Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Kollektivunterschrift zu zweien 07.05.2004
Vizepräsident Einzelunterschrift 09.12.1999
Kollektivunterschrift zu zweien 07.01.2016
Präsidentin des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 30.01.2002
Revisionsstelle 17.06.2022
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 23.05.2023
Kollektivunterschrift zu zweien 12.05.2015
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 06.08.2021
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 08.07.2002
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 17.10.2023
Kollektivunterschrift zu zweien 17.10.2023

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 500’000
Letzte Änderung: 17.10.2023

Sitz

Belp (BE)

Zweck

Fabrikation und Vertrieb von Formen und Behältern aus Aluminiumfolien und andern Materialien, sowie die Herstellung von Stanzwerkzeugen und Verschlussmaschinen. Sie kann auch Grundstücke erwerben und verwerten und ist des weitern berechtigt, Erfindungen, Fabrikationsverfahren, Fabrik- und Handelsmarken, Muster und Modelle oder andere gewerbliche Schutzrechte zu erwerben, sowie in der Schweiz und im Ausland in Lizenz zu geben, oder für sich ausbeuten oder benützen zu lassen. Mehr anzeigen

UID

CHE-102.167.870

CH-Nummer

CH-035.3.008.160-9

Handelsregisteramt

Kanton Bern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Aemmenmattstrasse 45, 3123 Belp

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 51

SHAB17.10.2023
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Alupak AG

Mutation Alupak AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Alupak AG, in Belp, CHE-102.167.870, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 23.05.2023, Publ. 1005751449).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Steinbrecher, Bengt Max, von Thierachern, in Männedorf, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bay, Philippe, französischer Staatsangehöriger, in Blonay (Blonay - Saint-Légier), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 201 vom 17.10.2023
Tagesregister: 16459 vom 12.10.2023
Meldungsnummer: HR02-1005862167
Kantone: BE

SHAB23.05.2023
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Alupak AG

Mutation Alupak AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Alupak AG, in Belp, CHE-102.167.870, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 116 vom 17.06.2022, Publ. 1005497981).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Zywietz, Tosja Dr., deutscher Staatsangehöriger, in Traunstein (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 98 vom 23.05.2023
Tagesregister: 7747 vom 17.05.2023
Meldungsnummer: HR02-1005751449
Kantone: BE

SHAB17.06.2022
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Alupak AG

Mutation Alupak AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Alupak AG, in Belp, CHE-102.167.870, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 151 vom 06.08.2021, Publ. 1005265877).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
BDO AG (CHE-430.259.378), in Bern, Revisionsstelle.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
T + R AG (CHE-105.857.623), in Gümligen (Muri bei Bern), Revisionsstelle.

SHAB: 116 vom 17.06.2022
Tagesregister: 8931 vom 14.06.2022
Meldungsnummer: HR02-1005497981
Kantone: BE

SHAB06.08.2021
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Alupak AG

Mutation Alupak AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Alupak AG, in Belp, CHE-102.167.870, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 4 vom 07.01.2016, Publ. 2580565).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kolb, Alwin, deutscher Staatsangehöriger, in Buxheim (DE), Präsident, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bumann-Kolb, Patricia, deutsche Staatsangehörige, in München (DE), Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Berlin (DE), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Brogle, Peter, von Stein (AG), in Maur, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Kolb-Bauernfeind, Angela, deutsche Staatsangehörige, in München (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 151 vom 06.08.2021
Tagesregister: 13052 vom 03.08.2021
Meldungsnummer: HR02-1005265877
Kantone: BE

SHAB19.03.2020
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Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit Artikel 17 und 19 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-000534
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 99 M, 78 F
Gültigkeit: 01.03.2020 - 28.02.2022
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 55 vom 19.03.2020
Meldungsnummer: AB01-0000005062
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB17.02.2020
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Alupak AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-000491
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 132 M, 103 F
Gültigkeit: 01.03.2020 - 28.02.2022
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 32 vom 17.02.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004725
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB10.02.2020
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Alupak AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-000031
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Technischer Dienst/Facility Management, Wartung und Instandhaltung der Produktionslinien
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 15 M, 1 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.06.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 27 vom 10.02.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004627
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB10.02.2020
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Alupak AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-000029
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 20 M, 10 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 27 vom 10.02.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004642
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB03.02.2020
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Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-000491
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 132 M, 103 F
Gültigkeit: 01.03.2020 - 28.02.2022
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 22 vom 03.02.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004712
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB27.01.2020
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Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-000031
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Technischer Dienst/Facility Management, Wartung und Instandhaltung der Produktionslinien
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 15 M, 1 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.06.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 17 vom 27.01.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004594
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB27.01.2020
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Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-000029
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 20 M, 10 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 17 vom 27.01.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004603
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB24.01.2020
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Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-000029
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 20 M, 10 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 16 vom 24.01.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004583
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB24.01.2020
|
Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-000031
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Technischer Dienst/Facility Management, Wartung und Instandhaltung der Produktionslinien
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 15 M, 1 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.06.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 16 vom 24.01.2020
Meldungsnummer: AB01-0000004577
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB03.01.2020
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Alupak AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-008789
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 20 M, 10 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 1 vom 03.01.2020
Meldungsnummer: AB02-0000004406
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB16.12.2019
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Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-008789
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 20 M, 10 F
Gültigkeit: 01.01.2020 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 243 vom 16.12.2019
Meldungsnummer: AB01-0000004315
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB24.10.2019
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Alupak AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-006631
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 20 M, 10 F
Gültigkeit: 01.10.2019 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 206 vom 24.10.2019
Meldungsnummer: AB02-0000003818
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB09.10.2019
|
Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für zusammengesetzten ununterbrochenen Betrieb Artikel 24 Arbeitsgesetz (ArG), Artikel 39 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 19-006631
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 20 M, 10 F
Gültigkeit: 01.10.2019 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 195 vom 09.10.2019
Meldungsnummer: AB01-0000003690
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB23.09.2019
|
Alupak AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit Artikel 17 und 19 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 19-005517
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 71 M, 60 F
Gültigkeit: 01.09.2019 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 183 vom 23.09.2019
Meldungsnummer: AB02-0000003631
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB09.09.2019
|
Alupak AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit Artikel 17 und 19 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 19-005517
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 2 ArGV 1)
Personal: 71 M, 60 F
Gültigkeit: 01.09.2019 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 173 vom 09.09.2019
Meldungsnummer: AB01-0000003481
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
SHAB25.04.2019
|
Alupak AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Alupak AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Alupak AG
Aemmenmattstrasse 45
3123 Belp

Bewilligung für Nachtarbeit Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 19-002564
Betriebsstandort-Nr.: 52150302
Betriebsteil: Produktion von Kaffeekapseln
Begründung: Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise
Personal: 74 M, 60 F
Gültigkeit: 04.05.2019 - 30.09.2021
Bewilligungszusatz: Änderung
Bewilligung für Einsätze in: BE

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 79 vom 25.04.2019
Meldungsnummer: AB02-0000002733
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: BE
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