Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Afficher 1 entreprise | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 20.08.2021 | ||
Afficher 1 entreprise | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 20.08.2021 | ||
Afficher 1 entreprise | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 20.08.2021 | ||
Afficher 13 entreprises | membre du conseil de fondation | signature collective à deux | 20.08.2021 | ||
Afficher 8 entreprises | présidente du conseil de fondation | signature collective à deux | 05.04.2022 |
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Siège |
Zug (ZG) |
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But |
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf. Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden: a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden.
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IDE |
CHE-191.216.540 |
Numéro fédéral |
CH-170.7.000.964-1 |
Registre du Commerce |
Canton Zoug |
Extrait du registre du commerce |
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Mutation Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-191.216.540, Stiftung (SHAB Nr. 165 vom 26.08.2021, Publ. 1005278078).
Urkundenänderung:
23.03.2022. [Änderung einer nicht publikationspflichtigen Tatsache.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Müller, Judith, von Zug, in Zug, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 67 du 05.04.2022
Registre journalier: 5017 du 31.03.2022
Numéro de publication: HR02-1005443189
Cantons: ZG
Mutation Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouvelle IDE
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-286.444.544, Stiftung (SHAB Nr. 161 vom 20.08.2021, Publ. 1005274603).
UID neu:
CHE-191.216.540 [bisher: CHE-286.444.544].
FOSC: 165 du 26.08.2021
Registre journalier: 16145 du 23.08.2021
Numéro de publication: HR02-1005278078
Cantons: ZG
Nouvelle inscription Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Nouvelle inscription
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-286.444.544, c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
04.04.1819. 27.06.1984.
Zweck:
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf.
Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden:
a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Keiser, Kaspar, von Zug, in Gossau (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Luthiger Muff, Regula, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wyss, Peter Lorenz, von Zug, in Stabio, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wyss, Stephan Vinzenz, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
FOSC: 161 du 20.08.2021
Registre journalier: 15736 du 16.08.2021
Numéro de publication: HR01-1005274603
Cantons: ZG
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