Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 27.08.1984
Liquidator Einzelunterschrift 16.06.1992
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 250’000
Letzte Änderung: 31.08.1993
Löschung: 31.08.1993

Sitz

St. Gallen (SG)

Zweck

UID

CH-Nummer

CH-320.3.021.777-3

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

Sehen Sie sich den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister online an.

Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB15.06.2021
|
WITRON Logistik + Informatik GmbH

Erteilte Arbeitszeitbewilligung WITRON Logistik + Informatik GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

WITRON Logistik + Informatik GmbH
Neustädter Strasse 21, 92711 Parkstein

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 21-002632
Betriebsteil: Wartungs-, Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sowie Systemumstellungen an bestehenden Logistikanlagen im Migros Verteilzentrum Neuendorf, die in Randzeiten durchgeführt werden müssen, um die Logistikkette nicht zu unterbrechen
Begründung: Wirtschaftlich und technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 & 2 ArGV 1)
Personal: 15 M
Gültigkeit: 01.06.2021 - 20.06.2023
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SO

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 113 vom 15.06.2021
Meldungsnummer: AB02-0000008333
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO
SHAB14.06.2021
|
WITRON Logistik + Informatik GmbH

Erteilte Arbeitszeitbewilligung WITRON Logistik + Informatik GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

WITRON Logistik + Informatik GmbH
Neustädter Strasse 21, 92711 Parkstein

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 21-002632
Betriebsteil: Wartungs-, Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sowie Systemumstellungen an bestehenden Logistikanlagen im Migros Verteilzentrum Neuendorf, die in Randzeiten durchgeführt werden müssen, um die Logistikkette nicht zu unterbrechen
Begründung: Wirtschaftlich und technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 & 2 ArGV 1)
Personal: 15 M
Gültigkeit: 01.06.2021 - 20.06.2023
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SO

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 112 vom 14.06.2021
Meldungsnummer: AB02-0000008299
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO
SHAB14.06.2021
|
WITRON Logistik + Informatik GmbH

Erteilte Arbeitszeitbewilligung WITRON Logistik + Informatik GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

WITRON Logistik + Informatik GmbH
Neustädter Strasse 21, 92711 Parkstein

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 21-002632
Betriebsteil: Wartungs-, Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sowie Systemumstellungen an bestehenden Logistikanlagen im Migros Verteilzentrum Neuendorf, die in Randzeiten durchgeführt werden müssen, um die Logistikkette nicht zu unterbrechen
Begründung: Wirtschaftlich und technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 & 2 ArGV 1)
Personal: 15 M
Gültigkeit: 01.06.2021 - 20.06.2023
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SO

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 112 vom 14.06.2021
Meldungsnummer: AB02-0000008310
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO
SHAB14.06.2021
|
WITRON Logistik + Informatik GmbH

Erteilte Arbeitszeitbewilligung WITRON Logistik + Informatik GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

WITRON Logistik + Informatik GmbH
Neustädter Strasse 21, 92711 Parkstein

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 21-002632
Betriebsteil: Wartungs-, Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sowie Systemumstellungen an bestehenden Logistikanlagen im Migros Verteilzentrum Neuendorf, die in Randzeiten durchgeführt werden müssen, um die Logistikkette nicht zu unterbrechen
Begründung: Wirtschaftlich und technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 & 2 ArGV 1)
Personal: 15 M
Gültigkeit: 01.06.2021 - 20.06.2023
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SO

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 112 vom 14.06.2021
Meldungsnummer: AB02-0000008321
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO
SHAB31.05.2021
|
WITRON Logistik + Informatik GmbH

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung WITRON Logistik + Informatik GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

WITRON Logistik + Informatik GmbH
Neustädter Strasse 21, 92711 Parkstein

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 21-002632
Betriebsteil: Wartungs-, Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten sowie Systemumstellungen an bestehenden Logistikanlagen im Migros Verteilzentrum Neuendorf, die in Randzeiten durchgeführt werden müssen, um die Logistikkette nicht zu unterbrechen
Begründung: Wirtschaftlich und technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 & 2 ArGV 1)
Personal: 15 M
Gültigkeit: 01.06.2021 - 20.06.2023
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: SO

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 102 vom 31.05.2021
Meldungsnummer: AB01-0000008694
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SO
SHAB11.01.2021
|
WITRON Logistik + Informatik GmbH

Erteilte Arbeitszeitbewilligung WITRON Logistik + Informatik GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

WITRON Logistik + Informatik GmbH
Neustädter Strasse 21, 92711 Parkstein

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-007394
Betriebsteil: Migros Verteilzentrum Suhr: Wartung von vollautomatischen Logistiksystemen ausserhalb der Betriebszeit
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 12 M
Gültigkeit: 01.01.2021 - 31.12.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 6 vom 11.01.2021
Meldungsnummer: AB02-0000007167
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB28.12.2020
|
WITRON Logistik + Informatik GmbH

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung WITRON Logistik + Informatik GmbH

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

WITRON Logistik + Informatik GmbH
Neustädter Strasse 21, 92711 Parkstein

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-007394
Betriebsteil: Migros Verteilzentrum Suhr: Wartung von vollautomatischen Logistiksystemen ausserhalb der Betriebszeit
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 12 M
Gültigkeit: 01.01.2021 - 31.12.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 252 vom 28.12.2020
Meldungsnummer: AB01-0000007457
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
Unsere Produkte
Lixt Monitoring Lixt Monitoring

Monitoring

Sie suchen Informationen über Firmen, Management, Ausschreibungen und Marken? Jetzt kostenlos.
Lixt Inkasso Lixt Inkasso

Inkasso

Zahlen Ihre Kunden die Rechnungen nicht? Wir helfen Ihnen, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
Lixt Factoring Lixt Factoring

Factoring

Leiden Sie an langen Zahlungsfristen? Wir zahlen Ihre Kundenrechnungen innert 2 Tagen.
Lixt
Gratis

Lixt
Starter-Paket

Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.

Kostenlos anmelden