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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 100’000
Letzte Änderung: 09.03.1999
Löschung: 09.03.1999

Sitz

Buchs (SG) (SG)

Zweck

UID

CH-Nummer

CH-320.3.024.660-9

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

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Publikationen

Publikationen

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SHAB25.01.2019
|
FHH Fonds Nr. 22 MS ''Hamilton Strait'' GmbH & Co. Containerschiff KG

Kollokationsplan und Inventar FHH Fonds Nr. 22 MS ''Hamilton Strait'' GmbH & Co. Containerschiff KG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
FHH Fonds Nr. 22 MS ''Hamilton Strait'' GmbH & Co. Containerschiff KG
Reinbeker Weg 18
21465 Wentorf bei Hamburg
Deutschland

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tag(e)
SHAB: 17 vom 25.01.2019
Meldungsnummer: KK04-0000002842
Meldestelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich
Kantone: ZH
SHAB14.12.2018
|
FHH Fonds Nr. 22 MS "Hamilton Strait" GmbH & Co. Containerschiff KG

Konkurspublikation/Schuldenruf FHH Fonds Nr. 22 MS "Hamilton Strait" GmbH & Co. Containerschiff KG

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf

Schuldner
FHH Fonds Nr. 22 MS "Hamilton Strait" GmbH & Co. Containerschiff KG
Reinbeker Weg 18, 21465 Wentorf bei Hamburg
Deutschland

Art des Konkursverfahrens: IPRG-Verfahren

Datum der Konkurseröffnung: 21.11.2018

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Anmeldestelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Anmeldestelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 14.01.2019

Anmeldestelle
Konkursamt Enge-Zürich
Postfach
8027 Zürich

Bemerkung
Der Konkurseröffnungsentscheid des Amtsgerichts Reinbek vom 30.12.2015 ist gemäss Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 21.11.2018 für das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft anerkannt und über das in der Schweiz gelegene Vermögen der Schuldnerin der Konkurs eröffnet worden.
Die Eingabefrist gilt für Aussonderungsansprüche (Dritteigentum), für pfandversicherte Gläubiger sowie für privilegierte Forderungen der 1. und 2. Klasse gemäss Art. 219 Abs. 4 SchKG von Gläubigern mit Wohnsitz in der Schweiz.
Zusätzlich werden auch alle übrigen Gläubiger mit Wohnsitz in der Schweiz aufgefordert, sich innert der Eingabefrist beim Konkursamt schriftlich zu melden (keine Forderungseingabe), weil sie später bei der Anerkennung des ausländischen Kollokationsplanes durch das zuständige schweizerische Gericht anzuhören sind, Art. 173 Abs. 3 IPRG. Diese Gläubiger werden im Übrigen auf das ausländische Konkursverfahren verwiesen.

SHAB: 243 vom 14.12.2018
Meldungsnummer: KK02-0000001949
Meldestelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich
Kantone: ZH
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