Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 12.03.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
09.03.2015
Letzte Änderung: 30.05.2022
Löschung: 30.05.2022

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Entwicklung, Software und Internet Projekte. Mehr anzeigen

UID

CHE-295.737.614

CH-Nummer

CH-020.1.070.349-3

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Eichrainstrasse 5, 8052 Zürich

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 2 von 2

SHAB30.05.2022
|
WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Löschung WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

WEBAPPDESIGN BENMBAREK, in Zürich, CHE-295.737.614, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 49 vom 12.03.2015, S.0, Publ. 2037409). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 103 vom 30.05.2022
Tagesregister: 21213 vom 24.05.2022
Meldungsnummer: HR03-1005483811
Kantone: ZH

SHAB04.03.2022
|
WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- WEBAPPDESIGN BENMBAREK (CHE-295.737.614), in Zürich
- Katzenkralle Julia Bergmann (CHE-169.856.566), in Zürich
- Haustierservice Mogli - Gina Senn (CHE-112.198.731), in Winterthur
- MK Barbershop Kaçar (CHE-134.290.351), in Buchs ZH
- Wüthrich Treuhand (CHE-113.382.384), in Zürich
- THEOBROMA BAKERY KUHRMEIER (CHE-367.592.682), in Zürich
- Scheffler Consulting (CHE-476.391.568), in Zell (ZH)

SHAB: 45 vom 04.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.03.2022, SHAB - 03.03.2022, SHAB - 04.03.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006758
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.03.2022
|
WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- WEBAPPDESIGN BENMBAREK (CHE-295.737.614), in Zürich
- Katzenkralle Julia Bergmann (CHE-169.856.566), in Zürich
- Haustierservice Mogli - Gina Senn (CHE-112.198.731), in Winterthur
- MK Barbershop Kaçar (CHE-134.290.351), in Buchs ZH
- Wüthrich Treuhand (CHE-113.382.384), in Zürich
- THEOBROMA BAKERY KUHRMEIER (CHE-367.592.682), in Zürich
- Scheffler Consulting (CHE-476.391.568), in Zell (ZH)

SHAB: 44 vom 03.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.03.2022, SHAB - 03.03.2022, SHAB - 04.03.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006754
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB02.03.2022
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WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- WEBAPPDESIGN BENMBAREK (CHE-295.737.614), in Zürich
- Katzenkralle Julia Bergmann (CHE-169.856.566), in Zürich
- Haustierservice Mogli - Gina Senn (CHE-112.198.731), in Winterthur
- MK Barbershop Kaçar (CHE-134.290.351), in Buchs ZH
- Wüthrich Treuhand (CHE-113.382.384), in Zürich
- THEOBROMA BAKERY KUHRMEIER (CHE-367.592.682), in Zürich
- Scheffler Consulting (CHE-476.391.568), in Zell (ZH)

SHAB: 43 vom 02.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.03.2022, SHAB - 03.03.2022, SHAB - 04.03.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006722
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB25.02.2022
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WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregister Kanton Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregister Kanton Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- RODRIGUES MASSAGE, Inh. Leopoldo (CHE-139.208.693), in Zürich
- WEBAPPDESIGN BENMBAREK (CHE-295.737.614), in Zürich
- Socialcenter Dialog Herasiuta (CHE-309.835.805), in Zürich

SHAB: 40 vom 25.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 23.02.2022, SHAB - 24.02.2022, SHAB - 25.02.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006718
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB24.02.2022
|
WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregister Kanton Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregister Kanton Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- RODRIGUES MASSAGE, Inh. Leopoldo (CHE-139.208.693), in Zürich
- WEBAPPDESIGN BENMBAREK (CHE-295.737.614), in Zürich
- Socialcenter Dialog Herasiuta (CHE-309.835.805), in Zürich

SHAB: 39 vom 24.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 23.02.2022, SHAB - 24.02.2022, SHAB - 25.02.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006716
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB23.02.2022
|
WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregister Kanton Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregister Kanton Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- RODRIGUES MASSAGE, Inh. Leopoldo (CHE-139.208.693), in Zürich
- WEBAPPDESIGN BENMBAREK (CHE-295.737.614), in Zürich
- Socialcenter Dialog Herasiuta (CHE-309.835.805), in Zürich

SHAB: 38 vom 23.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 23.02.2022, SHAB - 24.02.2022, SHAB - 25.02.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006711
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB12.03.2015
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WEBAPPDESIGN BENMBAREK

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

WEBAPPDESIGN BENMBAREK, in Zürich, CHE-295.737.614, Eichrainstrasse 5, 8052 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Entwicklung, Software und Internet Projekte.

Eingetragene Personen:
Benmbarek, Sofiane Sahraoui, algerischer Staatsangehöriger, in Zürich, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 8841 vom 09.03.2015 / CH02010703493 / 02037409

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