Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
Mitglied des Stiftungsrates (Rechnungsführer) signature individuelle 01.05.2020
président du conseil de fondation sans droit de signature 01.05.2020
Mitglied des Stiftungsrates (Schreiber) sans droit de signature 01.05.2020
Données de base
Fondation
28.04.2020
Dernière modification: 08.05.2020

Siège

Basel (BS)

But

Berechtigt um Unterstützungen nachzusuchen oder welche zu erhalten, sind in erster Linie ausschliesslich Descendenten des den Gründern gemeinschaftlichen Stammvaters, Herrn Joh. Jacob Merian - Wieland, sel., also bloss Nachkommen von Söhnen, seien es männliche, oder weibliche, ledige oder verheiratete (d.h. Töchter von direkten männlichen den Namen Merian tragenden Descendenten), und endlich Witwen von solchen Descendenten, so lange sie im Witwenstand verbleiben. Im Falle des Erlöschens der männlichen Descendenz der ersten Linie tritt an deren Stelle die directe männliche Descendenz von Herrn Gerichtsherrn Onophrion Merian (dem Zweiten), geboren 1566. Dieselben Rechte sollen geniessen solche Descendenten weiblicher Seite von den in erster Linie Berechtigten, welche mit Genehmigung der zuständigen Behörden den Namen Merian annehmen und tragen. Sofern auch diese in zweiter Linie Berechtigten sämtlich aussterben würden, so sollen die direkten männlichen Nachkommen von Herrn Ratsherrn Walter Merian-Falkner, geboren 1558, insofern sie noch den Namen Merian tragen, berechtigt werden. Unterstützungen sollen an solche vorstehend beschriebenen Familienmitglieder, welche sich der selben bedürftig ausweisen, entweder in Form von jährlich wiederkehrenden Beiträgen oder in Beiträgen zu einem bestimmten Zwecke, z.B. zur anständigen Erziehung der Kinder, zu Universitätsstudien etc. verabreicht werden. Insofern von den in erster Linie Berechtigten niemand sich als dieser Unterstützung bedürftig zeigen würde, oder wenn die denselben verabreichten Unterstützungen 4/5 des jährlichen Zinsenertrags bei Weitem nicht erreichen sollten, so ist die Commission berechtigt, mit Genehmigung der Familiensitzung andern, den Namen Merian tragenden und der zweiten oder der dritten Linie angehörenden und der Unterstützung bedürftigen Personen solche zu verabreichen; doch sollen diese Beiträge nie zwei Fünftel des jährlichen Zinsenbetrages überschreiten. Die Commission ist berechtigt sofern sich Unterstützte der Hilfe durch ihren Lebenswandel unwürdig erweisen, ihm dieselbe ganz oder teilweise zu entziehen. Afficher plus

IDE

CHE-165.390.149

Numéro fédéral

CH-270.7.003.298-3

Registre du Commerce

Canton Bâle-Ville

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Publications

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1 - 2 sur 2

FOSC08.05.2020
|
Merian'scher Unterstützungsfonds

Mutation Merian'scher Unterstützungsfonds

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouvelle IDE

Merian'scher Unterstützungsfonds, in Basel, CHE-144.676.338, Stiftung (SHAB Nr. 84 vom 01.05.2020, Publ. 1004881268).

UID neu:
CHE-165.390.149 [bisher: CHE-144.676.338].

FOSC: 89 du 08.05.2020
Registre journalier: 2532 du 05.05.2020
Numéro de publication: HR02-1004885613
Cantons: BS

FOSC01.05.2020
|
Merian'scher Unterstützungsfonds

Nouvelle inscription Merian'scher Unterstützungsfonds

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Nouvelle inscription

Merian'scher Unterstützungsfonds, in Basel, CHE-144.676.338, c/o Dr. Markus W. Stadlin, Elisabethenstr. 30, 4051 Basel, Stiftung (Neueintragung).

Urkundendatum:
10.01.1867.

Zweck:
Berechtigt um Unterstützungen nachzusuchen oder welche zu erhalten, sind in erster Linie ausschliesslich Descendenten des den Gründern gemeinschaftlichen Stammvaters, Herrn Joh. Jacob Merian - Wieland, sel., also bloss Nachkommen von Söhnen, seien es männliche, oder weibliche, ledige oder verheiratete (d.h. Töchter von direkten männlichen den Namen Merian tragenden Descendenten), und endlich Witwen von solchen Descendenten, so lange sie im Witwenstand verbleiben. Im Falle des Erlöschens der männlichen Descendenz der ersten Linie tritt an deren Stelle die directe männliche Descendenz von Herrn Gerichtsherrn Onophrion Merian (dem Zweiten), geboren 1566. Dieselben Rechte sollen geniessen solche Descendenten weiblicher Seite von den in erster Linie Berechtigten, welche mit Genehmigung der zuständigen Behörden den Namen Merian annehmen und tragen. Sofern auch diese in zweiter Linie Berechtigten sämtlich aussterben würden, so sollen die direkten männlichen Nachkommen von Herrn Ratsherrn Walter Merian-Falkner, geboren 1558, insofern sie noch den Namen Merian tragen, berechtigt werden. Unterstützungen sollen an solche vorstehend beschriebenen Familienmitglieder, welche sich der selben bedürftig ausweisen, entweder in Form von jährlich wiederkehrenden Beiträgen oder in Beiträgen zu einem bestimmten Zwecke, z.B. zur anständigen Erziehung der Kinder, zu Universitätsstudien etc. verabreicht werden. Insofern von den in erster Linie Berechtigten niemand sich als dieser Unterstützung bedürftig zeigen würde, oder wenn die denselben verabreichten Unterstützungen 4/5 des jährlichen Zinsenertrags bei Weitem nicht erreichen sollten, so ist die Commission berechtigt, mit Genehmigung der Familiensitzung andern, den Namen Merian tragenden und der zweiten oder der dritten Linie angehörenden und der Unterstützung bedürftigen Personen solche zu verabreichen; doch sollen diese Beiträge nie zwei Fünftel des jährlichen Zinsenbetrages überschreiten. Die Commission ist berechtigt sofern sich Unterstützte der Hilfe durch ihren Lebenswandel unwürdig erweisen, ihm dieselbe ganz oder teilweise zu entziehen. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht untersteht und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.

Eingetragene Personen:
Stadlin, Dr. Markus Walter, von Basel, Riehen, Bettingen und Zug, in Bettingen, Mitglied des Stiftungsrates (Rechnungsführer), mit Einzelunterschrift; Merian, Christoph Wilhelm, von Basel, in Stäfa, Mitglied des Stiftungsrates (Schreiber), ohne Zeichnungsberechtigung; Merian, Nicolas Peter, von Basel, in Meilen, Präsident des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

FOSC: 84 du 01.05.2020
Registre journalier: 2412 du 28.04.2020
Numéro de publication: HR01-1004881268
Cantons: BS

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