Sommations selon l'art. 155 ORC Kredit- und Anlage-Abwicklung BeckRubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommations selon l'art. 155 ORC
Kredit- und Anlage-Abwicklung Beck
Moosstrasse 8
9030 Abtwil
Contexte
- Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr
• Kredit- und Anlage-Abwicklung Beck (CHE-100.114.785), in Gaiserwald - Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 29.09.2023 und der SHAB-Publikation vom 22.01.2024 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.
- Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.
- Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine einmalige Publikation im SHAB mit Datum vom 18.03.2024, Meldungsnummer BH00-0000013543, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen.
- Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.
Décision1. Das Einzelunternehmen Kredit- und Anlage-Abwicklung Beck, in Gaiserwald, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Kredit- und Anlage-Abwicklung Beck, in Gaiserwald, CHE-100.114.785, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 19 vom 30.01.1992, S.437). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.
3. Die Gebühren von CHF 460.00 werden der Rechtseinheit auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 460.00 ist einstweilen uneinbringlich.
Organe décisionnelAmt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).
Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 27.05.2024
Point de contactAmt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen
FOSC: 81 du 26.04.2024
Numéro de publication: BH07-0000004398
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG