Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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2 Firmen anzeigen | Gesellschafterin und Geschäftsführerin | Einzelunterschrift | 20.11.2018 |
Sitz |
Zürich (ZH) |
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Zweck |
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Reinigungsunternehmens.
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UID |
CHE-227.253.345 |
CH-Nummer |
CH-020.4.066.078-7 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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2 Firmen mit gleichem Domizil: Brüderhofweg 43, 8057 Zürich
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Mutation AVEA Reinigungen GmbH
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung
AVEA Reinigungen GmbH, in Kloten, CHE-227.253.345, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 225 vom 20.11.2018, Publ. 1004501116).
Statutenänderung:
09.02.2022.
Sitz neu:
Zürich.
Domizil neu:
c/o Arbesa Ljodza, Brüderhofweg 43, 8057 Zürich.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ljodza, Arbesa, von Winterthur, in Zürich, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Kloten].
SHAB: 33 vom 16.02.2022
Tagesregister: 6727 vom 11.02.2022
Meldungsnummer: HR02-1005406476
Kantone: ZH
Organisationsmangel
1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2. Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.– und der Gesellschaft auferlegt.
4. [Mitteilungen]
5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich,
II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Organisationsmangel
1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 4. Oktober 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3. Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden durch:
- die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV),
oder
- die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine
oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung und die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. Ist die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde, so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der dann neuen Statuten eingereicht werden (Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise:
- Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren.
- Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden.
- Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
5. [Mitteilung]
Neueintragung AVEA Reinigungen GmbH
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung
AVEA Reinigungen GmbH, in Kloten, CHE-227.253.345, Hohstrasse 4, 8302 Kloten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
13.11.2018.
Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Reinigungsunternehmens.
Stammkapital:
CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.
Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 13.11.2018 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Eingetragene Personen:
Ljodza, Arbesa, von Winterthur, in Kloten, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Revision: Verzicht auf Revision
SHAB: 225 vom 20.11.2018
Tagesregister: 41111 vom 15.11.2018
Meldungsnummer: HR01-1004501116
Kantone: ZH
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