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Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
organe de révision 27.12.2016
membre du conseil de fondation signature collective à deux 27.12.2016
membre du conseil de fondation signature collective à deux 07.10.1996
membre du conseil de fondation signature collective à deux 22.05.2015
membre du conseil de fondation signature collective à deux 27.11.2007
membre du conseil de fondation sans droit de signature 03.11.2010
membre du conseil de fondation sans droit de signature 11.11.2013
président du conseil de fondation signature collective à deux 11.10.2004
membre du conseil de fondation sans droit de signature 05.03.2021

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Fondation
Dernière modification: 05.03.2021

Siège

Langenthal (BE)

But

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmung, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde. Afficher plus

IDE

CHE-109.792.247

Numéro fédéral

CH-053.7.008.227-6

Registre du Commerce

Canton Berne

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Publications

Publications

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FOSC21.08.2023
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Avis de liquidation partielle Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles
c/o: Lantal Textiles
Dorfgasse 5
4900 Langenthal

Motif de la liquidation partielle: Réduction de personnel
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2021

In den Jahren 2020 und 2021 musste die Lantal Textiles zwei Mal erhebliche Personalreduktionen beschliessen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Versicherten von Ende 2017 bis Ende 2020 zusätzlich stark zurückgegangen. All diese Umstände führen für sich dazu, dass gemäss Teilliquidationsreglement vom 24. Juni 2009 der Tatbestand der Teilliquidation per 31. Dezember 2020 und per 31. Dezember 2021 erfüllt war.
Im Jahr 2020 wurde die Entlassung von 50 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 38 im Jahr 2020 und 12 im Jahr 2021 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 50 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 1)
Ende 2017 waren 278 aktive Versicherte in der Personalvorsorgestiftung versichert. Ende 2020 waren es noch 194, wobei 18 Pensionierungen stattgefunden haben. Von der restlichen Differenz von 66 Versicherten stammen 38 aus der Massenentlassung 2020. Die Versicherten haben demnach in den Jahren 2018-2020 netto um 28 abgenommen, womit der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. c) Teilliquidationsreglement erfüllt ist. Die 80 ausgetretenen Versicherten, die nicht Teil der Massenentlassung 2020 waren, haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 2)
Im Jahr 2021 wurde die Entlassung von 26 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 19 im Jahr 2021 und 7 im Jahr 2022 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 26 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2021. (Gruppe 3)
Per 31. Dezember 2020 wurden rund CHF 4.673 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 53.618 Mio. und das Vorsorgekapital der in den Jahren 2018 bis 2020 ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 8.926 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 7.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppen 1 und 2 haben Anspruch, auf 7.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dies entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2020 (124.5%) zu heute (rund 127%) sich um weniger als 10% verändert hat, kommt dieser Prozentsatz unverändert zum Tragen (Art. 10 Teilliquidationsreglement).
Per 31. Dezember 2021 wurden rund CHF 13.628 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Davon werden rund CHF 0.809 Mio. für die Teilliquidation per 31. Dezember 2020 benötigt. Die bereinigten freien Mittel per 31. Dezember 2021 betragen daher rund CHF 12.742 Mio. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 48.254 Mio. und das Vorsorgekapital der im Jahr 2021 wegen der Restrukturierung ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 2.300 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 25.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppe 3 haben per 31. Dezember 2021 Anspruch, auf 25.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dieses entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 (144.6%) zu heute (rund 127%) sich um mehr als 10% verändert hat, werden die freien Mittel neu berechnet (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Die freien Mittel heute betragen rund 10.5%, sodass der Anspruch der Ausgetretenen der Gruppe 3 auf 10.5% angepasst wird.
Ausgetretene Versicherte, die heute wieder in der Personalvorsorgestiftung Lantal Textiles versichert sind oder eine Rente der Personalvorsorgestiftung beziehen, haben keinen Anspruch mehr auf freie Mittel, werden dafür den nicht ausgetretenen Versicherten und Rentenbezügern gleichgestellt.
Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden.
Grundsätzlich sind das Freizügigkeitsgesetz und die Freizügigkeitsverordnung einzuhalten, d.h. der auszuzahlende Betrag muss der beruflichen Vorsorge erhalten bleiben. Anspruchsberechtigte, die in der Zwischenzeit ausserhalb der Personalvorsorgestiftung ihre vollen Altersleistungen bezogen haben bzw. beziehen erhalten eine Barauszahlung. Allen anderen Anspruchsberechtigten wird ihr Anspruch an ihre heutige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung überwiesen.
Für alle Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Teilliquidation wenden Sie sich bitte direkt an Libera AG, Tel. 061 205 74 00 oder per Mail: pv.lantal@libera.ch. Versicherte, die kein Schreiben erhalten haben und der Meinung sind, zu den Begünstigten zu gehören, melden sich bitte umgehend.

Langenthal, 17. August 2023 Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles



Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden.

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 20.09.2023

Point de contact
Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA),
Aeschengraben 10,
4051 Basel

FOSC: 160 du 21.08.2023
Publication multiple: FOSC - 17.08.2023, FOSC - 18.08.2023, FOSC - 21.08.2023
Numéro de publication: FM09-0000000285
Entité de publication: Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA)
Cantons: BS
FOSC18.08.2023
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Avis de liquidation partielle Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles
c/o: Lantal Textiles
Dorfgasse 5
4900 Langenthal

Motif de la liquidation partielle: Réduction de personnel
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2021

In den Jahren 2020 und 2021 musste die Lantal Textiles zwei Mal erhebliche Personalreduktionen beschliessen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Versicherten von Ende 2017 bis Ende 2020 zusätzlich stark zurückgegangen. All diese Umstände führen für sich dazu, dass gemäss Teilliquidationsreglement vom 24. Juni 2009 der Tatbestand der Teilliquidation per 31. Dezember 2020 und per 31. Dezember 2021 erfüllt war.
Im Jahr 2020 wurde die Entlassung von 50 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 38 im Jahr 2020 und 12 im Jahr 2021 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 50 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 1)
Ende 2017 waren 278 aktive Versicherte in der Personalvorsorgestiftung versichert. Ende 2020 waren es noch 194, wobei 18 Pensionierungen stattgefunden haben. Von der restlichen Differenz von 66 Versicherten stammen 38 aus der Massenentlassung 2020. Die Versicherten haben demnach in den Jahren 2018-2020 netto um 28 abgenommen, womit der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. c) Teilliquidationsreglement erfüllt ist. Die 80 ausgetretenen Versicherten, die nicht Teil der Massenentlassung 2020 waren, haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 2)
Im Jahr 2021 wurde die Entlassung von 26 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 19 im Jahr 2021 und 7 im Jahr 2022 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 26 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2021. (Gruppe 3)
Per 31. Dezember 2020 wurden rund CHF 4.673 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 53.618 Mio. und das Vorsorgekapital der in den Jahren 2018 bis 2020 ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 8.926 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 7.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppen 1 und 2 haben Anspruch, auf 7.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dies entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2020 (124.5%) zu heute (rund 127%) sich um weniger als 10% verändert hat, kommt dieser Prozentsatz unverändert zum Tragen (Art. 10 Teilliquidationsreglement).
Per 31. Dezember 2021 wurden rund CHF 13.628 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Davon werden rund CHF 0.809 Mio. für die Teilliquidation per 31. Dezember 2020 benötigt. Die bereinigten freien Mittel per 31. Dezember 2021 betragen daher rund CHF 12.742 Mio. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 48.254 Mio. und das Vorsorgekapital der im Jahr 2021 wegen der Restrukturierung ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 2.300 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 25.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppe 3 haben per 31. Dezember 2021 Anspruch, auf 25.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dieses entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 (144.6%) zu heute (rund 127%) sich um mehr als 10% verändert hat, werden die freien Mittel neu berechnet (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Die freien Mittel heute betragen rund 10.5%, sodass der Anspruch der Ausgetretenen der Gruppe 3 auf 10.5% angepasst wird.
Ausgetretene Versicherte, die heute wieder in der Personalvorsorgestiftung Lantal Textiles versichert sind oder eine Rente der Personalvorsorgestiftung beziehen, haben keinen Anspruch mehr auf freie Mittel, werden dafür den nicht ausgetretenen Versicherten und Rentenbezügern gleichgestellt.
Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden.
Grundsätzlich sind das Freizügigkeitsgesetz und die Freizügigkeitsverordnung einzuhalten, d.h. der auszuzahlende Betrag muss der beruflichen Vorsorge erhalten bleiben. Anspruchsberechtigte, die in der Zwischenzeit ausserhalb der Personalvorsorgestiftung ihre vollen Altersleistungen bezogen haben bzw. beziehen erhalten eine Barauszahlung. Allen anderen Anspruchsberechtigten wird ihr Anspruch an ihre heutige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung überwiesen.
Für alle Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Teilliquidation wenden Sie sich bitte direkt an Libera AG, Tel. 061 205 74 00 oder per Mail: pv.lantal@libera.ch. Versicherte, die kein Schreiben erhalten haben und der Meinung sind, zu den Begünstigten zu gehören, melden sich bitte umgehend.

Langenthal, 17. August 2023 Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles



Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden.

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 20.09.2023

Point de contact
Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA),
Aeschengraben 10,
4051 Basel

FOSC: 159 du 18.08.2023
Publication multiple: FOSC - 17.08.2023, FOSC - 18.08.2023, FOSC - 21.08.2023
Numéro de publication: FM09-0000000284
Entité de publication: Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA)
Cantons: BS
FOSC17.08.2023
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Avis de liquidation partielle Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Rubrique: Marché financier
Sous rubrique: Avis de liquidation partielle

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles
c/o: Lantal Textiles
Dorfgasse 5
4900 Langenthal

Motif de la liquidation partielle: Réduction de personnel
Jour de référence de la liquidation partielle: 31.12.2021

In den Jahren 2020 und 2021 musste die Lantal Textiles zwei Mal erhebliche Personalreduktionen beschliessen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Versicherten von Ende 2017 bis Ende 2020 zusätzlich stark zurückgegangen. All diese Umstände führen für sich dazu, dass gemäss Teilliquidationsreglement vom 24. Juni 2009 der Tatbestand der Teilliquidation per 31. Dezember 2020 und per 31. Dezember 2021 erfüllt war.
Im Jahr 2020 wurde die Entlassung von 50 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 38 im Jahr 2020 und 12 im Jahr 2021 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 50 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 1)
Ende 2017 waren 278 aktive Versicherte in der Personalvorsorgestiftung versichert. Ende 2020 waren es noch 194, wobei 18 Pensionierungen stattgefunden haben. Von der restlichen Differenz von 66 Versicherten stammen 38 aus der Massenentlassung 2020. Die Versicherten haben demnach in den Jahren 2018-2020 netto um 28 abgenommen, womit der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. c) Teilliquidationsreglement erfüllt ist. Die 80 ausgetretenen Versicherten, die nicht Teil der Massenentlassung 2020 waren, haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 2)
Im Jahr 2021 wurde die Entlassung von 26 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 19 im Jahr 2021 und 7 im Jahr 2022 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 26 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2021. (Gruppe 3)
Per 31. Dezember 2020 wurden rund CHF 4.673 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 53.618 Mio. und das Vorsorgekapital der in den Jahren 2018 bis 2020 ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 8.926 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 7.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppen 1 und 2 haben Anspruch, auf 7.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dies entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2020 (124.5%) zu heute (rund 127%) sich um weniger als 10% verändert hat, kommt dieser Prozentsatz unverändert zum Tragen (Art. 10 Teilliquidationsreglement).
Per 31. Dezember 2021 wurden rund CHF 13.628 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Davon werden rund CHF 0.809 Mio. für die Teilliquidation per 31. Dezember 2020 benötigt. Die bereinigten freien Mittel per 31. Dezember 2021 betragen daher rund CHF 12.742 Mio. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 48.254 Mio. und das Vorsorgekapital der im Jahr 2021 wegen der Restrukturierung ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 2.300 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 25.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppe 3 haben per 31. Dezember 2021 Anspruch, auf 25.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dieses entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 (144.6%) zu heute (rund 127%) sich um mehr als 10% verändert hat, werden die freien Mittel neu berechnet (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Die freien Mittel heute betragen rund 10.5%, sodass der Anspruch der Ausgetretenen der Gruppe 3 auf 10.5% angepasst wird.
Ausgetretene Versicherte, die heute wieder in der Personalvorsorgestiftung Lantal Textiles versichert sind oder eine Rente der Personalvorsorgestiftung beziehen, haben keinen Anspruch mehr auf freie Mittel, werden dafür den nicht ausgetretenen Versicherten und Rentenbezügern gleichgestellt.
Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden.
Grundsätzlich sind das Freizügigkeitsgesetz und die Freizügigkeitsverordnung einzuhalten, d.h. der auszuzahlende Betrag muss der beruflichen Vorsorge erhalten bleiben. Anspruchsberechtigte, die in der Zwischenzeit ausserhalb der Personalvorsorgestiftung ihre vollen Altersleistungen bezogen haben bzw. beziehen erhalten eine Barauszahlung. Allen anderen Anspruchsberechtigten wird ihr Anspruch an ihre heutige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung überwiesen.
Für alle Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Teilliquidation wenden Sie sich bitte direkt an Libera AG, Tel. 061 205 74 00 oder per Mail: pv.lantal@libera.ch. Versicherte, die kein Schreiben erhalten haben und der Meinung sind, zu den Begünstigten zu gehören, melden sich bitte umgehend.

Langenthal, 17. August 2023 Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles



Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden.

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 20.09.2023

Point de contact
Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA),
Aeschengraben 10,
4051 Basel

FOSC: 158 du 17.08.2023
Publication multiple: FOSC - 17.08.2023, FOSC - 18.08.2023, FOSC - 21.08.2023
Numéro de publication: FM09-0000000282
Entité de publication: Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA)
Cantons: BS
FOSC05.03.2021
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Mutation Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CHE-109.792.247, Stiftung (SHAB Nr. 192 vom 02.10.2020, Publ. 1004991044).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Eggli, Edith, von Winterthur, in Madiswil, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

FOSC: 45 du 05.03.2021
Registre journalier: 3591 du 02.03.2021
Numéro de publication: HR02-1005116295
Cantons: BE

FOSC02.10.2020
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Mutation Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CHE-109.792.247, Stiftung (SHAB Nr. 251 vom 27.12.2016, Publ. 3247015).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Böninger, Heiner, von Obersteckholz, in Obersteckholz, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rickenbacher, Urs Dr., von Zeglingen, in Solothurn, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Jaussi, Nicole, von Bolligen, in Köniz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Loparco, Maria, von Langenthal, in Langenthal, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Sollberger, Susanne, von Langenthal, in Thörigen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Bättig, Reto, von Altbüron, in Melchnau, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung]; Heiniger, Manfred, von Eriswil, in Langenthal, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung].

FOSC: 192 du 02.10.2020
Registre journalier: 14550 du 29.09.2020
Numéro de publication: HR02-1004991044
Cantons: BE

FOSC27.12.2016
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CHE-109.792.247, Stiftung (SHAB Nr. 97 vom 22.05.2015, Publ. 2165519).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ofner, Andreas, von Zürich, in , Lotzwil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Walthert, Gregor Alexander, von Oberdiessbach, in Lyss, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Solidis Revisions AG (CHE-102.352.278), in Olten, Revisionsstelle [bisher: Sudan Partner AG].

Registre journalier no 18503 du 21.12.2016 / CHE-109.792.247 / 03247015

FOSC22.05.2015
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CHE-109.792.247, Stiftung (SHAB Nr. 200 vom 16.10.2014, Publ. 1772123).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kölliker, Marianne, von Rohrbach, in Wynau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Jaussi, Nicole, von Bolligen, in Köniz, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Registre journalier no 8748 du 19.05.2015 / CH05370082276 / 02165519

FOSC16.10.2014
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CHE-109.792.247, Stiftung (SHAB Nr. 218 vom 11.11.2013, Publ. 1172251).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sudan Partner AG (CHE-102.352.278), in Olten, Revisionsstelle [bisher: Sudan Partner AG (CH-249.3.000.533-1)].

Registre journalier no 15484 du 13.10.2014 / CH05370082276 / 01772123

FOSC11.11.2013
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Raison: Registre du commerce (Mutation)
- Personnes inscrites

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CH-053.7.008.227-6, Stiftung (SHAB Nr. 65 vom 02.04.2012, Publ. 6621914).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ferati, Natmir, mazedonische Staatsangehörige, in Melchnau, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Heiniger, Manfred, von Eriswil, in Langenthal, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

Registre journalier no 14780 du 06.11.2013 / CH05370082276 / 01172251

FOSC02.04.2012
|
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CH-053.7.008.227-6, Stiftung (SHAB Nr. 214 vom 03.11.2010, S. 4, Publ. 5879964).

Aufsichtsbehörde neu:
Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA).

Organisation neu:
[Streichung der Organisation von Amtes wegen, da nicht zum Eintragungstext gehörend.].

Tagebuch Nr. 5334 vom 28.03.2012
(06621914/CH05370082276)

FOSC03.11.2010
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Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CH-053.7.008.227-6, Stiftung (SHAB Nr. 230 vom 27.11.2007, S. 6, Publ. 4219682).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ernst & Young AG, in Basel, Revisionsstelle; Fortes, Dario, portugiesischer Staatsangehöriger, in Bern, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Leuenberger, Peter, von Ursenbach, in Brittnau, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bättig, Reto, von Altbüron, in Melchnau, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Ferati, Natmir, mazedonische Staatsangehörige, in Melchnau, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Sudan Partner AG (CH-249.3.000.533-1), in Olten, Revisionsstelle.

Tagebuch Nr. 16713 vom 28.10.2010
(05879964/CH05370082276)

FOSC27.11.2007
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Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CH-053.7.008.227-6, Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmung usw., Stiftung (SHAB Nr. 197 vom 11. 10. 2004, S. 4, Publ. 2486616).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ernst & Young AG, in Basel, Revisionsstelle; Loparco, Maria, von Langenthal und italienische Staatsangehörige, in Langenthal, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fortes, Dario, portugiesischer Staatsangehöriger, in Bern, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Leuenberger, Peter, von Ursenbach, in Brittnau, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Böninger, Heiner, von Obersteckholz, in Obersteckholz, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

Tagebuch Nr. 43199 vom 21.11.2007
(04219682/CH05370082276)

FOSC11.10.2004
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Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles, in Langenthal, CH-053.7.008.227-6, Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmung usw., Stiftung (SHAB Nr. 194 vom 07. 10. 1996, S. 6089).

Domizil neu:
c/o Lantal Textiles, Dorfgasse 5, 4900 Langenthal.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Baumann, Urs, von Oberentfelden, in Aarwangen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rickenbacher, Dr. Urs, von Zeglingen, in Solothurn, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 1920 vom 05.10.2004
(02486616/CH05370082276)

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