Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Vizepräsident der Verwaltung | Kollektivunterschrift zu zweien | 25.04.1977 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied der Verwaltung+Aktuar | Kollektivunterschrift zu zweien | 19.06.1997 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied der Verwaltung+Kassier | Kollektivunterschrift zu zweien | 30.09.2009 | ||
2 Firmen anzeigen | Präsident der Verwaltung | Kollektivunterschrift zu zweien | 07.06.1993 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied der Verwaltung | ohne Zeichnungsberechtigung | 30.09.2009 |
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Sitz |
Horgen (ZH) |
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Zweck |
Die Genossenschaft bezweckt ihren Mitgliedern durch Ankauf von Land und Erstellung von gesunden, preisgünstigen und zweckmässigen Häusern zu einem Heim zu verhelfen. Sie ist politisch und religiös neutral. Die Genossenschaft beabsichtigt keinen Gewinn zu erzielen, sie will nur die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer Zweckbestimmung sichern.
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UID |
CHE-102.344.793 |
CH-Nummer |
CH-020.5.900.070-0 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Bergwerkstrasse 11, 8810 Horgen
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Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Zweck neu
Baugenossenschaft 'Arwo' Horgen, in Horgen, CH-020.5.900.070-0, Genossenschaft (SHAB Nr. 115 vom 19.06.1997, S. 4254).
Statutenänderung:
18.04.2009.
Zweck neu:
Die Genossenschaft bezweckt ihren Mitgliedern durch Ankauf von Land und Erstellung von gesunden, preisgünstigen und zweckmässigen Häusern zu einem Heim zu verhelfen. Sie ist politisch und religiös neutral. Die Genossenschaft beabsichtigt keinen Gewinn zu erzielen, sie will nur die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer Zweckbestimmung sichern.
Haftung/Nachschusspflicht neu:
[Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].
Pflichten neu:
Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [gestrichen: Pflichten: Eintrittsgeld von CHF 20.--.].[gestrichen: Pflichten: Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein zu CHF 100.-- zu übernehmen.].[gestrichen: Pflichten: Mieter von Genossenschaftswohnungen haben mindestens 25 Anteilscheine zu übernehmen.].
Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Genossenschafter, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, erfolgen durch Zirkular. Gemäss Erklärung vom 15.06.2009 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Weber, Hans, von Thalwil, in Horgen, Mitglied der Verwaltung und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zurbuchen, Horst, von Habkern, in Horgen, Mitglied der Verwaltung und Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kirchhofer, Roger, von Horgen, in Horgen, Mitglied der Verwaltung und Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung ohne Zeichnungsberechtigung]; Pfister, Peter, von Horgen, in Horgen, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher:von Gossau ZH]; Kunz, Hans Rudolf, von Horgen, in Horgen, Mitglied der Verwaltung und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kälin, Peter, von Einsiedeln, in Horgen, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Tagebuch Nr. 37289 vom 24.09.2009
(05269448/CH02059000700)
Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.
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