Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Afficher 2 entreprises | Verwalter | signature individuelle | 22.06.2023 |
Siège |
Reinach (AG) (AG) |
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But |
Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden.
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IDE |
CHE-210.817.618 |
Numéro fédéral |
CH-400.7.453.101-7 |
Registre du Commerce |
Canton Argovie |
Extrait du registre du commerce |
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3 entreprises ayant le même domicile: Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG
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Nouvelle inscription Otto Hediger, Familienstiftung
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Nouvelle inscription
Otto Hediger, Familienstiftung, in Reinach (AG), CHE-210.817.618, c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
29.07.1941.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 29.07.1941 des Otto Hediger, in Reinach (AG).
Eingetragene Personen:
Zanatta, Luca, von Rickenbach (LU), in Gränichen, Verwalter, mit Einzelunterschrift.
FOSC: 119 du 22.06.2023
Registre journalier: 8850 du 19.06.2023
Numéro de publication: HR01-1005775555
Cantons: AG
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