Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Delegierte Einzelunterschrift 07.12.2017
Präsidentin Einzelunterschrift 07.12.2017
Revisionsstelle 07.12.2017
Mitglied Einzelunterschrift 07.12.2017
Stammdaten
Aktiengesellschaft
04.12.2017
CHF 200’000
Letzte Änderung: 07.12.2017

Sitz

Trimmis (GR)

Zweck

Zweck der Gesellschaft sind Bearbeitung und Vertrieb hochqualitativer mit Laser-Schneidtechnik hergestellter Blechteile zum gewerblichen und industriellen Gebrauch; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten. Mehr anzeigen

UID

CHE-346.973.920

CH-Nummer

CH-350.3.012.807-0

Handelsregisteramt

Kanton Graubünden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Industriestrasse 8, 7203 Trimmis

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB09.02.2023
|
Keller Laser AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 22-004778
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen: Lasern, Abkanten, Beschichtung
Personal: 36 M, 9 F
Gültigkeit: 01.01.2023 - 01.01.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 28 vom 09.02.2023
Meldungsnummer: AB02-0000012450
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB07.02.2023
|
Keller Laser AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 22-004780
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen Laserschneiden und Abkanten: Störungsbehebung an computergesteuerten Maschinen in Notfällen
Personal: 4 M
Gültigkeit: 01.01.2023 - 01.01.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 26 vom 07.02.2023
Meldungsnummer: AB02-0000012430
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB26.01.2023
|
Keller Laser AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 22-004778
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen: Lasern, Abkanten, Beschichtung
Personal: 36 M, 9 F
Gültigkeit: 01.01.2023 - 01.01.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

SHAB: 18 vom 26.01.2023
Meldungsnummer: AB01-0000013209
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB24.01.2023
|
Keller Laser AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Pikettdienst (Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 22-004780
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen Laserschneiden und Abkanten: Störungsbehebung an computergesteuerten Maschinen in Notfällen
Personal: 4 M
Gültigkeit: 01.01.2023 - 01.01.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

SHAB: 16 vom 24.01.2023
Meldungsnummer: AB01-0000013184
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB06.02.2020
|
Keller Laser AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 19-005884
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen: Lasern, Abkanten, Beschichtung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 45 M
Gültigkeit: 01.01.2020 - 31.12.2022
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 25 vom 06.02.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004595
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB06.02.2020
|
Keller Laser AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-006499
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen Laserschneiden und Abkanten: Störungsbehebung an computergesteuerten Maschinen in Notfällen
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 15 M
Gültigkeit: 01.01.2020 - 31.12.2022
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 25 vom 06.02.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004590
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB23.01.2020
|
Keller Laser AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 19-005884
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen: Lasern, Abkanten, Beschichtung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 45 M
Gültigkeit: 01.01.2020 - 31.12.2022
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 15 vom 23.01.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004546
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB23.01.2020
|
Keller Laser AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Keller Laser AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Keller Laser AG
Industriestrasse 8
7203 Trimmis

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-006499
Betriebsstandort-Nr.: 64034191
Betriebsteil: Abteilungen Laserschneiden und Abkanten: Störungsbehebung an computergesteuerten Maschinen in Notfällen
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 15 M
Gültigkeit: 01.01.2020 - 31.12.2022
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 15 vom 23.01.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004543
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB07.12.2017
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Keller Laser AG

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Keller Laser AG, in Trimmis, CHE-346.973.920, Industriestrasse 8, 7203 Trimmis, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
01.12.2017.

Zweck:
Zweck der Gesellschaft sind Bearbeitung und Vertrieb hochqualitativer mit Laser-Schneidtechnik hergestellter Blechteile zum gewerblichen und industriellen Gebrauch; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

Aktienkapital:
CHF 200'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 200'000.00.

Aktien:
200 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00.

Qualifizierte Tatbestände:
Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung den operativen Geschäftsbereich der Keller Laser AG, neu KELA AG, in Trimmis (CHE-108.368.869), gemäss einer noch zu erstellenden Übernahmebilanz zum Preis von höchstens CHF 4'000'000.00 zu übernehmen.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

Eingetragene Personen:
Keller, Barbara, von Zürich, in Engelberg, Präsidentin, mit Einzelunterschrift; Schwarz-Keller, Stefanie, von Zürich, in Chur, Delegierte, mit Einzelunterschrift; Keller, Bruno, von Zürich, in Maienfeld, Mitglied, mit Einzelunterschrift; RRT AG Treuhand und Revision (CHE-107.060.038), in Chur, Revisionsstelle.

Tagesregister-Nr. 5138 vom 04.12.2017 / CHE-346.973.920 / 03917009

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