Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 04.04.2017
Stammdaten
Einzelunternehmen
30.03.2017
Letzte Änderung: 06.09.2021
Löschung: 06.09.2021

Sitz

Hinwil (ZH)

Zweck

Maler, Plattenleger, Gipser. Mehr anzeigen

UID

CHE-263.262.498

CH-Nummer

CH-020.1.075.524-6

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Zürichstrasse 54B, 8340 Hinwil

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 11 von 11

SHAB06.09.2021
|
Borges da Silva

Löschung Borges da Silva

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Borges da Silva, in Hinwil, CHE-263.262.498, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 57 vom 23.03.2020, Publ. 1004857823). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 172 vom 06.09.2021
Tagesregister: 37724 vom 01.09.2021
Meldungsnummer: HR03-1005284520
Kantone: ZH

SHAB04.05.2021
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Borges da Silva

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Borges da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Borges da Silva
Zürichstrasse 54B
8340 Hinwil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 85 vom 04.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.04.2021, SHAB - 03.05.2021, SHAB - 04.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005558
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.05.2021
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Borges da Silva

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Borges da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Borges da Silva
Zürichstrasse 54B
8340 Hinwil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 84 vom 03.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.04.2021, SHAB - 03.05.2021, SHAB - 04.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005538
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB30.04.2021
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Borges da Silva

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Borges da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Borges da Silva
Zürichstrasse 54B
8340 Hinwil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 83 vom 30.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.04.2021, SHAB - 03.05.2021, SHAB - 04.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005508
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.04.2021
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Borges da Silva

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Borges da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Borges da Silva
Zürichstrasse 54B
8340 Hinwil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 64 vom 01.04.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.03.2021, SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005165
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB31.03.2021
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Borges da Silva

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Borges da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Borges da Silva
Zürichstrasse 54B
8340 Hinwil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 63 vom 31.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.03.2021, SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005151
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB30.03.2021
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Borges da Silva

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Borges da Silva

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Borges da Silva
Zürichstrasse 54B
8340 Hinwil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 62 vom 30.03.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 30.03.2021, SHAB - 31.03.2021, SHAB - 01.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005115
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB23.03.2020
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Borges da Silva

Mutation Borges da Silva

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

Borges da Silva, in Hinwil, CHE-263.262.498, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2020, Publ. 1004823507). Der Inhaber führt sein Geschäft weiter; die Eintragung bleibt bestehen.

SHAB: 57 vom 23.03.2020
Tagesregister: 11530 vom 18.03.2020
Meldungsnummer: HR02-1004857823
Kantone: ZH

SHAB06.02.2020
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Borges da Silva

Mutation Borges da Silva

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses

Borges da Silva, in Hinwil, CHE-263.262.498, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 250 vom 27.12.2018, Publ. 1004530303). Das Konkursverfahren ist mit Urteil der Konkursrichterin vom 30.01.2020 mangels Aktiven eingestellt worden.

SHAB: 25 vom 06.02.2020
Tagesregister: 5268 vom 03.02.2020
Meldungsnummer: HR02-1004823507
Kantone: ZH

SHAB27.12.2018
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Borges da Silva

Mutation Borges da Silva

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Auflösung infolge Konkurs

Borges da Silva, in Hinwil, CHE-263.262.498, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 66 vom 04.04.2017, Publ. 3442993). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil der Konkursrichterin des Bezirksgerichts Hinwil vom 17.12.2018 mit Wirkung ab dem 17.12.2018, 09.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

SHAB: 250 vom 27.12.2018
Tagesregister: 46665 vom 20.12.2018
Meldungsnummer: HR02-1004530303
Kantone: ZH

SHAB04.04.2017
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Borges da Silva

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Borges da Silva, in Hinwil, CHE-263.262.498, Zürichstrasse 54 B, 8340 Hinwil, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Maler, Plattenleger, Gipser.

Eingetragene Personen:
Borges da Silva, Armando, portugiesischer Staatsangehöriger, in Hinwil, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 11613 vom 30.03.2017 / CHE-263.262.498 / 03442993

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