Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Afficher 5 entreprises | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 31.12.2020 | ||
Afficher 1 entreprise | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 31.12.2020 | ||
Afficher 1 entreprise | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 17.07.2023 | ||
Afficher 1 entreprise | présidente du conseil de fondation | signature collective à deux | 31.12.2020 | ||
Afficher 1 entreprise | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 17.07.2023 |
Siège |
Zug (ZG) |
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But |
Zweck der Stiftung ist die Deckung der Kosten der Erziehung, Ausbildung und Ausstattung der im nachfolgenden Artikel genannten Benefiziare oder deren Unterstützung, dies gemäss den nachfolgenden besonderen Bestimmungen: a) Es obliegt dem Stiftungsrat, im einzelnen zu bestimmen, für welche Benefiziare Beiträge aus dem Stiftungsvermögen oder dessen Erträgnissen geleistet werden sollen, und für welche besonderen Fälle und Zwecke. Der Stiftungsrat wird diese Entscheidungen nach seinem eigenen und pflichtgemässen Ermessen treffen. b) Im Sinne von Richtlinien für die Erfüllung des Stiftungszweckes ist die Verwendung der Stiftungsmittel vor allem für die folgenden Fälle vorgesehen: aa) Beiträge zur Erziehung der Kinder und zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung und allgemeinen Bildung, im besonderen zur Bestreitung der Kosten von Schulen, Internaten, Universitätsstudien, Auslandaufenthalten zu Ausbildungs- und Bildungszwecken und künstlerischer Ausbildung von jungen Leuten. bb) Ausrichtung von Prämien für besonders gute Leistungen in Schule und Hochschule. cc) Ausrichtung von besonderen Beiträgen an besonders begabte Kinder oder junge Leute zwecks spezieller Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet. dd) Die Übernahme von besonderen Kosten, die durch Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder körperliche oder geistige Beeinträchtigung eines Benefiziars verursacht werden, im besonderen die Übernahme von Kosten von Spitälern, Sanatorien und ärztlicher Betreuung. ee) Die Ausstattung junger Benefiziare im Falle ihrer Verheiratung oder im Falle der Begründung einer eigenen selbständigen Existenz, jedoch nicht die Finanzierung irgendwelcher Geschäfte von Benefiziaren. ff) Die Ausrichtung von eigentlichen Unterstützungszahlungen in Fällen der Not oder Bedürftigkeit von Benefiziaren. c) Der Stiftungsrat ist im Rahmen seines pflichtgemässen Ermessens frei, zu bestimmen, welche Gesuche von Benefiziaren berücksichtigt werden sollen und welchen die Berücksichtigung gegebenenfalls versagt werden muss. In Zweifelsfällen wird der Stiftungsrat die ihm unterbreiteten Gesuche sorgfältig überprüfen oder durch Personen seines Vertrauens überprüfen lassen. Der Umfang der für die einzelnen Fälle zu bewilligenden Beiträge wird durch den Stiftungsrat ebenfalls nach seinem Ermessen bestimmt, unter gebührender Berücksichtigung der der Stiftung jeweils zur Verfügung stehenden Mittel.
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IDE |
CHE-210.220.001 |
Numéro fédéral |
CH-170.7.000.957-5 |
Registre du Commerce |
Canton Zoug |
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Mutation Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Berichtigung des im SHAB vom 31.12.2020, Meldungs Nr. 1'005'062'576, publizierten Tagesregistereintrages Nr. 18'901 vom 28.12.2020 Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, Stiftung (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2023, Publ. 1005796795).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rippmann, Stephanie, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [nicht: Rippmann, Stefanie].
FOSC: 149 du 04.08.2023
Registre journalier: 12216 du 31.07.2023
Numéro de publication: HR02-1005810064
Cantons: ZG
Mutation Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, Stiftung (SHAB Nr. 255 vom 31.12.2020, Publ. 1005062576).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rippmann, Annik, von Stein am Rhein, in Zumikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rippmann, Dominique, von Stein am Rhein, in Abtwil, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 136 du 17.07.2023
Registre journalier: 11202 du 12.07.2023
Numéro de publication: HR02-1005796795
Cantons: ZG
Nouvelle inscription Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Nouvelle inscription
Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, c/o RAin Franziska Stadlin, Gartenstrasse 2, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
19.08.1964.
Zweck:
Zweck der Stiftung ist die Deckung der Kosten der Erziehung, Ausbildung und Ausstattung der im nachfolgenden Artikel genannten Benefiziare oder deren Unterstützung, dies gemäss den nachfolgenden besonderen Bestimmungen: a) Es obliegt dem Stiftungsrat, im einzelnen zu bestimmen, für welche Benefiziare Beiträge aus dem Stiftungsvermögen oder dessen Erträgnissen geleistet werden sollen, und für welche besonderen Fälle und Zwecke. Der Stiftungsrat wird diese Entscheidungen nach seinem eigenen und pflichtgemässen Ermessen treffen. b) Im Sinne von Richtlinien für die Erfüllung des Stiftungszweckes ist die Verwendung der Stiftungsmittel vor allem für die folgenden Fälle vorgesehen: aa) Beiträge zur Erziehung der Kinder und zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung und allgemeinen Bildung, im besonderen zur Bestreitung der Kosten von Schulen, Internaten, Universitätsstudien, Auslandaufenthalten zu Ausbildungs- und Bildungszwecken und künstlerischer Ausbildung von jungen Leuten. bb) Ausrichtung von Prämien für besonders gute Leistungen in Schule und Hochschule. cc) Ausrichtung von besonderen Beiträgen an besonders begabte Kinder oder junge Leute zwecks spezieller Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet. dd) Die Übernahme von besonderen Kosten, die durch Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder körperliche oder geistige Beeinträchtigung eines Benefiziars verursacht werden, im besonderen die Übernahme von Kosten von Spitälern, Sanatorien und ärztlicher Betreuung. ee) Die Ausstattung junger Benefiziare im Falle ihrer Verheiratung oder im Falle der Begründung einer eigenen selbständigen Existenz, jedoch nicht die Finanzierung irgendwelcher Geschäfte von Benefiziaren. ff) Die Ausrichtung von eigentlichen Unterstützungszahlungen in Fällen der Not oder Bedürftigkeit von Benefiziaren. c) Der Stiftungsrat ist im Rahmen seines pflichtgemässen Ermessens frei, zu bestimmen, welche Gesuche von Benefiziaren berücksichtigt werden sollen und welchen die Berücksichtigung gegebenenfalls versagt werden muss. In Zweifelsfällen wird der Stiftungsrat die ihm unterbreiteten Gesuche sorgfältig überprüfen oder durch Personen seines Vertrauens überprüfen lassen. Der Umfang der für die einzelnen Fälle zu bewilligenden Beiträge wird durch den Stiftungsrat ebenfalls nach seinem Ermessen bestimmt, unter gebührender Berücksichtigung der der Stiftung jeweils zur Verfügung stehenden Mittel. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Rippmann, Stefanie, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rippmann, Andreas, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rippmann, Ulrich, von Stein am Rhein, in Auw, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 255 du 31.12.2020
Registre journalier: 18901 du 28.12.2020
Numéro de publication: HR01-1005062576
Cantons: ZG
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