Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 20.12.2011
Stammdaten
Einzelunternehmen
15.12.2011
Letzte Änderung: 11.04.2023
Löschung: 11.04.2023

Sitz

Ebikon (LU)

Zweck

Planung und Verkauf von Grossküchenanlagen sowie Import von Grossküchen. Mehr anzeigen

UID

CHE-231.750.813

CH-Nummer

CH-100.1.793.874-8

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Höflistrasse 1, 6030 Ebikon

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 3 von 3

SHAB11.04.2023
|
Bellato Gastro

Löschung Bellato Gastro

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Bellato Gastro, in Ebikon, CHE-231.750.813, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2011, S.0, Publ. 6467558). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 69 vom 11.04.2023
Tagesregister: 3018 vom 04.04.2023
Meldungsnummer: HR03-1005720162
Kantone: LU

SHAB15.02.2023
|
Bellato Gastro

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Bellato Gastro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Bellato Gastro
Höflistrasse 1
6030 Ebikon

Ausgangslage

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 14.12.2022, 15.12.2022 und 16.12.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.



Verfügung
Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
1. Das Einzelunternehmen Bellato Gastro, mit Sitz in Ebikon (CHE-231.750.813), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.03.2023

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 32 vom 15.02.2023
Meldungsnummer: BH07-0000003628
Meldestelle: Handelsregister des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB16.12.2022
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Bellato Gastro

Aufforderung nach HregV 2021 Handelsregister Luzern

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Handelsregister Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 15.01.2023

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Einzelunternehmungen:
- BJ Renovation Blinoff Jason, in Aesch (LU) (CHE-135.171.950)
- FEOLE IMAGES, in Luzern (CHE-113.667.987)
- Babouri Riad, in Luzern (CHE-407.998.897)
- DSM-Consult Kahlenberg, in Emmen (CHE-220.822.472)
- Bellato Gastro, in Ebikon (CHE-231.750.813)
- Christina Hasenkopf, in Vitznau (CHE-240.361.959)

SHAB: 245 vom 16.12.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.12.2022, SHAB - 15.12.2022, SHAB - 16.12.2022
Meldungsnummer: BH00-0000009547
Meldestelle: Handelsregister des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB15.12.2022
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Bellato Gastro

Aufforderung nach HregV 2021 Handelsregister Luzern

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Handelsregister Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 15.01.2023

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Einzelunternehmungen:
- BJ Renovation Blinoff Jason, in Aesch (LU) (CHE-135.171.950)
- FEOLE IMAGES, in Luzern (CHE-113.667.987)
- Babouri Riad, in Luzern (CHE-407.998.897)
- DSM-Consult Kahlenberg, in Emmen (CHE-220.822.472)
- Bellato Gastro, in Ebikon (CHE-231.750.813)
- Christina Hasenkopf, in Vitznau (CHE-240.361.959)

SHAB: 244 vom 15.12.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.12.2022, SHAB - 15.12.2022, SHAB - 16.12.2022
Meldungsnummer: BH00-0000009541
Meldestelle: Handelsregister des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB14.12.2022
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Bellato Gastro

Aufforderung nach HregV 2021 Handelsregister Luzern

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Handelsregister Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 15.01.2023

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Einzelunternehmungen:
- BJ Renovation Blinoff Jason, in Aesch (LU) (CHE-135.171.950)
- FEOLE IMAGES, in Luzern (CHE-113.667.987)
- Babouri Riad, in Luzern (CHE-407.998.897)
- DSM-Consult Kahlenberg, in Emmen (CHE-220.822.472)
- Bellato Gastro, in Ebikon (CHE-231.750.813)
- Christina Hasenkopf, in Vitznau (CHE-240.361.959)

SHAB: 243 vom 14.12.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.12.2022, SHAB - 15.12.2022, SHAB - 16.12.2022
Meldungsnummer: BH00-0000009524
Meldestelle: Handelsregister des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB20.12.2011
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Bellato Gastro

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Bellato Gastro, in Ebikon, CH-100.1.793.874-8, Höflistrasse 1, 6030 Ebikon, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Planung und Verkauf von Grossküchenanlagen sowie Import von Grossküchen.

Eingetragene Personen:
Bellato, Roberto, von Nottwil, in Ebikon, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 7864 vom 15.12.2011
(06467558/CH10017938748)

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