Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafter ohne Zeichnungsberechtigung 01.09.2008
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
26.08.2008
CHF 20’000
Letzte Änderung: 04.09.2015
Löschung: 04.09.2015

Sitz

Alpnach (OW)

Zweck

Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Print- und Druckmedien aller Art. Nebenzwecke gemäss Statuten. Mehr anzeigen

UID

CHE-114.470.111

CH-Nummer

CH-140.4.003.152-1

Handelsregisteramt

Kanton Obwalden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

63 Firmen mit gleichem Domizil: Brünigstrasse 25, 6055 Alpnach Dorf

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB04.09.2015
|
Print Media Agentur GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Print Media Agentur GmbH in Liquidation, in Alpnach, CHE-114.470.111, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr.4 vom 08.01.2013, Publ. 7003738). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Obergerichts des Kantons Obwalden vom 28.07.2015 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

Tagesregister-Nr. 1147 vom 01.09.2015 / CH14040031521 / 02356095

SHAB07.08.2015
|
Print Media Agentur GmbH

Grund: Konkurse
- Schluss des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Print Media Agentur GmbH
    Adresse:
    Brünigstrasse 25
    6055 Alpnach Dorf
  2. Datum des Schlusses: 28.07.2015
Konkursamt Obwalden
6060 Sarnen

(02305605)
SHAB09.01.2015
|
Print Media Agentur GmbH

Grund: Konkurse
- Kollokationsplan und Inventar

  1. Schuldner/in:
    Print Media Agentur GmbH
    Adresse:
    Brünigstrasse 25
    6055 Alpnach Dorf
  2. Bemerkung: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen beim Kantonsgericht des Kantons Obwalden und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden.
    Sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 19. Januar 2015 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert, verzichtet die Liquidationsverwaltung auf die Geltendmachnung der Inventarposition Nr. 1 (Verantwortlichkeitsansprüche). Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichneten Konkursamt bis 29. Januar 2015 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieses Anspruches zu verlangen. Die vorhandenen Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim Konkursamt zur Einsicht auf.
Konkursamt Obwalden
6061 Sarnen

(01914669)
SHAB22.02.2013
|
Print Media Agentur GmbH

Grund: Konkurse
- Konkurspublikation/Schuldenruf

  1. Schuldner/in:
    Print Media Agentur GmbH
    Adresse:
    Brünigstrasse 25
    6055 Alpnach Dorf
  2. Konkurseröffnung: 04.12.2012
  3. Eingabefrist für Forderungen: 22.03.2013
  4. Verfahren: Summarisch
  5. Bemerkung: Die Gesellschaft ist nach Art. 731b OR mit Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten I des Kantons Obwalden aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Die Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen.
    Allfällige Eigentums- und Drittansprachen sind ebenfalls bis zum 22. März 2013 unter Vorlegung der Beweismittel beim Konkursamt Obwalden schriftlich geltend zu machen.
    Soweit bewegliche Sachen in die Liquidationsmasse fallen, erachtet sich die Liquidationsverwaltung als von den Gläubigern ermächtigt, freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert der Eingabefrist beim Konkursamt Obwalden schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.
    Die Gläubiger Gesellschaft und alle Personen, die auf in Händen der Gesellschaft befindliche Vermögensstücke Anspruch erheben, werden aufgefordert, binnen der Eingabefrist ihre Forderungen oder Ansprüche, berechnet auf den Tag der Liquidationseröffnung, unter Einlegung der Beweismittel (Schuldscheine, Rechnungen, Mahnbelege usw.) im Original dem unterzeichneten Konkursamt anzumelden.
    Mit der Eröffnung der Liquidation hört gegenüber der Gesellschaft der Zinsenlauf für alle Forderungen, mit Ausnahme der pfandgesicherten, auf (SchKG Art. 209).
    Die Schuldner der Gesellschaft haben sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolge im Unterlassungsfalle.
    Wer Sachen der Gesellschaft als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzt, hat sie, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, binnen der Eingabefrist dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen, bei Straffolge im Unterlassungsfalle und bei Verlust des Vorzugsrechtes im Falle ungerechtfertigter Unterlassung.
Konkursamt Obwalden
6060 Sarnen

(00870583)
SHAB11.01.2013
|
Print Media Agentur GmbH

Grund: Konkurse
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Print Media Agentur GmbH
    Adresse:
    Brünigstrasse 25
    6055 Alpnach Dorf
  2. Bemerkung: Mit Entscheid vom 4. Dezember 2012 des Kantonsgerichtspräsidenten I des Kantons Obwalden wurde die Gesellschaft nach Art. 731b OR aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Die Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen.
    Der Gesellschaft als auch Dritten ist es untersagt, über die zur Liquidationsmasse gehörenden Vermögenswerte zu verfügen. Zur Liquidationsmasse gehörende Forderungen können nicht mehr durch Zahlung an die Gesellschaft getilgt werden.
    Allfällige Drittansprachen an den Gesellschaftsaktiven sind umgehend beim Konkursamt Obwalden anzumelden.
    Die Publikation betreffend Art des Verfahrens, Eingabefrist etc. erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Konkursamt Obwalden
6061 Sarnen 1

(00853329)
SHAB08.01.2013
|
Print Media Agentur GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation

Print Media Agentur GmbH, in Alpnach, CH-140.4.003.152-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 122 vom 26.06.2012, S. 0, Publ. 6736302).

Firma neu:
Print Media Agentur GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten I des Kantons Obwalden vom 04.12.2012 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Tagesregister-Nr. 20 vom 03.01.2013 / CH14040031521 / 07003738

SHAB26.06.2012
|
Print Media Agentur GmbH

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Print Media Agentur GmbH, in Alpnach, CH-140.4.003.152-1, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 168 vom 01.09.2008, S. 11, Publ. 4632176).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Küchler, Urs, von Alpnach, in Alpnach Dorf (Alpnach), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift].

Tagebuch Nr. 860 vom 21.06.2012
(06736302/CH14040031521)

SHAB01.09.2008
|
Print Media Agentur GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Print Media Agentur GmbH, in Alpnach, CH-140.4.003.152-1, Brünigstrasse 25, 6055 Alpnach Dorf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
25. 08. 2008.

Zweck:
Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Print- und Druckmedien aller Art. Nebenzwecke gemäss Statuten.

Stammkapital:
CHF 20'000.--. Nebenleistungspflichten gemäss Statuten.

Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung des Gründers vom 25.08.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Küchler, Urs, von Alpnach, in Alpnach Dorf (Alpnach), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen von je CHF 100.--.

Tagebuch Nr. 1039 vom 26.08.2008
(04632176/CH14040031521)

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