Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 08.11.1995
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 10.09.2019
Löschung: 10.09.2019

Sitz

Flawil (SG)

Zweck

EDV-Beratungen für die grafische Industrie Mehr anzeigen

UID

CHE-108.765.130

CH-Nummer

CH-320.1.039.570-9

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Oberbotsbergstrasse 79, 9230 Flawil

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB10.09.2019
|
Stamm EDV-Beratungen

Löschung Stamm EDV-Beratungen

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Stamm EDV-Beratungen, in Flawil, CHE-108.765.130, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 217 vom 08.11.1995, S.6132). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 174 vom 10.09.2019
Tagesregister: 8433 vom 05.09.2019
Meldungsnummer: HR03-1004713210
Kantone: SG

SHAB12.07.2019
|
Stamm EDV-Beratungen

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Stamm EDV-Beratungen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Stamm EDV-Beratungen
Oberbotsbergstrasse 79
9230 Flawil

Ausgangslage

Es fällt in Betracht:


1.    Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:
•    Stamm EDV-Beratungen (CHE-108.765.130), in Flawil


2.    Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 28.05.2019 und Publikation im SHAB vom 11.06.2019 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.


3.    Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet.



Verfügung
Das Amt für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen erlässt deshalb folgende Verfügung:

1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art. 153b Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.

2. Es werden keine Gebühren erhoben.

3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 12.08.2019

Anmeldestelle
Kantonsgericht Kanton St.Gallen
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen

SHAB: 133 vom 12.07.2019
Meldungsnummer: BH07-0000000925
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB11.06.2019
|
Stamm EDV-Beratungen

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Stamm EDV-Beratungen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Stamm EDV-Beratungen
Oberbotsbergstrasse 79
9230 Flawil

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 11.07.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

SHAB: 110 vom 11.06.2019
Meldungsnummer: BH05-0000001333
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
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