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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 29.03.2021
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden
- Liquidatorin 27.09.2023
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
24.03.2021
CHF 20’000
Letzte Änderung: 22.02.2024

Sitz

Herisau (AR)

Zweck

Montage und Reparaturen im Bereich Storenbau. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-177.666.424

CH-Nummer

CH-020.4.073.556-4

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 11 von 11

SHAB01.03.2024
|
SR Storenbau GmbH in Liquidation

Konkurspublikation/Schuldenruf SR Storenbau GmbH in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf

Schuldner
SR Storenbau GmbH in Liquidation
CHE-177.666.424
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9100 Herisau

Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 21.09.2023

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

Frist: 1 Monat(e)
Ablauf der Frist: 02.04.2024

Anmeldestelle
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden,
Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR

Bemerkung
Früheres Domizil der SR Storenbau GmbH in Liquidation war Schmiedgasse 6, 9100 Herisau AR. Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 22.08.2023 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 22.08.2023 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 21.09.2023.
***
Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden:
Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 01.03.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

SHAB: 43 vom 01.03.2024
Meldungsnummer: KK02-0000039485
Meldestelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB22.02.2024
|
SR Storenbau GmbH in Liquidation

Mutation SR Storenbau GmbH in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Auflösung infolge Konkurs

SR Storenbau GmbH in Liquidation, in Herisau, CHE-177.666.424, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 3 vom 05.01.2024, Publ. 1005926355). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 16.02.2024, mit Wirkung ab dem 16.02.2024, 08.30 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft.

SHAB: 37 vom 22.02.2024
Tagesregister: 361 vom 19.02.2024
Meldungsnummer: HR02-1005968228
Kantone: AR

SHAB02.02.2024
|
SR Storenbau GmbH in Liquidation

Gerichtliche Vorladung von SR Storenbau GmbH in Liquidation

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
SR Storenbau GmbH in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9100 Herisau

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: SV1 24 18

Art der Verhandlung: Konkursverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden
9043 Trogen
16.02.2024, 08:30 Uhr

Dies Vorladung gilt mit Datum der Publikation als zugestellt.

Bemerkungen
SV1 24 18

SHAB: 23 vom 02.02.2024
Meldungsnummer: UV03-0000001068
Meldestelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden
Kanton: AR
SHAB05.01.2024
|
SR Storenbau GmbH in Liquidation

Mutation SR Storenbau GmbH in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

SR Storenbau GmbH in Liquidation, in Herisau, CHE-177.666.424, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 187 vom 27.09.2023, Publ. 1005846881). Das Verfahren gemäss Art. 934 OR wurde durchgeführt, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der kantonalen und der eidgenössischen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.

SHAB: 3 vom 05.01.2024
Tagesregister: 2471 vom 29.12.2023
Meldungsnummer: HR02-1005926355
Kantone: AR

SHAB27.09.2023
|
SR Storenbau GmbH

Vorläufige Konkursanzeige SR Storenbau GmbH

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige

Schuldner
SR Storenbau GmbH
CHE-177.666.424
Schmiedgasse 6
9100 Herisau

Datum der Konkurseröffnung: 21.09.2023

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

Anmeldestelle
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden,
Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR

Bemerkung
Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 22.08.2023 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 22.08.2023 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 21.09.2023. Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der SR Storenbau GmbH, 9100 Herisau AR, sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen, welche Sachen der SR Storenbau GmbH, 9100 Herisau AR, besitzen oder bei denen die SR Storenbau GmbH, 9100 Herisau AR, Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen.

SHAB: 187 vom 27.09.2023
Meldungsnummer: KK01-0000032705
Meldestelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB27.09.2023
|
SR Storenbau GmbH in Liquidation

Mutation SR Storenbau GmbH in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu, Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu

SR Storenbau GmbH, in Herisau, CHE-177.666.424, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 33 vom 16.02.2023, Publ. 1005680272).

Firma neu:
SR Storenbau GmbH in Liquidation.

Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 22.08.2023 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.

SHAB: 187 vom 27.09.2023
Tagesregister: 1760 vom 22.09.2023
Meldungsnummer: HR02-1005846881
Kantone: AR

SHAB05.07.2023
|
SR Storenbau GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 SR Storenbau GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SR Storenbau GmbH
Schmiedgasse 6
9100 Herisau

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.09.2023

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 128 vom 05.07.2023
Meldungsnummer: BH00-0000011441
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB23.05.2023
|
SR Storenbau GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 SR Storenbau GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SR Storenbau GmbH
Schmiedgasse 6
9100 Herisau

Aufforderung nach Art. 934 OR und Art. 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder dem Handelsregisteramt mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht, so veranlasst das Handelsregisteramt eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in denen weitere Betroffene aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
.
Weiter muss bei der aufgeführten Rechtseinheit davon ausgegangen werden, dass sie kein gültiges Rechtsdomizil mehr hat und damit einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation aufweist. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den Domizilmangel zu beheben und innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregister ein gültiges Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls wird das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR).

Aufforderung nach Art. 934 OR und Art. 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder dem Handelsregisteramt mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht, so veranlasst das Handelsregisteramt eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in denen weitere Betroffene aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
.
Weiter muss bei der aufgeführten Rechtseinheit davon ausgegangen werden, dass sie kein gültiges Rechtsdomizil mehr hat und damit einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation aufweist. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den Domizilmangel zu beheben und innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregister ein gültiges Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls wird das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 22.06.2023

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 98 vom 23.05.2023
Meldungsnummer: BH00-0000011042
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB16.02.2023
|
Swiss Rep Storenbau GmbH

Mutation Swiss Rep Storenbau GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Sitz neu, Domizil neu

Swiss Rep Storenbau GmbH, in Kloten, CHE-177.666.424, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 61 vom 29.03.2021, Publ. 1005135358). Die Rechtseinheit (neu: SR Storenbau GmbH) wird infolge Verlegung des Sitzes nach Herisau im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragen und im Handelsregisteramt des Kantons Zürich von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 33 vom 16.02.2023
Tagesregister: 6912 vom 13.02.2023
Meldungsnummer: HR02-1005679804
Kantone: ZH

SHAB16.02.2023
|
SR Storenbau GmbH

Mutation SR Storenbau GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Firma neu, Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung

Swiss Rep Storenbau GmbH, bisher in Kloten, CHE-177.666.424, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 61 vom 29.03.2021, Publ. 1005135358).

Statutenänderung:
03.02.2023.

Firma neu:
SR Storenbau GmbH.

Uebersetzungen der Firma neu:
Die Übersetzungen werden im Handelsregister gelöscht.

Sitz neu:
Herisau.

Domizil neu:
Schmiedgasse 6, 9100 Herisau.

Pflichten neu:
Die statutarischen Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte wurden gestrichen.

Mitteilungen neu:
Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen.

SHAB: 33 vom 16.02.2023
Tagesregister: 254 vom 13.02.2023
Meldungsnummer: HR02-1005680272
Kantone: AR

SHAB26.01.2023
|
Swiss Rep Storenbau GmbH

Gerichtliche Vorladung von Swiss Rep Storenbau GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
Swiss Rep Storenbau GmbH
Steinackerstrasse 2
8302 Kloten

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2022.00163

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
21.02.2023, 09:00 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Forderung von SODIMARS AG über CHF 1'213.75

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00163 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

Zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens verweisen wir Sie auf beiliegenden Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 202 - 212.

SHAB: 18 vom 26.01.2023
Meldungsnummer: UV03-0000000837
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB26.01.2023
|
Swiss Rep Storenbau GmbH

Gerichtliche Vorladung von Swiss Rep Storenbau GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
Swiss Rep Storenbau GmbH
Steinackerstrasse 2
8302 Kloten

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2022.00168

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
02.03.2023, 09:00 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Forderung von Zürich Versicherungsgesellschaft AG über CHF 17'999.90

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00163 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

Zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens verweisen wir Sie auf beiliegenden Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 202 - 212.

SHAB: 18 vom 26.01.2023
Meldungsnummer: UV03-0000000839
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB29.03.2021
|
Swiss Rep Storenbau GmbH

Neueintragung Swiss Rep Storenbau GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

Swiss Rep Storenbau GmbH (Swiss Rep Storenbau Sàrl) (Swiss Rep Storenbau Sagl) (Swiss Rep Storenbau LLC), in Kloten, CHE-177.666.424, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
17.03.2021.

Zweck:
Montage und Reparaturen im Bereich Storenbau. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Stammkapital:
CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 17.03.2021 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

Eingetragene Personen:
Rashiti, Bujar, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Glarus Nord, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

Revision: Verzicht auf Revision

SHAB: 61 vom 29.03.2021
Tagesregister: 12630 vom 24.03.2021
Meldungsnummer: HR01-1005135358
Kantone: ZH

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