Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Caminada Treuhand AG Zürich, in Zürich
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- | organe de révision | 21.12.2007 | ||
Afficher 1 entreprise | vice-président du conseil de fondation | signature collective à deux | 21.12.2007 | ||
Afficher 3 entreprises | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 21.12.2007 | ||
Afficher 17 entreprises | président du conseil de fondation | signature collective à deux | 21.12.2007 | ||
Afficher 3 entreprises | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 21.12.2007 |
Siège |
Küsnacht (ZH) (ZH) |
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But |
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Arbeitgeber kann in die Vorsorge einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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IDE |
CHE-113.988.693 |
Numéro fédéral |
CH-020.7.001.480-3 |
Registre du Commerce |
Canton Zurich |
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4 entreprises ayant le même domicile: Obere Heslibachstrasse 8, 8700 Küsnacht
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Grund: Handelsregister (Löschungen)
SKY-PK Vorsorgestiftung, in Küsnacht ZH, CH-020.7.001.480-3, Stiftung (SHAB Nr. 106 vom 04.06.2008, S. 27, Publ. 4505410). Die Stiftung ist gemäss Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 28.09.2009 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht.
Tagebuch Nr. 5652 vom 08.02.2011
(06030758/CH02070014803)
Grund: Handelsregister (Mutationen)
SKY-PK Vorsorgestiftung, in Küsnacht ZH, CH-020.7.001.480-3, Stiftung (SHAB Nr. 248 vom 21.12.2007, S. 33, Publ. 4258608).
Aufsichtsbehörde neu:
Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich.
Tagebuch Nr. 14807 vom 29.05.2008
(04505410/CH02070014803)
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
SKY-PK Vorsorgestiftung, in Küsnacht ZH, CH-020.7.001.480-3, c/o Skybow AG, Obere Heslibachstrasse 8, 8700 Küsnacht, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
12. 12. 2007, 14. 12. 2007.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Arbeitgeber kann in die Vorsorge einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Organisation:
Stiftungsrat von 4 oder mehr Mitgliedern und Revisionsstelle.
Eingetragene Personen:
Blum, Peter, von Koblenz, in Egg, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rüegg, Urs, von Alt St. Johann, in Widen, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Flury, Christian, von St. Gallen, in Wangen-Brüttisellen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schäffeler, Jörg, von Buch SH, in Egg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Caminada Treuhand AG Zürich, in Zürich, Revisionsstelle.
Tagebuch Nr. 34938 vom 17.12.2007
(04258608/CH02070014803)
Inclut l'accès à toutes les informations de base, aux marques et à 2 surveillances.
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