Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 10.08.2020
Stammdaten
Einzelunternehmen
05.08.2020
Letzte Änderung: 01.06.2021
Löschung: 01.06.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Herstellung von Mikrofaserprodukten. Beratung und Direktvertrieb sowie im Import und Export mit Waren aller Art. Mehr anzeigen

UID

CHE-484.927.005

CH-Nummer

CH-020.1.084.746-4

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB01.06.2021
|
MIKROFASER.LI Rohner

Löschung MIKROFASER.LI Rohner

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

MIKROFASER.LI Rohner, in Zürich, CHE-484.927.005, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 153 vom 10.08.2020, Publ. 1004954224). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 103 vom 01.06.2021
Tagesregister: 23287 vom 27.05.2021
Meldungsnummer: HR03-1005199859
Kantone: ZH

SHAB17.03.2021
|
MIKROFASER.LI Rohner

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV MIKROFASER.LI Rohner

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

MIKROFASER.LI Rohner
Limmatstrasse 114
8005 Zürich

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 08.02.2021



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen MIKROFASER.LI Rohner wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
MIKROFASER.LI Rohner, in Zürich, CHE-484.927.005, Einzelunternehmen
(SHAB Nr. 153 vom 10.08.2020, Publ. 1004954224). Das Einzelunternehmen
wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die
zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil
angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden Stefan Rohner, von Wislikofen,
zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.

4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 aOR
wird Stefan Rohner mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.

5. Der Betrag von CHF 370.60 ist einstweilen uneinbringlich.

6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet,
beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090
Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag
und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen
oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu
bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Am 1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom 17. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.05.2021

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36,
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 53 vom 17.03.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002157
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB08.02.2021
|
MIKROFASER.LI Rohner

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV MIKROFASER.LI Rohner

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

MIKROFASER.LI Rohner
Limmatstrasse 114
8005 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a aHRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b aHRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 aOR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 10.03.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Am 1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom 17. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

SHAB: 26 vom 08.02.2021
Meldungsnummer: BH05-0000004364
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB10.08.2020
|
MIKROFASER.LI Rohner

Neueintragung MIKROFASER.LI Rohner

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

MIKROFASER.LI Rohner, in Zürich, CHE-484.927.005, Limmatstrasse 114, 8005 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Herstellung von Mikrofaserprodukten. Beratung und Direktvertrieb sowie im Import und Export mit Waren aller Art.

Eingetragene Personen:
Rohner, Stefan, von Wislikofen, in Zürich, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 153 vom 10.08.2020
Tagesregister: 29898 vom 05.08.2020
Meldungsnummer: HR01-1004954224
Kantone: ZH

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