Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 28.03.2019
Stammdaten
Einzelunternehmen
25.03.2019
Letzte Änderung: 07.10.2022
Löschung: 07.10.2022

Sitz

Kriens (LU)

Zweck

Jobportal für Arbeitgeber und Arbeitsuchende. Mehr anzeigen

UID

CHE-160.678.962

CH-Nummer

CH-100.1.807.420-0

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Gehristrasse 14a, 6010 Kriens

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB07.10.2022
|
joblife24 Kaps

Löschung joblife24 Kaps

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

joblife24 Kaps, in Kriens, CHE-160.678.962, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 61 vom 28.03.2019, Publ. 1004597682). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 195 vom 07.10.2022
Tagesregister: 8499 vom 04.10.2022
Meldungsnummer: HR03-1005578042
Kantone: LU

SHAB24.08.2022
|
joblife24 Kaps

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV joblife24 Kaps

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

joblife24 Kaps
Gehristrasse 14a
6010 Kriens

Ausgangslage

Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen joblife24 Kaps, infolge Todes des Inhabers erloschen.

1.     Mit Schreiben vom 17.05.2022 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben aufgefordert, innert 30 Tagen die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

2.     Das Schreiben vom 17.05.2022 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom 15.06.2022 eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

3.     Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung des Einzelunternehmens nicht angemeldet.



Verfügung
4. Das Einzelunternehmen joblife24 Kaps, in Kriens (CHE-160.678.962) wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht.

5. Es werden keine Gebühren erhoben.

6. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 23.09.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 163 vom 24.08.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003318
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB15.06.2022
|
joblife24 Kaps

Aufforderung nach HregV 2021 joblife24 Kaps

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
joblife24 Kaps
Gehristrasse 14a
6010 Kriens

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 15.07.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 114 vom 15.06.2022
Meldungsnummer: BH00-0000007633
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB28.03.2019
|
joblife24 Kaps

Neueintragung joblife24 Kaps

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

joblife24 Kaps, in Kriens, CHE-160.678.962, Gehristrasse 14a, 6010 Kriens, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Jobportal für Arbeitgeber und Arbeitsuchende.

Eingetragene Personen:
Kaps, David, deutscher Staatsangehöriger, in Kriens, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 61 vom 28.03.2019
Tagesregister: 2483 vom 25.03.2019
Meldungsnummer: HR01-1004597682
Kantone: LU

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