Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 31.12.1991
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 21.02.2019
Löschung: 21.02.2019

Sitz

Basel (BS)

Zweck

Handel mit Geschenkartikeln aller Art, insbesondere mit Puppen, Puppenstuben und Zubehör. Mehr anzeigen

UID

CHE-107.379.296

CH-Nummer

CH-270.1.001.879-5

Handelsregisteramt

Kanton Basel-Stadt

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Sperrstrasse 89, 4057 Basel

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB21.02.2019
|
Gschänk-Stübli Madeleine Senn

Löschung Gschänk-Stübli Madeleine Senn

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Gschänk-Stübli Madeleine Senn, in Basel, CHE-107.379.296, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 97 vom 22.05.2003, S.5, Publ. 1001226). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes der Inhaberin von Amtes wegen gemäss Art. 152 HRegV gelöscht.

SHAB: 36 vom 21.02.2019
Tagesregister: 1045 vom 18.02.2019
Meldungsnummer: HR03-1004571888
Kantone: BS

SHAB14.01.2019
|
Gschänk-Stübli Madeleine Senn

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Gschänk-Stübli Madeleine Senn

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Gschänk-Stübli Madeleine Senn
Sperrstrasse 89
4057 Basel

Ausgangslage

1. Das Einzelunternehmen Gschänk-Stübli Madeleine Senn, in Basel (CHE-107.379.296), ist infolge Todes der Inhaberin Madeleine Senn erloschen.
2. Mit Publikation vom 10.12.2018 sind die Erben der verstorbenen Inhaberin aufgefordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens im Handelsregister anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
3. Bis zum 11.01.2019 ist dem Handelsregisteramt Basel-Stadt die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet worden.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Gschänk-Stübli Madeleine Senn wird von Amtes wegen gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt
Spiegelgasse 12
4001 Basel

Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 13.02.2019

Anmeldestelle
Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht
Bäumleingasse 1
4001 Basel

SHAB: 8 vom 14.01.2019
Meldungsnummer: BH07-0000000394
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt
Kantone: BS
SHAB10.12.2018
|
Gschänk-Stübli Madeleine Senn

Aufforderung nach Art. 152 HRegV Gschänk-Stübli Madeleine Senn

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 152 HRegV

Gschänk-Stübli Madeleine Senn
Sperrstrasse 89
4057 Basel

Bei der aufgeführten Rechtseinheit entspricht die Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist bei der Anmeldestelle anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls nimmt das Handelsregister die Eintragung gemäss Art. 941 OR von Amtes wegen vor und spricht gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 09.01.2019

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt
Spiegelgasse 12
4001 Basel

Bemerkungen
Das Einzelunternehmen Gschänk-Stübli Madeleine Senn, in Basel (CHE-107.379.296), ist infolge Todes der Inhaberin Madeleine Senn erloschen. Ist die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls Ordnungsbussen bis CHF 500 aus (Art. 943 OR).

SHAB: 239 vom 10.12.2018
Meldungsnummer: BH01-0000000096
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt
Kantone: BS
SHAB22.05.2003
|
Gschänk-Stübli Madeleine Senn

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Sitz neu
- Domizil neu

Gschänk-Stübli Madeleine Senn, bisher in Riehen, Einzelfirma (SHAB Nr. 251 vom 31. 12. 1991, S. 5578).

Sitz neu:
Basel.

Domizil neu:
Sperrstr. 89, 4057 Basel.

Tagebuch Nr. 3019 vom 15.05.2003
(01001226/CH27010018795)

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