Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
titulaire signature individuelle 17.06.2009
Données de base
Entreprise individuelle
11.06.2009
Dernière modification: 26.11.2021
Radiation: 26.11.2021

Siège

Teufen (AR) (AR)

But

Ausführung von Projekten im Kultur- und Public Relations-Bereich. Afficher plus

IDE

CHE-112.331.183

Numéro fédéral

CH-300.1.016.210-0

Registre du Commerce

Canton Appenzell Rhodes-Extérieures

Extrait du registre du commerce

Raisons sociales antérieures

Voisinage

Entreprises du voisinage

0 entreprise avec le même domicile: Unterrain 10, 9053 Teufen AR

Renseignements
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Lixt Handelsregisterauszug

Extrait du registre du commerce

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Publications

Publications

1 - 6 sur 6

FOSC26.11.2021
|
kurzum. Sieber

Radiation kurzum. Sieber

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Radiation

kurzum. Sieber, in Teufen (AR), CHE-112.331.183, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2011, S.0, Publ. 6404690).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

FOSC: 231 du 26.11.2021
Registre journalier: 2428 du 23.11.2021
Numéro de publication: HR03-1005343473
Cantons: AR

FOSC20.08.2021
|
kurzum. Sieber

Sommation selon l'ORC 2021 kurzum. Sieber

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
kurzum. Sieber
Unterrain 10
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 20.09.2021

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 161 du 20.08.2021
Publication multiple: FOSC - 18.08.2021, FOSC - 19.08.2021, FOSC - 20.08.2021
Numéro de publication: BH00-0000003001
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC19.08.2021
|
kurzum. Sieber

Sommation selon l'ORC 2021 kurzum. Sieber

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
kurzum. Sieber
Unterrain 10
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 20.09.2021

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 160 du 19.08.2021
Publication multiple: FOSC - 18.08.2021, FOSC - 19.08.2021, FOSC - 20.08.2021
Numéro de publication: BH00-0000002961
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC18.08.2021
|
kurzum. Sieber

Sommation selon l'ORC 2021 kurzum. Sieber

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
kurzum. Sieber
Unterrain 10
9053 Teufen AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaber verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 20.09.2021

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 159 du 18.08.2021
Publication multiple: FOSC - 18.08.2021, FOSC - 19.08.2021, FOSC - 20.08.2021
Numéro de publication: BH00-0000002909
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC07.11.2011
|
kurzum. Sieber

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

kurzum. Eveline, genannt Eva, Sieber, in Stein AR, CH-300.1.016.210-0, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 114 vom 17.06.2009, S. 3, Publ. 5073492).

Firma neu:
kurzum. Sieber.

Sitz neu:
Teufen AR.

Domizil neu:
Unterrain 10, 9053 Teufen AR.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sieber, Eveline gen. Eva, von Widnau, in Teufen AR, Inhaberin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Stein AR].

Tagebuch Nr. 1518 vom 02.11.2011
(06404690/CH30010162100)

FOSC17.06.2009
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kurzum. Eveline, genannt Eva, Sieber

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

kurzum. Eveline, genannt Eva, Sieber, in Stein AR, CH-300.1.016.210-0, Langenegg 267, 9063 Stein AR, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Ausführung von Projekten im Kultur- und Public Relations-Bereich.

Eingetragene Personen:
Sieber, Eveline gen. Eva, von Widnau, in Stein AR, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 1081 vom 11.06.2009
(05073492/CH30010162100)

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