Sommations selon l'art. 155 ORC Handelsregister Kanton ZürichRubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommations selon l'art. 155 ORC
Handelsregister Kanton Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich
ContexteMarOli Media GmbH in Liquidation (CHE-188.146.494), in Illnau-Effretikon
Aufforderung im SHAB vom 04.03.2020
Décision1. Das eingetragene Rechtsdomizil wird von Amtes wegen gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
MarOli Media GmbH in Liquidation, in Illnau-Effretikon,
CHE-188.146.494, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 108 vom 06.06.2019, Publ. 1004645404). Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Bestier, Oliver, deutscher Staatsangehöriger, in Niederhasli, auferlegt.
4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Bestier, Oliver mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
5. Der Betrag von CHF 580.60 wird nach der Eintragung in Rechnung gestellt.
6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizule-gen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ausgangslage
Arya Capital Partners AG (CHE-413.310.050), in Zollikon
Aufforderung im SHAB vom12. Mai 2020
Verfügung
1. Die Arya Capital Partners AG wird von Amtes wegen aufgelöst.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Arya Capital Partners AG, in Zollikon, CHE-413.310.050, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 226 vom 21.11.2019, Publ. 1004764439). Firma neu: Arya Capital Partners AG in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil ein-gebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bhagat, Sunil Kumar, britischer Staatsangehöriger, in Warschau (PL), Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 300.60 werden Sunil Kumar Bhagat, britischer Staatsangehöriger, in Warschau (PL), auferlegt.
4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Sunil Kumar Bhagat mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
5. Der Betrag von CHF 700.60 ist einstweilen uneinbringlich.
6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ausgangslage
Blini Bau, Hasanaj (CHE-429.683.195) in Oberglatt
Aufforderung im SHAB vom 12. Mai 2020
Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Blini Bau, Hasanaj wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Blini Bau, Hasanaj, in Oberglatt, CHE-429.683.195, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 145 vom 30.07.2014, S.0, Publ. 1640137). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Hasanaj, Adnan, kosovarischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Hasanaj, Adnan, mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ausgangslage
cadera.ch Benz (CHE-112.709.241), in Winterthur
Aufforderung im SHAB vom 07.05.2020
Verfügung
1. Das Einzelunternehmen cadera.ch Benz wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
cadera.ch Benz, in Winterthur, CHE-112.709.241, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 161 vom 22.08.2014, S.0, Publ. 1675515). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur
Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Stefan Benz, von Oberriet SG, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auferlegt.
4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Stefan Benz mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ausgangslage
Hainmüller Garten GmbH (CHE-425.676.440), in Oberembrach
Aufforderung im SHAB vom 26. Mai 2020
Verfügung
1. Die Hainmüller Garten GmbH wird von Amtes wegen aufgelöst.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Hainmüller Garten GmbH, in Oberembrach, CHE-425.676.440, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 252 vom 28.12.2016, S.0, Publ. 3250257). Firma neu: Hainmüller Garten GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hainmüller, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Radolfzell (DE), Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 300.60 werden Torsten Hainmüller, deutscher Staatsangehöriger, in Radolfzell (DE), auferlegt.
4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Torsten Hainmüller mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
5. Der Betrag von CHF 700.60 ist einstweilen uneinbringlich.
6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ausgangslage
Vierwald Rot GmbH (CHE-113.383.751), in Zürich
Aufforderung im SHAB vom 12. Mai 2020
Verfügung
1. Die Vierwald Rot GmbH wird von Amtes wegen aufgelöst.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Vierwald Rot GmbH, in Zürich, CHE-113.383.751, Gesellschaft mit be-schränkter Haftung (SHAB Nr. 82 vom 29.04.2020, Publ. 1004879205). Firma neu: Vierwald Rot GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Sanchez Fernandez, Carlos, spanischer Staatsangehöriger, in London (GB), Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.00 werden Carlos Sanchez Fernandez, spanischer Staatsangehöriger, in London (GB), auferlegt.
4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Carlos Sanchez Fernandez mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
5. Der Betrag von CHF 570.00 ist einstweilen uneinbringlich.
6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Organe décisionnelHandelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich
Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 06.08.2020
Point de contactVerwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich
FOSC: 129 du 07.07.2020
Numéro de publication: BH07-0000001664
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Cantons: ZH