Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
titulaire signature individuelle 19.02.2010
Données de base
Entreprise individuelle
15.02.2010
Dernière modification: 15.06.2022
Radiation: 15.06.2022

Siège

Rorschach (SG)

But

Handel und Import sowie Onlineverkauf von Motorrädern und -zubehör. Afficher plus

IDE

CHE-115.434.879

Numéro fédéral

CH-320.1.066.693-1

Registre du Commerce

Canton St-Gall

Extrait du registre du commerce

Voisinage

Entreprises du voisinage

3 entreprises ayant le même domicile: Säntisstrasse 3, 9400 Rorschach

Renseignements
Lixt Betreibungsauszug

Extrait du registre des poursuites

Vérifiez l'extrait du registre des poursuites avant de conclure un contrat.

Lixt Bonitätsauskunft

Renseignement sur la solvabilité

Vérifiez la solvabilité de vos prospects et de vos clients.

Lixt Handelsregisterauszug

Extrait du registre du commerce

Consultez en ligne le dernier extrait du registre du commerce.

Publications

Publications

1 - 6 sur 6

FOSC15.06.2022
|
Moto Veteran, Roka

Radiation Moto Veteran, Roka

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Radiation

Moto Veteran, Roka, in Rorschach, CHE-115.434.879, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 35 vom 19.02.2010, S.13, Publ. 5504140). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

FOSC: 114 du 15.06.2022
Registre journalier: 5590 du 10.06.2022
Numéro de publication: HR03-1005496220
Cantons: SG

FOSC25.03.2022
|
Moto Veteran, Roka

Sommations selon l'art. 155 ORC Moto Veteran, Roka

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommations selon l'art. 155 ORC

Moto Veteran, Roka
Säntisstrasse 3
9400 Rorschach

Contexte

1.    Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:



 • Moto Veteran, Roka (CHE-115.434.879), in Rorschach



2.    Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 11.01.2022 und dreimalige Publikation der Aufforderung im SHAB vom 18.03.2022, 19.03.2022 sowie 21.03.2022, Nrn. BH00-0000005444, BH00-0000005477, BH00-0000005506 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.



3.    Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet





Décision
1. Das Einzelunternehmen Moto Veteran, Roka, in Rorschach, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Moto Veteran, Roka, in Rorschach, CHE-115.434.879, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 35 vom 19.02.2010, S.13, Publ. 5504140). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
3. Der Betrag von CHF 303.00 ist einstweilen uneinbringlich.

Organe décisionnel
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 25.04.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 60 du 25.03.2022
Numéro de publication: BH07-0000003003
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC20.01.2022
|
Moto Veteran, Roka

Sommation selon l'ORC 2021 Moto Veteran, Roka

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Moto Veteran, Roka
Säntisstrasse 3
9400 Rorschach

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 21.02.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 14 du 20.01.2022
Publication multiple: FOSC - 18.01.2022, FOSC - 19.01.2022, FOSC - 20.01.2022
Numéro de publication: BH00-0000005506
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC19.01.2022
|
Moto Veteran, Roka

Sommation selon l'ORC 2021 Moto Veteran, Roka

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Moto Veteran, Roka
Säntisstrasse 3
9400 Rorschach

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 21.02.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 13 du 19.01.2022
Publication multiple: FOSC - 18.01.2022, FOSC - 19.01.2022, FOSC - 20.01.2022
Numéro de publication: BH00-0000005477
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC18.01.2022
|
Moto Veteran, Roka

Sommation selon l'ORC 2021 Moto Veteran, Roka

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Moto Veteran, Roka
Säntisstrasse 3
9400 Rorschach

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 21.02.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 12 du 18.01.2022
Publication multiple: FOSC - 18.01.2022, FOSC - 19.01.2022, FOSC - 20.01.2022
Numéro de publication: BH00-0000005444
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC19.02.2010
|
Moto Veteran, Roka

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Moto Veteran, Roka, in Rorschach, CH-320.1.066.693-1, Säntisstrasse 3, 9400 Rorschach, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Handel und Import sowie Onlineverkauf von Motorrädern und -zubehör.

Eingetragene Personen:
Roka, Istvàn, ungarischer Staatsangehöriger, in Rorschach, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 1433 vom 15.02.2010
(05504140/CH32010666931)

Nos produits
Lixt Monitoring Lixt Monitoring

Monitoring

Vous recherchez des informations sur les entreprises, les dirigeants, les appels d'offres et les marques? C'est gratuit maintenant.
Lixt Recouvrement Lixt Recouvrement

Recouvrement

Vos clients ne paient pas leurs factures? Nous vous aidons à obtenir votre argent.
Lixt Factoring Lixt Factoring

Factoring

Vous souffrez de longs délais de paiement? Nous payons les factures de vos clients dans les 2 jours.
Lixt
Gratuit

Pack de démarrage Lixt

Inclut l'accès à toutes les informations de base, aux marques et à 2 surveillances.

S'inscrire gratuitement