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Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 17.01.2006
Löschung: 17.01.2006

Sitz

Langnau im Emmental (BE)

Zweck

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Ein allfälliger Nebenzweck ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich. Mehr anzeigen

UID

CHE-109.786.117

CH-Nummer

CH-053.7.000.981-3

Handelsregisteramt

Kanton Bern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Bahnhofstrasse , 3550 Langnau

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB17.01.2006
|
Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG, in Langnau im Emmental, CH-053.7.000.981-3, Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen usw., Stiftung (SHAB Nr. 171 vom 05. 09. 2001, S. 6887). Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die Emmi-Vorsorgestiftung, in Luzern (CH-100.7.007.664-9), über. Die Stiftung wird im Handelsregister gelöscht.

Tagebuch Nr. 73 vom 11.01.2006
(03197970/CH05370009813)

SHAB07.09.2005
|
Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG, Langnau
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Emmi-Vorsorgestiftung, Luzern
  3. Fusionsvertrag vom: 13.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern
    3072 Ostermundigen
(03006414)
SHAB07.09.2005
|
Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG, Langnau
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Emmi-Vorsorgestiftung, Luzern
  3. Fusionsvertrag vom: 13.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern
    3072 Ostermundigen
(03006416)
SHAB06.09.2005
|
Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG, Langnau
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Emmi-Vorsorgestiftung, Luzern
  3. Fusionsvertrag vom: 13.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern
    3072 Ostermundigen
(03004546)
SHAB06.09.2005
|
Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG, Langnau
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Emmi-Vorsorgestiftung, Luzern
  3. Fusionsvertrag vom: 13.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern
    3072 Ostermundigen
(03004548)
SHAB05.09.2005
|
Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Stiftung Personalvorsorge der Tiger Käse AG, Langnau
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Emmi-Vorsorgestiftung, Luzern
  3. Fusionsvertrag vom: 13.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern
    3072 Ostermundigen
(00127783)
SHAB05.09.2005
|
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Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
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  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
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  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
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  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.

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