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Stammdaten
Verein
Letzte Änderung: 02.11.2021
Löschung: 02.11.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Zusammenbringen der Menschen aus der Stadt Modritscha (Bosnien und Herzegowina). Mehr anzeigen

UID

CHE-104.183.182

CH-Nummer

CH-020.6.000.194-7

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 10 von 10

SHAB02.11.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Löschung Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation, in Zürich, CHE-104.183.182, Verein (SHAB Nr. 8 vom 14.01.2004, S.18, Publ. 2069714). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 213 vom 02.11.2021
Tagesregister: 45287 vom 28.10.2021
Meldungsnummer: HR03-1005324773
Kantone: ZH

SHAB19.07.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 01.06.2021, 02.06.2021 und 03.06.2021



Verfügung
1. Die Heimatlicher Verein 'Dobor Kula' Zürich in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation, in Zürich, CHE-104.183.182, Verein (SHAB Nr. 8 vom 14.01.2004, S.18, Publ. 2069714). Der Verein wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil der Verein keine Geschäftstätigkeit mehr auf-weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 14.09.2021
Fristenstillstand während Gerichtsferien

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 137 vom 19.07.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002395
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.06.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 105 vom 03.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 01.06.2021, SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005883
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB02.06.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 104 vom 02.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 01.06.2021, SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005878
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.06.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 103 vom 01.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 01.06.2021, SHAB - 02.06.2021, SHAB - 03.06.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005856
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB28.05.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 101 vom 28.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021, SHAB - 28.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005851
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB27.05.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 100 vom 27.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021, SHAB - 28.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005828
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB26.05.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 99 vom 26.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021, SHAB - 28.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005770
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB13.04.2021
|
Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Heimatlicher Verein "Dobor Kula" Zürich in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8048 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 13.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 70 vom 13.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005220
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB14.01.2004
|
Heimatlicher Verein 'Dobor Kula' Zürich in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Heimatlicher Verein 'Dobor Kula' Zürich, in Zürich, Zusammenbringen der Menschen aus der Stadt Modritscha (Bosnien und Herzegowina), Verein (SHAB Nr. 55 vom 20. 03. 1995, S. 1533).

Name neu:
Heimatlicher Verein 'Dobor Kula' Zürich in Liquidation.

Domizil neu:
Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Sarvan, Ferid, Bürger von Bosnien-Herzegowina, in Zürich, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bajric, Hajrudin, Bürger von Bosnien-Herzegowina, in Zürich, Sekretär (nicht Mitglied), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Karabegovic, Miralem, bosnisch- herzegowinischer Staatsangehöriger, unbekannter Aufenthalt, Präsident und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Bürger von Bosnien-Herzegowina, in Davos, Präsident]; Gusic, Muhidin, bosnisch- herzegowinischer Staatsangehöriger, unbekannter Aufenthalt, Vizepräsident und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Bürger von Bosnien-Herzegowina, in Affoltern am Albis, Vizepräsident].

Tagebuch Nr. 636 vom 08.01.2004
(02069714/CH02060001947)

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