Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 25.06.2010
Stammdaten
Einzelunternehmen
21.06.2010
Letzte Änderung: 13.05.2022
Löschung: 13.05.2022

Sitz

Luzern (LU)

Zweck

Betrieb eines Bistros. Mehr anzeigen

UID

CHE-115.768.062

CH-Nummer

CH-100.1.791.567-5

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

5 Firmen mit gleichem Domizil: Klosterstrasse 5, 6003 Luzern

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB13.05.2022
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LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Löschung LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva, in Luzern, CHE-115.768.062, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 121 vom 25.06.2010, S.13, Publ. 5692936). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 93 vom 13.05.2022
Tagesregister: 4182 vom 10.05.2022
Meldungsnummer: HR03-1005472958
Kantone: LU

SHAB13.04.2022
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LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva
Klosterstrasse 5
6003 Luzern

Ausgangslage

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 16.02.2022, 17.02.2022 und 18.02.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva, mit Sitz in Luzern (CHE-115.768.062), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 73 vom 13.04.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003050
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB18.02.2022
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LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Aufforderung nach HregV 2021 LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva
Klosterstrasse 5
6003 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 35 vom 18.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006003
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB17.02.2022
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LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Aufforderung nach HregV 2021 LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva
Klosterstrasse 5
6003 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 34 vom 17.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005975
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB16.02.2022
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LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Aufforderung nach HregV 2021 LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva
Klosterstrasse 5
6003 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 33 vom 16.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005934
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB25.06.2010
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LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

LA GORDA Bistro-Lounge Da Cruz Pereira Da Silva, in Luzern, CH-100.1.791.567-5, Klosterstrasse 5, 6003 Luzern, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Betrieb eines Bistros.

Eingetragene Personen:
Da Cruz Pereira Da Silva, Allan, portugiesischer Staatsangehöriger, in Emmen, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 4819 vom 21.06.2010
(05692936/CH10017915675)

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