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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 600’000
Letzte Änderung: 17.03.2021

Sitz

Gams (SG)

Zweck

Herstellung und Vertrieb von Metallprodukten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sich mit diesen zusammenschliessen, Schutzrechte, Know-how und Grundstücke erwerben, verwerten und veräussern sowie Liegenschaften erwerben, überbauen und veräussern. Die Tätigkeit kann sich auf alle Gebiete ausdehnen, die mit den vorgenannten Zwecken direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-108.612.259

CH-Nummer

CH-320.3.045.276-2

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

6 Firmen mit gleichem Domizil: Industriestrasse 12, 9473 Gams

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

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Publikationen

Publikationen

1 - 15 von 15

SHAB17.03.2021
|
Binder Technologie AG

Mutation Binder Technologie AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Kapital neu, Zweck neu, Statutenänderung

Binder Technologie AG, in Gams, CHE-108.612.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2019, Publ. 1004566606).

Statutenänderung:
09.03.2021.

Zweck neu:
Herstellung und Vertrieb von Metallprodukten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sich mit diesen zusammenschliessen, Schutzrechte, Know-how und Grundstücke erwerben, verwerten und veräussern sowie Liegenschaften erwerben, überbauen und veräussern. Die Tätigkeit kann sich auf alle Gebiete ausdehnen, die mit den vorgenannten Zwecken direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.

Aktien neu:
600 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 600 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00].

Qualifizierte Tatbestände neu:
[Die Bestimmung über die Sacheinlage/Sachübernahme bei der Gründung vom 15.10.1998 ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft der im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft Carsten Binder & Co., in Gams, gemäss Übernahmebilanz per 30.06.1998 mit Aktiven von CHF 3'485'813.-- und Passiven von CHF 2'685'348.20, wofür 600 Inhaberaktien zu CHF 1'000.-- ausgegeben und CHF 200'464.80 als Forderung gutgeschrieben werden.].

Mitteilungen neu:
Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen durch Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen der Aktionäre.

Vinkulierung neu:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

SHAB: 53 vom 17.03.2021
Tagesregister: 2762 vom 12.03.2021
Meldungsnummer: HR02-1005126180
Kantone: SG

SHAB14.02.2019
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Binder Technologie AG

Mutation Binder Technologie AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Binder Technologie AG, in Gams, CHE-108.612.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 248 vom 23.12.2014, S.0, Publ. 1898537).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Binder, Carsten, deutscher Staatsangehöriger, in Gams, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 31 vom 14.02.2019
Tagesregister: 1370 vom 11.02.2019
Meldungsnummer: HR02-1004566606
Kantone: SG

SHAB07.11.2018
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Binder Technologie AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 216 vom 07.11.2018
Meldungsnummer: AB02-0000001127
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB07.11.2018
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Binder Technologie AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 216 vom 07.11.2018
Meldungsnummer: AB02-0000001146
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB06.11.2018
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Binder Technologie AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 215 vom 06.11.2018
Meldungsnummer: AB02-0000001108
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB06.11.2018
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Binder Technologie AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 215 vom 06.11.2018
Meldungsnummer: AB02-0000001089
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB23.10.2018
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Binder Technologie AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 205 vom 23.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000773
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB23.10.2018
|
Binder Technologie AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 205 vom 23.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000759
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB22.10.2018
|
Binder Technologie AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 204 vom 22.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000733
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB22.10.2018
|
Binder Technologie AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 204 vom 22.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000707
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB22.10.2018
|
Binder Technologie AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 204 vom 22.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000746
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB22.10.2018
|
Binder Technologie AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Binder Technologie AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Binder Technologie AG
Industriestrasse 12
9473 Gams

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 18-004807
Betriebsstandort-Nr.: 64731825
Betriebsteil: Serienfertigung
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 64 M
Gültigkeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: SG

Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 204 vom 22.10.2018
Meldungsnummer: AB01-0000000720
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: SG
SHAB23.12.2014
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Binder Technologie AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Binder Technologie AG, in Gams, CHE-108.612.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 78 vom 24.04.2007, S. 9, Publ. 3898736).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Treugo Consulting AG (CHE-105.645.021), in Andwil SG, Revisionsstelle [bisher: Treugo Consulting AG, in Gossau SG].

Tagesregister-Nr. 11395 vom 18.12.2014 / CH32030452762 / 01898537

SHAB24.04.2007
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Binder Technologie AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Binder Technologie AG, in Gams, CH-320.3.045.276-2, Herstellung und Vertrieb von Metallprodukten aller Art usw. Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 155 vom 12. 08. 2004, S. 7, Publ. 2401012).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Binder, Carsten, deutscher Staatsangehöriger, in Gams, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 3285 vom 18.04.2007
(03898736/CH32030452762)

SHAB12.08.2004
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Binder Technologie AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

Binder Technologie AG, in Gams, CH-320.3.045.276-2, Herstellung und Vertrieb von Metallprodukten aller Art usw. Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 2 vom 04. 01. 2001, S. 64).

Domizil neu:
Industriestrasse 12, 9473 Gams, [behördliche Umadressierung].

Tagebuch Nr. 5657 vom 06.08.2004
(02401012/CH32030452762)

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