Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Gesellschafter und Geschäftsführer | Einzelunterschrift | 10.09.2020 |
Sitz |
Höri (ZH) |
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Zweck |
Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im beruflichen Personentransport, Limousinen Service, sowie Transporte aller Art im In- und Ausland. Fahrzeughandel sowie Fahrzeugvermietung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
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UID |
CHE-240.353.931 |
CH-Nummer |
CH-020.4.071.693-5 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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1 Firma mit gleichem Domizil: Gentertstrasse 8, 8181 Höri
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Löschung Swiss Cars & Limousinen GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Swiss Cars & Limousinen GmbH in Liquidation, in Höri, CHE-240.353.931, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 29 vom 10.02.2022, Publ. 1005401955). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 32 vom 15.02.2024
Tagesregister: 6910 vom 12.02.2024
Meldungsnummer: HR03-1005961806
Kantone: ZH
Mutation Swiss Cars & Limousinen GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
Swiss Cars & Limousinen GmbH in Liquidation, in Höri, CHE-240.353.931, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 6 vom 10.01.2022, Publ. 1005376757). Mit Urteil vom 03.02.2022 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Bülach mit Wirkung ab dem 03.02.2022, über die bereits aufgelöste Gesellschaft den Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Urteil desselben Richters vom 03.02.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.
SHAB: 29 vom 10.02.2022
Tagesregister: 5970 vom 07.02.2022
Meldungsnummer: HR02-1005401955
Kantone: ZH
Mutation Swiss Cars & Limousinen GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Swiss Cars & Limousinen GmbH, in Höri, CHE-240.353.931, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 176 vom 10.09.2020, Publ. 1004975674).
Firma neu:
Swiss Cars & Limousinen GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 24.11.2021 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
SHAB: 6 vom 10.01.2022
Tagesregister: 945 vom 05.01.2022
Meldungsnummer: HR02-1005376757
Kantone: ZH
Organisationsmangel
1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2. Das Konkursamt Bülach wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.– und der Gesellschaft auferlegt.
4. [Mitteilungen].
5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Organisationsmangel
1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 4. Oktober 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3. Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden durch:
- die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV),
oder
- die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine
oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung (Art. 17 Abs. 1 HRegV), und die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. Ist die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde, so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der dann neuen Statuten eingereicht werden (Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise:
- Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren.
- Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden.
- Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
5. [Mitteilung]
Neueintragung Swiss Cars & Limousinen GmbH
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung
Swiss Cars & Limousinen GmbH, in Höri, CHE-240.353.931, Gentertstrasse 8, 8181 Höri, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
03.09.2020.
Zweck:
Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im beruflichen Personentransport, Limousinen Service, sowie Transporte aller Art im In- und Ausland. Fahrzeughandel sowie Fahrzeugvermietung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
Stammkapital:
CHF 20'000.00.
Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 03.09.2020 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Eingetragene Personen:
Radeski, Emanuel, bulgarischer Staatsangehöriger, in Bülach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.
Revision: Verzicht auf Revision
SHAB: 176 vom 10.09.2020
Tagesregister: 34026 vom 07.09.2020
Meldungsnummer: HR01-1004975674
Kantone: ZH
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