Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 08.07.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
03.07.2015
Letzte Änderung: 16.02.2023
Löschung: 16.02.2023

Sitz

St. Niklaus (VS)

Zweck

Unternehmens- und Laufbahnberatung und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Mehr anzeigen

UID

CHE-436.044.221

CH-Nummer

CH-600.1.016.238-9

Handelsregisteramt

Kanton Wallis

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Talstrasse 65, 3924 St. Niklaus VS

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB16.02.2023
|
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Löschung GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer, in St. Niklaus, CHE-436.044.221, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 129 vom 08.07.2015, S.0, Publ. 2256799). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 33 vom 16.02.2023
Tagesregister: 268 vom 13.02.2023
Meldungsnummer: HR03-1005680653
Kantone: VS

SHAB13.10.2022
|
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer
Talstrasse 65
3924 St. Niklaus VS

Ausgangslage

1. Das Einzelunternehmen GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer (CHE-436.044.221), in St. Niklaus VS, verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Per E-Mail und per unzustellbaren Schreiben wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, die Löschung vorzunehmen oder ein neues gültiges Rechtsdomizil einzutragen, worauf keine Reaktion erfolgte.

3. Mit Publikationen im SHAB vom 03.08./04.08./05.08.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen gemäss Art. 152a HRegV, die Löschung anzumelden oder Einwendungen dagegen vorzubringen. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

4. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.

5. Die Publikation der nachstehenden Verfügung im Sinne von Art. 153 HRegV erfolgt öffentlich, da eine anderweitige Zustellung der Verfügung nicht möglich ist.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer (CHE-436.044.221), in St. Niklaus VS, wird von Amtes wegen gemäss Art. 153 Abs.1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt Oberwallis
Bahnhofstrasse 10, Postfach 388, 3900 Brig
3900 Brig

Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 942 OR bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.11.2022

Anmeldestelle
Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
Case postale 2203
1950 Sion 2

SHAB: 199 vom 13.10.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003390
Meldestelle: Handelsregisteramt Oberwallis
Kantone: VS
SHAB05.08.2022
|
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Aufforderung nach HregV 2021 GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer
Talstrasse 65
3924 St. Niklaus VS

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.09.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt Oberwallis,
Bahnhofstrasse 10, P.O.B. 388, 3900 Brig,
3900 Brig

SHAB: 150 vom 05.08.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 03.08.2022, SHAB - 04.08.2022, SHAB - 05.08.2022
Meldungsnummer: BH00-0000008113
Meldestelle: Handelsregisteramt Oberwallis
Kantone: VS
SHAB04.08.2022
|
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Aufforderung nach HregV 2021 GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer
Talstrasse 65
3924 St. Niklaus VS

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.09.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt Oberwallis,
Bahnhofstrasse 10, P.O.B. 388, 3900 Brig,
3900 Brig

SHAB: 149 vom 04.08.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 03.08.2022, SHAB - 04.08.2022, SHAB - 05.08.2022
Meldungsnummer: BH00-0000008093
Meldestelle: Handelsregisteramt Oberwallis
Kantone: VS
SHAB03.08.2022
|
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Aufforderung nach HregV 2021 GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer
Talstrasse 65
3924 St. Niklaus VS

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.09.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt Oberwallis,
Bahnhofstrasse 10, P.O.B. 388, 3900 Brig,
3900 Brig

SHAB: 148 vom 03.08.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 03.08.2022, SHAB - 04.08.2022, SHAB - 05.08.2022
Meldungsnummer: BH00-0000008061
Meldestelle: Handelsregisteramt Oberwallis
Kantone: VS
SHAB08.07.2015
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GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

GSP Gsponer Consulting, Pius Gsponer, in St. Niklaus, CHE-436.044.221, Talstrasse 65, 3924 St. Niklaus VS, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Unternehmens- und Laufbahnberatung und damit zusammenhängende Tätigkeiten.

Eingetragene Personen:
Gsponer, Pius, von Embd, in St. Niklaus, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 934 vom 03.07.2015 / CH60010162389 / 02256799

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