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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
CHF 20’000
Letzte Änderung: 17.05.2004
Löschung: 17.05.2004

Sitz

Altendorf (SZ)

Zweck

UID

CHE-105.500.517

CH-Nummer

CH-130.0.011.244-4

Handelsregisteramt

Kanton Schwyz

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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB17.05.2004
|
Das Bad Munz GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Das Bad Munz GmbH in Liquidation, in Altendorf, Planung und Realisierung von Komplettbädern, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 129 vom 06. 07. 2001, S. 5163). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts March vom 30.4.2004 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 1388 vom 11.05.2004
(02264738/CH13000112444)

SHAB07.05.2004
|
Das Bad Munz GmbH

Grund: Konkurse
- Schluss des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Das Bad Munz GmbH
    Adresse:
    Bahnhofstrasse 14
    8852 Altendorf SZ
  2. Datum des Schlusses: 30.04.2004
    Konkursamt March
    8853 Lachen
(02252360)
SHAB19.09.2003
|
Das Bad Munz GmbH

Grund: Konkurse
- Kollokationsplan und Inventar

  1. Schuldner/in:
    Das Bad Munz GmbH
    Adresse:
    Bahnhofstr. 14
    8852 Altendorf
  2. Bemerkung: Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, zur Einsicht auf.
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 12. September 2003 durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter des Bezirkes March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht können nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, werden Kollokationsplan und Inventar rechtskräftig.
    Innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im SHAB sind beim Konkursamt March Begehren um Abtretung der Rechte gemäss Art. 260 SchKG schriftlich einzureichen:
    - zur Weiterverfolgung der Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 827 OR i.V. mit Art. 752 ff. OR, gegenüber den Gründern und Organen der Gesellschaft, auf deren Weiterverfolgung die Konkursverwaltung verzichtet
    - zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprache,
    - zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

    Konkursamt March
    8853 Lachen
(01175684)
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