Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 24.09.2018
Einzelunterschrift 24.09.2018
Stammdaten
Einzelunternehmen
19.09.2018
Letzte Änderung: 19.05.2022
Löschung: 19.05.2022

Sitz

Lutzenberg (AR)

Zweck

Import, Vertrieb und Verteilung von Werbemitteln. Mehr anzeigen

UID

CHE-451.210.662

CH-Nummer

CH-300.1.019.438-5

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Brenden 808, 9426 Lutzenberg

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB19.05.2022
|
Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Löschung Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia, in Lutzenberg, CHE-451.210.662, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 184 vom 24.09.2018, Publ. 1004461242).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

SHAB: 97 vom 19.05.2022
Tagesregister: 951 vom 16.05.2022
Meldungsnummer: HR03-1005477770
Kantone: AR

SHAB11.05.2022
|
Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Aufforderung nach HregV 2021 Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia
Brenden 808
9426 Lutzenberg

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.06.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 91 vom 11.05.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.05.2022, SHAB - 10.05.2022, SHAB - 11.05.2022
Meldungsnummer: BH00-0000007292
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB10.05.2022
|
Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Aufforderung nach HregV 2021 Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia
Brenden 808
9426 Lutzenberg

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.06.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 90 vom 10.05.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.05.2022, SHAB - 10.05.2022, SHAB - 11.05.2022
Meldungsnummer: BH00-0000007266
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB09.05.2022
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Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Aufforderung nach HregV 2021 Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia
Brenden 808
9426 Lutzenberg

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.06.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 89 vom 09.05.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.05.2022, SHAB - 10.05.2022, SHAB - 11.05.2022
Meldungsnummer: BH00-0000007242
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB24.09.2018
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Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Neueintragung Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia, in Lutzenberg, CHE-451.210.662, Brenden 808, 9426 Lutzenberg, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Import, Vertrieb und Verteilung von Werbemitteln.

Eingetragene Personen:
Hioktouridis-Chaniotou, Efthymia, von Rebstein, in Lutzenberg, Inhaberin, mit Einzelunterschrift; Kapachtsis, Theocharis, von Rebstein, in Lutzenberg, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 184 vom 24.09.2018
Tagesregister: 1474 vom 19.09.2018
Meldungsnummer: HR01-1004461242
Kantone: AR

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