSC - 19.08.2021, FUSC - 20.08.2021, FUSC - 23.08.2021
Numero di pubblicazione: BH00-0000002992
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Cantoni: LU
FUSC19.08.2021
|
AF Fotoversand Wendt Weggis

Diffida in base dell'ORC 2021 AF Fotoversand Wendt Weggis

Rubrica: Avvisi secondo l'ordinanza sul registro di commercio
Sottorubrica: Diffida in base dell'ORC 2021

Organizzazioni interessate
AF Fotoversand Wendt Weggis
Parkstrasse 22
6353 Weggis

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Termine: 30 giorni

Punto di contatto
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

FUSC: 160 del 19.08.2021
Pubblicazione multipla: FUSC - 19.08.2021, FUSC - 20.08.2021, FUSC - 23.08.2021
Numero di pubblicazione: BH00-0000002933
Ente di pubblicazione: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Cantoni: LU
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