Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
titulaire signature individuelle 04.02.2011
Données de base
Entreprise individuelle
31.01.2011
Dernière modification: 08.07.2022
Radiation: 08.07.2022

Siège

Herisau (AR)

But

Musikunterricht, pädagogische Beratung sowie Organisation und Durchführung von Schulungen. Afficher plus

IDE

CHE-135.753.477

Numéro fédéral

CH-300.1.016.909-8

Registre du Commerce

Canton Appenzell Rhodes-Extérieures

Extrait du registre du commerce

Voisinage

Entreprises du voisinage

1 entreprise avec le même domicile: Saumstrasse 8, 9100 Herisau

Renseignements
Lixt Betreibungsauszug

Extrait du registre des poursuites

Vérifiez l'extrait du registre des poursuites avant de conclure un contrat.

Lixt Bonitätsauskunft

Renseignement sur la solvabilité

Vérifiez la solvabilité de vos prospects et de vos clients.

Lixt Handelsregisterauszug

Extrait du registre du commerce

Consultez en ligne le dernier extrait du registre du commerce.

Publications

Publications

1 - 5 sur 5

FOSC08.07.2022
|
M'Rad

Radiation M'Rad

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Radiation

M'Rad, in Herisau, CHE-135.753.477, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 25 vom 04.02.2011, S.3, Publ. 6018970).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

FOSC: 131 du 08.07.2022
Registre journalier: 1272 du 05.07.2022
Numéro de publication: HR03-1005516520
Cantons: AR

FOSC11.04.2022
|
M'Rad

Sommation selon l'ORC 2021 M'Rad

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
M'Rad
Saumstrasse 8
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 24.05.2022

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 71 du 11.04.2022
Publication multiple: FOSC - 07.04.2022, FOSC - 08.04.2022, FOSC - 11.04.2022
Numéro de publication: BH00-0000006838
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC08.04.2022
|
M'Rad

Sommation selon l'ORC 2021 M'Rad

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
M'Rad
Saumstrasse 8
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 24.05.2022

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 70 du 08.04.2022
Publication multiple: FOSC - 07.04.2022, FOSC - 08.04.2022, FOSC - 11.04.2022
Numéro de publication: BH00-0000006801
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC07.04.2022
|
M'Rad

Sommation selon l'ORC 2021 M'Rad

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
M'Rad
Saumstrasse 8
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, den neuen Wohnort des Inhabers innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 24.05.2022

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 69 du 07.04.2022
Publication multiple: FOSC - 07.04.2022, FOSC - 08.04.2022, FOSC - 11.04.2022
Numéro de publication: BH00-0000006756
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC04.02.2011
|
M'Rad

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

M'Rad, in Herisau, CH-300.1.016.909-8, Saumstrasse 8, 9100 Herisau, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Musikunterricht, pädagogische Beratung sowie Organisation und Durchführung von Schulungen.

Eingetragene Personen:
M'Rad, Amar, von Herisau, in Herisau, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 151 vom 31.01.2011
(06018970/CH30010169098)

Nos produits
Lixt Monitoring Lixt Monitoring

Monitoring

Vous recherchez des informations sur les entreprises, les dirigeants, les appels d'offres et les marques? C'est gratuit maintenant.
Lixt Recouvrement Lixt Recouvrement

Recouvrement

Vos clients ne paient pas leurs factures? Nous vous aidons à obtenir votre argent.
Lixt Factoring Lixt Factoring

Factoring

Vous souffrez de longs délais de paiement? Nous payons les factures de vos clients dans les 2 jours.
Lixt
Gratuit

Pack de démarrage Lixt

Inclut l'accès à toutes les informations de base, aux marques et à 2 surveillances.

S'inscrire gratuitement