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Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 27.03.2007
Löschung: 27.03.2007

Sitz

Baar (ZG)

Zweck

Freiwillige berufliche Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität für die Arbeitnehmer schweizerischer Nationalität der Stifterinnen, nämlich der "Shell Petrolium NV", in Den Haag, und der "The Shell Petrolium Company Limited", in London, bzw. der Arbeitnehmer schweizerischer Nationalität von im Ausland niedergelassener Unternehmungen, welche mit den Stifterinnen finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind; von dieser Vorsorge erfasst werden neben Arbeitnehmern auch deren Angehörige und Hinterlassenen Mehr anzeigen

UID

CHE-109.653.137

CH-Nummer

CH-170.7.000.503-2

Handelsregisteramt

Kanton Zug

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Baarermatte , 6340 Baar

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB27.03.2007
|
Shell Swiss Expatriate Pension Fund

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Shell Swiss Expatriate Pension Fund, in Baar, CH-170.7.000.503-2, Freiwillige berufliche Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität, Stiftung (SHAB Nr. 111 vom 12.06.2002, S. 15, Publ. 507276). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Pensionsfonds der Shell (Switzerland), in Baar (CH-170.7.000.492-1), über. Die Stiftung wird gelöscht.

Tagebuch Nr. 3827 vom 21.03.2007
(03857548/CH17070005032)

SHAB06.11.2006
|
Shell Swiss Expatriate Pension Fund

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Shell Swiss Expatriate Pension Fund, Baar
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionsfonds der Shell (Switzerland), Baar
  3. Fusionsvertrag vom: 16.06.2006
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 08.01.2007
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen). Versicherte haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 96 Abs. 3 FusG).
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)
    6002 Luzern
(03623580)
SHAB03.11.2006
|
Shell Swiss Expatriate Pension Fund

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Shell Swiss Expatriate Pension Fund, Baar
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionsfonds der Shell (Switzerland), Baar
  3. Fusionsvertrag vom: 16.06.2006
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 08.01.2007
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen). Versicherte haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 96 Abs. 3 FusG).
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)
    6002 Luzern
(03620188)
SHAB02.11.2006
|
Shell Swiss Expatriate Pension Fund

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Shell Swiss Expatriate Pension Fund, Baar
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionsfonds der Shell (Switzerland), Baar
  3. Fusionsvertrag vom: 16.06.2006
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 08.01.2007
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Bundesplatz 14, 6002 Luzern
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen). Versicherte haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 96 Abs. 3 FusG).
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)
    6002 Luzern
(03617346)
SHAB12.06.2002
|
Shell Swiss Expatriate Pension Fund

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Shell Swiss Expatriate Pension Fund, Sitz: Baar, Freiwillige berufliche Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität, Stiftung (SHAB Nr. 249 vom 24.12.2001, S. 10168).

Eingetragene Personen Neu:
van der Steenstraten, Albert Johan, Heimat: Niederlande, in Den Haag (NL), Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bichsel, Matthias, Heimat: Basel, Riehen, Sumiswald, in Den Haag (NL), Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bachmann, Bettina, Heimat: Knutwil, in Aberdeen (UK), Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Gelöscht:
[Kooijman, Karel, Heimat: Niederlande, in Den Haag (NL), Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien]; [Thorkildsen, Alf, Heimat: Norwegen, in Kent (UK), Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien]; [Voser, Peter, Heimat: Neuenhof, in Richmond (UK), Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien].

Tagebuch Nr. 5412 vom 06.06.2002
(00507276/CH17070005032)

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