Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 01.05.2018
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
26.04.2018
CHF 20’000
Letzte Änderung: 12.10.2021

Sitz

Baar (ZG)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Beratung bei Bauprojekten aller Art, die Vermittlung von Bauaufträgen sowie den Handel mit Baumaterialien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-299.045.716

CH-Nummer

CH-020.4.064.496-0

Handelsregisteramt

Kanton Zug

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

97 Firmen mit gleichem Domizil: Ruessenstrasse 6, 6340 Baar

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB12.10.2021
|
reno art GmbH

Mutation reno art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Sitz neu, Domizil neu

reno art GmbH, in Kloten, CHE-299.045.716, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 171 vom 03.09.2020, Publ. 1004970434). Die Rechtseinheit wird infolge Verlegung des Sitzes nach Baar im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen und im Handelsregisteramt des Kantons Zürich von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 198 vom 12.10.2021
Tagesregister: 42585 vom 07.10.2021
Meldungsnummer: HR02-1005310126
Kantone: ZH

SHAB12.10.2021
|
reno art GmbH

Mutation reno art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung

reno art GmbH, bisher in Kloten, CHE-299.045.716, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 171 vom 03.09.2020, Publ. 1004970434).

Statutenänderung:
24.08.2021.

Sitz neu:
Baar.

Domizil neu:
Ruessenstrasse 6, 6340 Baar. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].

SHAB: 198 vom 12.10.2021
Tagesregister: 18320 vom 07.10.2021
Meldungsnummer: HR02-1005310401
Kantone: ZG

SHAB09.12.2020
|
reno art GmbH

Gerichtlicher Entscheid Goran Micic gegen reno art GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Goran Micic
Zinzikerbergstrasse 35
8404 Winterthur

Beklagte Partei
reno art GmbH
Oberfeldstrasse 26
8302 Kloten

Urteilsvorschlag vom 08.12.2020?

1.    Die beklagte Partei wird verpflichtet, der klagenden Partei CHF 2'537.70 zu bezahlen.

2.    Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 320.00 festgesetzt und mit dem durch die klagende Partei geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 

3.    Die Kosten werden der beklagten Partei auferlegt. Sie wurden von der klagenden Partei bezogen, sind ihr jedoch von der beklagten Partei zu ersetzen.


4.    Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.

5.    Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.

6.    Dieser Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt. Die Ablehnung ist dem Friedensrichter schriftlich mitzuteilen. Sie bedarf keiner Begründung.



Geschäftsnummer: GV.2020.00162

Entscheiddatum: 08.12.2020

Gerichtliche Entscheidinstanz
Friedensrichteramt Kloten

Diese Frist eidgenössischen Rechts steht während den Gerichtsferien nicht still (Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO).

Nach Eingang einer allfälligen Ablehnung stellt der Friedensrichter der klagenden Partei die Klagebewilligung zu. Wird der Urteilsvorschlag abgelehnt, so darf dieser im späteren Gerichtsverfahren nicht verwendet werden.

Frist: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 29.12.2020

Anmeldestelle
Friedensrichteramt Stadt Kloten
Postfach
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten

SHAB: 240 vom 09.12.2020
Meldungsnummer: UV02-0000000577
Meldestelle: Stadt Kloten
Kantone: ZH
SHAB05.11.2020
|
reno art GmbH

Gerichtliche Vorladung von reno art GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
reno art GmbH
Oberfeldstrasse 26
8302 Kloten

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2020.00162

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
08.12.2020, 09:00 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Klage Goran Micic über CHF 2'537.70

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2020.00162 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

Zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens verweisen wir Sie auf beiliegenden Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 202 - 212.

SHAB: 216 vom 05.11.2020
Meldungsnummer: UV03-0000000374
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB03.09.2020
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reno art GmbH

Mutation reno art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung

reno art GmbH, in Bassersdorf, CHE-299.045.716, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 83 vom 01.05.2018, Publ. 4203339).

Statutenänderung:
27.08.2020.

Sitz neu:
Kloten.

Domizil neu:
Oberfeldstrasse 26, 8302 Kloten.

Mitteilungen neu:
Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax.

SHAB: 171 vom 03.09.2020
Tagesregister: 33174 vom 31.08.2020
Meldungsnummer: HR02-1004970434
Kantone: ZH

SHAB01.05.2018
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reno art GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

reno art GmbH, in Bassersdorf, CHE-299.045.716, Grindelstrasse 5, 8303 Bassersdorf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
06.04.2018.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung bei Bauprojekten aller Art, die Vermittlung von Bauaufträgen sowie den Handel mit Baumaterialien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Stammkapital:
CHF 20'000.00.

Qualifizierte Tatbestände:
Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 06.04.2018 einen Lieferwagen Mercedes Benz 116, wofür 200 Stammanteile zu CHF 100.00 ausgegeben und CHF 5'000.00 als Forderung gutgeschrieben werden.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 06.04.2018 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

Eingetragene Personen:
Rako, Leo, von Rümlang, in Rümlang, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

Tagesregister-Nr. 15301 vom 26.04.2018 / CHE-299.045.716 / 04203339

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