Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 14.02.2018
Stammdaten
Einzelunternehmen
09.02.2018
Letzte Änderung: 16.01.2024

Sitz

Weinfelden (TG)

Zweck

Beratung, Führung und Begleitung von Einzelpersonen und Organisationen. Übernahme von Planung, Organisation, Entwicklung, Gestaltung und Strukturierung durch Bereitstellung von Kompetenzen und Kapazitäten als Lieferant für Kunden. Mehr anzeigen

UID

CHE-377.890.187

CH-Nummer

CH-440.1.032.772-9

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Lerchenstrasse 24, 8570 Weinfelden

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB16.01.2024
|
Martin Brenner Organisation

Mutation Martin Brenner Organisation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Domizil neu, Sitz neu

Martin Brenner Organisation, in Weinfelden, CHE-377.890.187, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2018, Publ. 4056175).

Domizil neu:
Lerchenstrasse 24, 8570 Weinfelden.

SHAB: 10 vom 16.01.2024
Tagesregister: 267 vom 11.01.2024
Meldungsnummer: HR02-1005935657
Kantone: TG

SHAB05.09.2018
|
Martin Brenner

Gerichtlicher Entscheid Martin Brenner gegen Serap Sehnaz Brenner-Eliaçik

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Martin Brenner
Geburtsdatum: 17.06.1962
Bäretswil
Kläger

Beklagte Partei
Serap Sehnaz Brenner-Eliaçik
Geburtsdatum: 17.02.1959
Cavusoglu Mahallesi Namik Kemal Caddesi Ayvali, Sok 18, 34873 Kartal,
Istanbul
Land: Türkei
Beklagte

Abänderung des Scheidungsurteils



1. [Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen]

2. Der Beklagten wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um die schriftliche Klageantwort im Doppel einzureichen.
Darin hat sie darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen des Klägers im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Sie hat ihre eigenen Anträge zu stellen und zu begründen, ihre Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die Beweismittel dazu (Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskünfte, Parteibefragungen oder Beweisaussage) genau zu bezeichnen und ein Verzeichnis sämtlicher Beweismittel beizulegen. Verfügbare Urkunden, welche als Beweismittel dienen sollen, sind zusammen mit der Klageantwort und zusätzlich je als Kopie für die Gegenseite einzureichen.

3. [...]

4. Dispositiv-Ziffer 1 erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen ab der schriftlichen Zustellung dieses Entscheides von einer Partei schriftlich beim Bezirksgericht Hinwil, Postfach, 8340 Hinwil, eine Begründung verlangt wird (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung eines Rechtsmittels ab Zustellung des begründeten Entscheides.



Entscheiddatum: 03.09.2018

Gerichtliche Entscheidinstanz
Bezirksgericht Hinwil

Bemerkungen
Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Klagebegründung und die Akten bei der Bezirksgerichtskanzlei Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil, eingesehen werden können.

Anmeldestelle
Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil

SHAB: 171 vom 05.09.2018
Meldungsnummer: UV02-0000000035
Meldestelle: Bezirksgericht Hinwil
Kantone: ZH
SHAB14.02.2018
|
Martin Brenner Organisation

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Martin Brenner Organisation, in Weinfelden, CHE-377.890.187, Marktstrasse 6, 8570 Weinfelden, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Beratung, Führung und Begleitung von Einzelpersonen und Organisationen. Übernahme von Planung, Organisation, Entwicklung, Gestaltung und Strukturierung durch Bereitstellung von Kompetenzen und Kapazitäten als Lieferant für Kunden.

Eingetragene Personen:
Brenner, Martin Rolf, von Weinfelden, in Weinfelden, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 699 vom 09.02.2018 / CHE-377.890.187 / 04056175

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