Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Präsident des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 19.11.2015
Mitglied des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 19.11.2015
Stammdaten
Aktiengesellschaft
16.11.2015
CHF 100’000
Letzte Änderung: 27.04.2021

Sitz

Ettingen (BL)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Projektierung, den Bau und den Verkauf sowie die Verwaltung von Liegenschaften sowie die Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-220.234.708

CH-Nummer

CH-280.3.019.534-8

Handelsregisteramt

Kanton Basel-Landschaft

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Hochfeldweg 1, 4107 Ettingen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB27.04.2021
|
ARGENIO AG

Mutation ARGENIO AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Kapital neu, Statutenänderung

ARGENIO AG, in Ettingen, CHE-220.234.708, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 225 vom 19.11.2015, S.0, Publ. 2490479).

Statutenänderung:
16.04.2021.

Aktien neu:
100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00].

Vinkulierung neu:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Affolter-Hess, Claudia, von Gerlafingen, in Ettingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

SHAB: 80 vom 27.04.2021
Tagesregister: 2250 vom 22.04.2021
Meldungsnummer: HR02-1005161041
Kantone: BL

SHAB03.12.2020
|
ARGE NAT II

Erteilte Arbeitszeitbewilligung ARGE NAT II

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

ARGE NAT II
Heimstrasse 1
8953 Dietikon

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-006909
Betriebsstandort-Nr.: 90029611
Betriebsteil: Neubau Albulatunnel II, Preda: Innenausbau des Tunnels
Begründung: Dringendes Bedürfnis (Art. 27 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 31 M
Gültigkeit: 01.01.2021 - 31.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 236 vom 03.12.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006912
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB19.11.2020
|
ARGE NAT II

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung ARGE NAT II

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

ARGE NAT II
Heimstrasse 1
8953 Dietikon

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-006909
Betriebsstandort-Nr.: 90029611
Betriebsteil: Neubau Albulatunnel II, Preda: Innenausbau des Tunnels
Begründung: Dringendes Bedürfnis (Art. 27 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 31 M
Gültigkeit: 01.01.2021 - 31.12.2021
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 226 vom 19.11.2020
Meldungsnummer: AB01-0000007177
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB02.03.2020
|
ARGE NAT II

Erteilte Arbeitszeitbewilligung ARGE NAT II

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

ARGE NAT II
Heimstrasse 1
8953 Dietikon

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-000784
Betriebsstandort-Nr.: 90029611
Betriebsteil: Neubau Albulatunnel II: Innenausbau des Tunnels
Begründung: Dringendes Bedürfnis (Art. 27 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 34 M
Gültigkeit: 01.03.2020 - 31.12.2020
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 42 vom 02.03.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004816
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB17.02.2020
|
ARGE NAT II

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung ARGE NAT II

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

ARGE NAT II
Heimstrasse 1
8953 Dietikon

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-000784
Betriebsstandort-Nr.: 90029611
Betriebsteil: Neubau Albulatunnel II: Innenausbau des Tunnels
Begründung: Dringendes Bedürfnis (Art. 27 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 34 M
Gültigkeit: 01.03.2020 - 31.12.2020
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 32 vom 17.02.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004804
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB22.02.2019
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ARGE NAT II

Erteilte Arbeitszeitbewilligung ARGE NAT II

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

ARGE NAT II
Heimstrasse 1
8953 Dietikon

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 36 bis 38 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-000651
Betriebsstandort-Nr.: 90029611
Betriebsteil: Neubau Albulatunnel II (Vortriebseite Spinas): Vortrieb, Förderbandanlagen und Bahnverlad
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 32 M
Gültigkeit: 01.03.2019 - 31.07.2019
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 37 vom 22.02.2019
Meldungsnummer: AB02-0000002179
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB28.12.2018
|
ARGE NAT II

Erteilte Arbeitszeitbewilligung ARGE NAT II

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

ARGE NAT II
Heimstrasse 1
8953 Dietikon

Bewilligung für Sonntagsarbeit Artikel 19 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 18-008056
Betriebsstandort-Nr.: 90029611
Betriebsteil: Neubau Albulatunnel II: Rückwärtige Dienste zur Unterstützung der Vortriebsarten (mechanische bzw. elektrische Werkstätte, Materialversorgung, Dienstplatz)
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 24 M
Gültigkeit: 06.01.2019 - 31.07.2019
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 251 vom 28.12.2018
Meldungsnummer: AB02-0000001744
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB14.12.2018
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ARGE NAT II

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung ARGE NAT II

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

ARGE NAT II
Heimstrasse 1
8953 Dietikon

Bewilligung für Sonntagsarbeit Artikel 19 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 18-008056
Betriebsstandort-Nr.: 90029611
Betriebsteil: Neubau Albulatunnel II: Rückwärtige Dienste zur Unterstützung der Vortriebsarten (mechanische bzw. elektrische Werkstätte, Materialversorgung, Dienstplatz)
Begründung: Arbeitsverfahren, welches unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 28 Abs. 4 ArGV 1) fällt
Personal: 24 M
Gültigkeit: 06.01.2019 - 31.05.2019
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: GR

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 243 vom 14.12.2018
Meldungsnummer: AB01-0000001394
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: GR
SHAB19.11.2015
|
ARGENIO AG

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

ARGENIO AG, in Ettingen, CHE-220.234.708, Hochfeldweg 1, 4107 Ettingen, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
11.11.2015.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Projektierung, den Bau und den Verkauf sowie die Verwaltung von Liegenschaften sowie die Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Aktien:
100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft sind den Aktionären schriftlich mit eingeschriebener Post, sofern die Adressen bekannt sind, ansonsten durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, zuzustellen. Gemäss Erklärung vom 11.11.2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

Eingetragene Personen:
Affolter, Dr. Markus, von Gerlafingen, in Ettingen, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Affolter-Hess, Claudia, von Gerlafingen, in Ettingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagesregister-Nr. 5841 vom 16.11.2015 / CH28030195348 / 02490479

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