Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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2 Firmen anzeigen | Vizepräsidentin des Vorstandes | Einzelunterschrift | 29.03.2011 | ||
1 Firma anzeigen | Präsidentin des Vorstandes | Einzelunterschrift | 29.03.2011 |
Sitz |
Winterthur (ZH) |
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Zweck |
Der Verein setzt sich dafür ein, die sozio-ökonomische, politische und kulturelle Situation der Bewohner/innen von Dörfern auf der Halbinsel Masoala in Madagaskar, welche direkt oder indirekt von der Existenz des 1997 inaugurierten Masoala Nationalparks betroffen sind, in der Schweiz und international bekannt zu machen. Das langfristige Ziel des Vereins besteht darin, dass die rechtlich gültige Grenze des Masoala Nationalparks neu verhandelt wird und die Bedürfnisse und Rechte der lokalen Bevölkerung dabei adäquat berücksichtigt werden. Die Vereinsmitglieder teilen die Überzeugung, dass die Bewohner/innen dieser Dörfer das Recht auf eine selbstbestimmte Existenz in ihren Dörfern haben; die Bewohner/innen dieser Dörfer das Recht auf die Bewirtschaftung von Land haben, das ihnen nach traditionellem, lokal anerkanntem Recht gehört, und dass dieses Recht auch dann besteht, wenn keine schriftlichen Landbesitzdokumente existieren; die Existenz des Masoala Nationalparkes diese Rechte nicht aufhebt.
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UID |
CHE-482.679.629 |
CH-Nummer |
CH-020.6.001.503-2 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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1 Firma mit gleichem Domizil: Schwimmbadweg 1, 8400 Winterthur
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Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
Verein Human Rights in Masoala, in Winterthur, CH-020.6.001.503-2, c/o Eva Keller, Schwimmbadweg 1, 8400 Winterthur, Verein (Neueintragung).
Statutendatum:
17.03.2011.
Zweck:
Der Verein setzt sich dafür ein, die sozio-ökonomische, politische und kulturelle Situation der Bewohner/innen von Dörfern auf der Halbinsel Masoala in Madagaskar, welche direkt oder indirekt von der Existenz des 1997 inaugurierten Masoala Nationalparks betroffen sind, in der Schweiz und international bekannt zu machen. Das langfristige Ziel des Vereins besteht darin, dass die rechtlich gültige Grenze des Masoala Nationalparks neu verhandelt wird und die Bedürfnisse und Rechte der lokalen Bevölkerung dabei adäquat berücksichtigt werden. Die Vereinsmitglieder teilen die Überzeugung, dass die Bewohner/innen dieser Dörfer das Recht auf eine selbstbestimmte Existenz in ihren Dörfern haben; die Bewohner/innen dieser Dörfer das Recht auf die Bewirtschaftung von Land haben, das ihnen nach traditionellem, lokal anerkanntem Recht gehört, und dass dieses Recht auch dann besteht, wenn keine schriftlichen Landbesitzdokumente existieren; die Existenz des Masoala Nationalparkes diese Rechte nicht aufhebt..
Mittel:
Mitgliederbeiträge, Spenden und andere Zuwendungen.
Organisation:
Mitgliederversammlung, Vorstand von 2 - 5 Mitgliedern, Rechnungsrevisor/in.
Eingetragene Personen:
Keller, Eva Salome, von Widnau, in Winterthur, Präsidentin des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Leemann, Esther, von Zollikon, in Zürich, Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.
Tagebuch Nr. 11489 vom 24.03.2011
(06095682/CH02060015032)
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
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