Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 03.02.2014
Stammdaten
Einzelunternehmen
29.01.2014
Letzte Änderung: 22.11.2022
Löschung: 22.11.2022

Sitz

Zuzwil (SG) (SG)

Zweck

Autohandel Mehr anzeigen

UID

CHE-206.180.048

CH-Nummer

CH-320.1.075.030-5

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Oberdorfstrasse 6, 9524 Zuzwil

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB22.11.2022
|
RS Automobile Müller

Löschung RS Automobile Müller

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

RS Automobile Müller, in Zuzwil (SG), CHE-206.180.048, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 22 vom 03.02.2014, S.0, Publ. 1322369). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

SHAB: 227 vom 22.11.2022
Tagesregister: 11193 vom 17.11.2022
Meldungsnummer: HR03-1005610096
Kantone: SG

SHAB12.09.2022
|
RS Automobile Müller

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV RS Automobile Müller

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

RS Automobile Müller
Oberdorfstrasse 6
9524 Zuzwil

Ausgangslage
  1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:
    RS Automobile Müller (CHE-206.180.048), in Zuzwil (SG)

  2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 30.05.2022 und dreimaliger SHAB-Publikation mit Meldungsnummern BH00-0000007540 vom 09.06.2022, BH00-0000007593 vom 10.06.2022 sowie BH00-0000007610 vom 13.06.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

  3. Nach Ablauf der Frist von 20 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet.


Verfügung
1. Das Einzelunternehmen RS Automobile Müller, in Zuzwil (SG) wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
RS Automobile Müller, in Zuzwil (SG), CHE-206.180.048, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 22 vom 03.02.2014, S.0, Publ. 1322369). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
3. Die Gebühren von CHF 309.00 werden dem Inhaber auferlegt.
4. Die Gebühren von CHF 309.00 sind einstweilen uneinbringlich.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.10.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 176 vom 12.09.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003344
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB13.06.2022
|
RS Automobile Müller

Aufforderung nach HregV 2021 RS Automobile Müller

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
RS Automobile Müller
Oberdorfstrasse 6
9524 Zuzwil

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 20 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 20 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.07.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 112 vom 13.06.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.06.2022, SHAB - 10.06.2022, SHAB - 13.06.2022
Meldungsnummer: BH00-0000007610
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB10.06.2022
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RS Automobile Müller

Aufforderung nach HregV 2021 RS Automobile Müller

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
RS Automobile Müller
Oberdorfstrasse 6
9524 Zuzwil

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 20 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 20 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.07.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 111 vom 10.06.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.06.2022, SHAB - 10.06.2022, SHAB - 13.06.2022
Meldungsnummer: BH00-0000007593
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB09.06.2022
|
RS Automobile Müller

Aufforderung nach HregV 2021 RS Automobile Müller

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
RS Automobile Müller
Oberdorfstrasse 6
9524 Zuzwil

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 20 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 20 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.07.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 110 vom 09.06.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.06.2022, SHAB - 10.06.2022, SHAB - 13.06.2022
Meldungsnummer: BH00-0000007540
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB20.01.2020
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RS Automobile Müller

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV RS Automobile Müller

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

RS Automobile Müller
Oberdorfstrasse 6
9524 Zuzwil

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 19.02.2020

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

SHAB: 12 vom 20.01.2020
Meldungsnummer: BH05-0000002366
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB03.02.2014
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RS Automobile Müller

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

RS Automobile Müller, in Zuzwil SG, CHE-206.180.048, Oberdorfstrasse 6, 9524 Zuzwil, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Autohandel.

Eingetragene Personen:
Müller, Joy Roy, von Spiez, in Sirnach, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 916 vom 29.01.2014 / CH32010750305 / 01322369

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