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membre du conseil d'administration signature collective à deux 13.06.2022
adm. président signature collective à deux 13.03.2024
membre du conseil d'administration signature collective à deux 13.03.2024
membre du conseil d'administration signature collective à deux 13.03.2024
organe de révision 13.03.2024

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Société anonyme
Dernière modification: 05.04.2024

Siège

Basel (BS)

But

Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die pharmazeutische und chemische Produkte aller Art entwickeln, produzieren und vertreiben. Die Beteiligung an sonstigen industriellen Unternehmungen und Holding-Gesellschaften ist gestattet. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke sowie Patent-, Marken-, Urheber-, Design und alle übrigen Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte (gegen Entgelt oder unentgeltlich für oder mit direkte(n) oder indirekte(n) Tochter- und andere(n) verbundene(n) Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann zudem Management-Dienstleistungen für Mutter-, Tochter- oder andere verbundene Gesellschaften erbringen. Die Gesellschaft kann alle weiteren Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen. Afficher plus

IDE

CHE-103.574.108

Numéro fédéral

CH-550.1.024.576-3

Registre du Commerce

Canton Bâle-Ville

Extrait du registre du commerce

Raisons sociales antérieures

Renseignements
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Publications

Publications

1 - 20 sur 75

FOSC05.04.2024
|
Kinarus Therapeutics Holding AG

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau capital, Modification des statuts

Kinarus Therapeutics Holding AG, in Basel, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 51 vom 13.03.2024, Publ. 1005984496).

Statutenänderung:
21.03.2024.

Aktienkapital neu:
CHF 13'101'758.89 [bisher: CHF 11'436'030.38].

Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 13'101'758.89 [bisher: CHF 11'436'030.38].

Aktien neu:
1'310'175'889 Namenaktien zu CHF 0.01 [bisher: 1'143'603'038 Namenaktien zu CHF 0.01]. Kapitalerhöhung aus bedingtem Aktienkapital.

FOSC: 66 du 05.04.2024
Registre journalier: 2324 du 02.04.2024
Numéro de publication: HR02-1006002024
Cantons: BS

FOSC13.03.2024
|
Kinarus Therapeutics Holding AG

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Kinarus Therapeutics Holding AG, in Basel, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 28 vom 09.02.2024, Publ. 1005957403).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kumar, Hari, britischer Staatsangehöriger, in Basel, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bausch, Alexander, deutscher Staatsangehöriger, in Lörrach (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tierney, Eugene, irischer Staatsangehöriger, in Basel, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Borovsky, Marian, von Pratteln, in Liestal, Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Graubach, Günter Wolfgang, von Basel, in Basel, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rutschmann, Dr. Roland André, von Basel, in Cham, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ernst & Young AG (CHE-105.932.265), in Basel, Revisionsstelle.

FOSC: 51 du 13.03.2024
Registre journalier: 1774 du 08.03.2024
Numéro de publication: HR02-1005984496
Cantons: BS

FOSC09.02.2024
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Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Autres communications aux associés Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Rubrique: Communications d'entreprises
Sous rubrique: Autres communications aux associés

Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation
c/o: Kinarus AG
Hochbergerstrasse 60C
4057 Basel

Details of call to creditors

Previous share capital (in CHF, unless otherwise indicated): CHF 11'436'030.38

New share capital (in CHF, unless otherwise indicated): CHF 438’636.60


Decision by

Generalversammlung


Legal notice

Die Gläubigerinnen und Gläubiger können unter Anmeldung ihrer Forderungen Sicherstellung verlangen.


Additional legal info

Der Schuldenruf erfolgt vor dem Beschluss der Generalversammlung zur Kapitalherabsetzung. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung steht somit unter der Bedingung der Genehmigung durch die Generalversammlung der Gesellschaft.

Die Kapitalherabsetzung ist bedingt auf eine ordentliche Kapitalerhöhung, die ebenfalls von der  Generalversammlung der Gesellschaft zu genehmigen ist. Das neue Aktienkapital berechnet sich daher unter der Annahme der Kapitalherabsetzung und gleichzeitiger ordentlicher Kapitalerhöhung.


Time limit: 30 days

Entry Deadline: 11.03.2024 


Point of contact

Kinarus Therapeutics Holding AG
Hochbergerstrasse 60C
4057 Basel



FOSC: 28 du 09.02.2024
Numéro de publication: UP06-0000001123
Entité de publication: Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation, (Kinarus Therapeutics Holding Ltd in liquidation) (Kinarus Therapeutics Holding SA en liquidation)
Cantons: BS
FOSC09.02.2024
|
Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Invitation à l'assemblée générale Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Rubrique: Communications d'entreprises
Sous rubrique: Invitation à l'assemblée générale
Remarque: cette publication comporte une pièce-jointe PDF

Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation
c/o: Kinarus AG
Hochbergerstrasse 60C
4057 Basel

Indications concernant l'assemblée générale
01.03.2024, 14:00 heures
Radisson Blu Hotel, Steinentorstrasse 25, 4051 Basel

Ordre du jour

Traktanden (Überblick)

  • Aktienzusammenlegung
    • Ordentliche Kapitalerhöhung zur Durchführung der Aktienzusammenlegung
    • Aktienzusammenlegung
  • Ordentliche Kapitalherabsetzung
  • Ordentliche Kapitalerhöhung und Statutenänderung
  • Kapitalband und Statutenänderung
  • Bedingtes Kapital und Statutenänderung
  • Neue Firma und Statutenänderung
  • Neuer Sitz und Statutenänderung
  • Neuer Zweck und Statutenänderung
  • Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder und Wahl des Verwaltungsratspräsidenten
  • Wahl neuer Mitglieder des Vergütungsausschusses
  • Wahl der Revisionsstelle

Brief an die Aktionäre

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Der Verwaltungsrat der Kinarus Therapeutics Holding AG ("Kinarus Holding") lädt Sie zu einer ausserordentlichen Generalversammlung ein, um Sie um Ihre Zustimmung zur geplanten Business Kombination von Kinarus Holding mit dem in Basel-Landschaft domizilierten Specialty Pharma Unternehmen Curatis AG zu bitten.

Im Mai 2023 hat der Verwaltungsrat der Kinarus Holding einen bindenden Vertrag mit der an der Shanghaier Börse kotierten chinesischen Investmentgesellschaft Chaodian unterschrieben. Im Nachgang hat sich gezeigt, dass Chaodian ihren vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, d.h. insbesondere der Zahlung von CHF1.5m, nicht nachzukommen gedachte. Der Verwaltungsrat und das Management Team der Kinarus Holding, mit der Unterstützung der Aktionäre, versuchten, die Solvenz der Kinarus Gruppe trotz diesem Rückschlag aufrechtzuerhalten. Leider musste der Kinarus Holding Verwaltungsrat aber im September 2023 vor dem Hintergrund der ausstehenden Verbindlichkeiten und im Sinne ihrer Treuepflichten entscheiden, Konkurs für die Kinarus Holding anzumelden, da die Chancen, dass Chaodian ihren vertraglich eingegangen Zahlungsverpflichtungen jemals nachkommen würde, als gering erachtet wurden.

Ab Oktober 2023 hat der Kinarus Holding Verwaltungsrat - in enger Zusammenarbeit mit der gerichtlich bestellten Konkursverwaltung und dem Finanzberater Yuma Capital – alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine den Umständen entsprechend akzeptable Lösung für die Aktionärinnen und Aktionären sowie die Gläubiger zu finden. Wir sind sehr erfreut, dass wir aufgrund dieser Bemühungen mit Curatis AG einen Partner gefunden haben, der bereit war, die umfangreichen Risiken einzugehen (inkl. dem Tragen der beträchtlichen Vorkosten ohne Sicherheit auf Erfolg), um der Kinarus Holding und insbesondere auch dem Produktkandidaten KIN001 eine neue Chance in einem grösseren Unternehmen mit einem breiter diversifizierten und damit weniger risikoanfälligen Investment Case zu geben.

Am 29. Januar 2024 hatten wir öffentlich bekannt gegeben, dass wir eine bindende Transaktionsvereinbarung mit Curatis AG unterschrieben haben, welche, vorbehaltlich der Bedingungen in der Transaktionsvereinbarung, eine Business Kombination von Kinarus Holding und Curatis AG vorsieht. Gemäss dieser Vereinbarung übernimmt Kinarus Holding alle ausstehenden Aktien der Curatis AG von den bestehenden Curatis Aktionären mittels Sacheinlage durch Ausgabe von neuen Kinarus Holding Aktien. Dabei sollen im Rahmen des Vollzugs der Business Kombination insgesamt 14x so viele neue Kinarus Holding Aktien an die Curatis Aktionäre ausgegeben werden, als ausgegeben worden sind. Auch ist geplant, gleichzeitig mit der Business Kombination eine Aktienzusammenlegung der Kinarus Holding Aktie im Verhältnis von 4,480:1 vorzunehmen und den dadurch resultierenden Nennwert der neuen Kinarus Holding Aktie von CHF44.80 auf CHF0.10 zu reduzieren.

Zwischenzeitlich hat Curatis AG alle Verbindlichkeiten der Kinarus Holding beglichen, die im Schuldenruf der Kinarus Holding angemeldet wurden, und Kinarus Holding hat beim zuständigen Gericht den Widerruf des Konkurses nach Art. 195 SchKG beantragt, welchem inzwischen auch stattgegeben wurde.

Die Transaktion hat aber nach wie vor diverse Vollzugsbedingungen, unter anderem die Zustimmung der SIX Swiss Exchange zur Kotierung der neu auszugebenden Aktien an der SIX Swiss Exchange und insbesondere die Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre der Kinarus Holding zu allen Vorlagen, welche anlässlich dieser ausserordentlichen Generalversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

Wir sind voller Vorfreude und Zuversicht über diese geplante Business Kombination mit Curatis AG, weil so KIN001 in das bestehende, strategisch komplementäre Produktentwicklungs-Programm der Curatis AG integriert werden könnte. Curatis AG würde durch diese Transaktion indirekt ein börsenkotiertes Unternehmen werden und könnte so unter anderem auch durch die zusätzliche Visibilität ihr bestehendes Specialty Medikamenten-Vertriebsgeschäft ausdehnen, bezüglich neuer Produkte wie auch geographisch. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion konnte Curatis AG bereits über CHF4m an Neugeld aufnehmen, so dass die mittelfristige Zukunft der kombinierten Gesellschaft gesichert wäre.

Eine Alternative zu dieser Business Kombination gibt es Stand heute nicht. Der Vollzug der Business Kombination könnte folglich bei einer Ablehnung eines einzelnen Traktandums durch die Aktionärinnen und Aktionäre (es bedarf der Zustimmung zu allen Traktanden) nicht fortgesetzt werden.

Aus diesen Gründen bitten wir alle Kinarus Holding Aktionärinnen und Aktionäre, bei dieser ausserordentlichen Generalversammlung ihre JA-Stimme zu allen Anträgen abzugeben - entweder via physische Präsenz an der ausserordentlichen Generalversammlung oder via Proxy -, da gewisse Anträge eine Zustimmung von 2/3 aller anwesenden Stimmen erfordern. Ihre Zustimmung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Fortbestand der Kinarus Holding durch eine Realisierung der angestrebten Business Kombination und der damit verbundenen Vorteile sowohl für Sie als auch für die Gläubiger.

Wir möchten allen Kinarus Holding Aktionärinnen und Aktionären bereits jetzt herzlich für ihre langjährige Unterstützung danken.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

Dr. Alexander Bausch                                           Günter Graubach


Traktanden, Anträge und Erläuterungen des Verwaltungsrates

1               Aktienzusammenlegung1.1           Ordentliche Kapitalerhöhung zur Durchführung der Aktienzusammenlegung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt die folgende ordentliche Kapitalerhöhung:

(a)            das Aktienkapital der Gesellschaft wird um bis zu CHF 44.79 durch die Ausgabe von bis zu 4'479 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 erhöht;

(b)            der Ausgabepreis beträgt CHF 0.01 pro Aktie und ist in bar zu entrichten;

(c)             das Bezugsrecht der Aktionäre wird aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht einzelnen oder allen Aktionären oder Dritten oder der Gesellschaft zum Zwecke der Aufrundung des Aktienkapitals der Gesellschaft auf ein ganzes Vielfaches von CHF 44.80 zuzuweisen;

(d)            die neuen Aktien sind ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe an dividendenberechtigt und unterliegen den Beschränkungen der Übertragbarkeit gemäss Artikel 7 und 8 der Statuten.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1.2, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Der Verwaltungsrat beantragt eine Aktienzusammenlegung (reverse share split) im Verhältnis 4‘480:1, wie nachstehend unter Traktandum 1.2 erläutert. Zu diesem Zweck muss die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aktienzusammenlegung durch 4‘480 teilbar sein und muss das Aktienkapital der Gesellschaft ein ganzes Vielfaches von CHF 44.80 betragen, was dem Nennwert pro Aktie nach der Aktienzusammenlegung entspricht. Da das Aktienkapital der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht einem ganzen Vielfachen von CHF 44.80 entspricht und weiter bis zum Vollzugsdatum der Aktienzusammenlegung ändern kann, schlägt der Verwaltungsrat vor, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 4’479 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen.

Gemäss Schweizer Recht und den Statuten bedarf die vorgeschlagene ordentliche Kapitalerhöhung der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

Stimmt die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 1.1, aber nicht einem der Anträge unter den nachstehenden Traktanden 1.2, 2 und 3 zu, kommt der Beschluss gemäss diesem Traktandum nicht gültig zustande. Stimmt die aGV dem Antrag 1.2, aber nicht dem Antrag 1.1 zu, kann die Gesellschaft die Aktienzusammenlegung gemäss Traktandum 1.2, die Kapitalherabsetzung gemäss Traktandum 2 und die ordentliche Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3 möglicherweise nicht durchführen und muss voraussichtlich liquidiert werden.

1.2           Aktienzusammenlegung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 4’480:1, wodurch jeder Inhaber von 4’480 Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 0.01 (jeweils eine "Aktie vor Zusammenlegung"), wie sie unmittelbar vor der Durchführung der Aktienzusammenlegung gehalten wurden, 1 (eine) neue Namenaktie der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 44.80 (jeweils eine "Aktie nach Zusammenlegung") erhalten wird.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1.1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Der Verwaltungsrat schlägt eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 4’480:1 vor, um den Nennwert pro Aktie und ceteris paribus den Marktpreis pro Aktie an der SIX Swiss Exchange zu erhöhen. Die Aktienzusammenlegung ist zudem eine Voraussetzung für den Unternehmenszusammenschluss mit Curatis AG (reverse merger) (der "Unternehmenszusammenschluss").

Infolge der Aktienzusammenlegung wird die Anzahl der ausgegebenen Aktien auf maximal rund 0,022% der früheren Anzahl Aktien sinken. Gleichzeitig erhöht sich der Nennwert der Aktien von CHF 0.01 auf CHF 44.80, wobei das Aktienkapital im Rahmen der Aktienzusammenlegung unverändert bleibt. Unmittelbar nach der Aktienzusammenlegung und vor Durchführung der für den Unternehmenszusammenschluss erforderlichen ordentlichen Kapitalerhöhung (siehe Traktandum 3) wird der Nennwert im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung auf CHF 0.10 pro Aktie herabgesetzt (siehe Traktandum 2).

Die beantragte Aktienzusammenlegung kann nur vollzogen werden, wenn die Anzahl Aktien vor Zusammenlegung unmittelbar vor dem Vollzug durch 4’480 teilbar ist. Den Inhabern von Aktien vor Zusammenlegung werden nur ganze Aktien nach Zusammenlegung "zugeteilt". Jede verbleibende Anzahl von Aktien vor Zusammenlegung zwischen 1 und 4’480, die von einem Aktionär oder einer Aktionärin gehalten wird, wird abgerundet. Die resultierenden Bruchteile werden abgegolten und die betroffenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten eine fixe Barabfindung in CHF für diesen Bruchteil (die "Bruchteilsentschädigung"), berechnet anhand des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP) der Aktien vor Zusammenlegung drei Handelstage vor dem Ex-Datum der Aktienzusammenlegung. Die Bruchteilsentschädigung wird durch die Gesellschaft und/oder den Verkauf von überschüssigen Aktien nach Zusammenlegung finanziert, die infolge der Abrundung übrigbleiben. Die Gesellschaft wird das Ex-Datum für die Zusammenlegung der Aktien zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden von ihrer eigenen Depotbank separat über die Durchführung der Aktienzusammenlegung informiert.

Gemäss Schweizer Recht bedarf die vorgeschlagene Zusammenlegung der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

Stimmt die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 1.2, aber nicht einem der Anträge unter den Traktanden 1.1, 2 und 3 zu, kommt die unter diesem Traktandum 1.2 beschlossene Aktienzusammenlegung nicht gültig zustande.

2               Ordentliche Kapitalherabsetzung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt (i) das Aktienkapital um maximal CHF 13'072'515.00 herabzusetzen, (ii) die Kapitalherabsetzung durch Herabsetzung des Nennwerts der Aktien von je CHF 44.80 auf je CHF 0.10 vorzunehmen und (iii) den Herabsetzungsbetrag dem Konto Gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen (legal reserves from capital contribution) zuzuweisen.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Wie unter Traktandum 1.2 erwähnt, ist die Aktienzusammenlegung unter anderem eine Voraussetzung für den Unternehmenszusammenschluss. Die Zusammenlegung im Verhältnis 4’480:1 ermöglicht eine Sacheinlage durch die Aktionäre der Curatis AG gegen Ausgabe von Aktien nach Zusammenlegung in einem angemessenen Verhältnis. Damit die Handelbarkeit der Aktien der Gesellschaft sichergestellt und die künftige Kapitalaufnahme erleichtert werden kann, beantragt der Verwaltungsrat die Herabsetzung des Nennwerts von CHF 44.80 auf CHF 0.10.

Die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Nennwertreduktion bedarf der Veröffentlichung eines Schuldenrufs gemäss Art. 653k Abs. 1 OR. Der Schuldenruf wird vor der Generalversammlung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Nach Ablauf der im Gesetz vorgeschriebenen dreissigtägigen Anmeldefrist muss die Revisionsstelle der Gesellschaft (siehe Traktandum 11) gestützt auf den Abschluss und das Ergebnis des Schuldenrufs schriftlich bestätigen, dass die Forderungen der Gläubiger trotz der Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind.

Gemäss Schweizer Recht bedarf die beantragte ordentliche Kapitalherabsetzung der Zustimmung von der Mehrheit der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 2 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1 und 3 zustimmen, kommt die gemäss diesem Traktandum 2 beschlossene ordentliche Kapitalherabsetzung nicht gültig zustande.

3               Ordentliche Kapitalerhöhung und Statutenänderung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt die folgende ordentliche Kapitalerhöhung und die entsprechende Anpassung von Artikel 3 (Aktienkapital) der Statuten der Gesellschaft:

(a)            das Aktienkapital der Gesellschaft wird um bis zu CHF 409‘391.60 durch die Ausgabe von bis zu 4'093‘916 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 erhöht;

(b)            der Ausgabepreis beträgt CHF 0.10 pro Aktie und ist durch Einlage der bestehenden Aktien der Curatis AG als Sacheinlage zu entrichten;

(c)             das Bezugsrecht der Aktionäre wird aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht einzelnen oder allen Aktionären oder Dritten, einschliesslich Dritter, die einen Vertrag zur Zeichnung und zum Kauf der zu emittierenden Aktien unterzeichnet haben, zuzuweisen;

(d)            die neuen Aktien sind ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe an dividendenberechtigt und unterliegen den Beschränkungen der Übertragbarkeit gemäss Artikel 7 und 8 der Statuten.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2, 5, 8 und 11 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Zum Zwecke des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses mit Curatis AG beantragt der Verwaltungsrat, das Aktienkapital der Gesellschaft zu erhöhen, damit sämtliche Aktionäre der Curatis AG neu emittierte Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung für die Einlage ihrer Aktien der Curatis AG als Sacheinlage bekommen. Unmittelbar nach Durchführung der unter den Traktanden 1 und 2 beantragten Transaktionen wird diese Kapitalerhöhung durchgeführt und im Handelsregister eingetragen.

Gemäss Schweizer Recht und den Statuten bedarf die beantragte ordentliche Kapitalerhöhung der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 3 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2, 5, 8 und 11 zustimmen, kommt die unter diesem Traktandum 3 beschlossene Kapitalerhöhung nicht gültig zustande.

4               Kapitalband und Statutenänderung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt, (i) die Einführung eines Kapitalbands von 50% des Aktienkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3 (Untergrenze) zu 150% des Aktienkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3 (Obergrenze) als Ersatz für das bestehende genehmigte Aktienkapital (Artikel 3b der Statuten); der Verwaltungsrat ist ermächtigt, innerhalb des Kapitalbands bis zum 28. Februar 2029 oder bis zu einem früheren Ablauf des Kapitalbands das Aktienkapital einmal oder mehrmals und in beliebigem Umfang zu erhöhen oder herabzusetzen und (ii) Artikel 3b der Statuten durch einen neuen Artikel 3b gemäss Anhang zu ersetzen, mit Wirkung per Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Schweizer Aktienrecht in Kraft, womit das Instrument des genehmigten Kapitals durch das Kapitalband ersetzt wurde. Im Allgemeinen kann ein Kapitalband den Verwaltungsrat einer Gesellschaft ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite – die maximal zulässige Bandbreite beträgt 150 % (Obergrenze) bzw. 50 % (Untergrenze) – des zum Zeitpunkt der Einführung des Kapitalbands im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals zu erhöhen oder herabzusetzen. Die Ermächtigung ist von Gesetzes wegen auf fünf Jahre befristet. Die Generalversammlung hat das Recht, das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre direkt einzuschränken oder aufzuheben, oder sie kann dieses Recht an den Verwaltungsrat delegieren, sofern die Gründe für die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts in den Statuten festgelegt sind.

Mit dem Kapitalband soll dem Verwaltungsrat ein flexibles Instrument zur Verfügung gestellt werden, mit dem er in einem für die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt ohne Zeitverzug neue Aktien u.a. für Finanzierungszwecke ausgeben kann.

Der Verwaltungsrat beantragt, das bestehende genehmigte Kapital in Artikel 3b der Statuten, das am 2. Mai 2024 ablaufen wird, durch ein Kapitalband gemäss dem revidierten Schweizer Aktienrecht zu ersetzen. Der Verwaltungsrat beantragt die Einführung eines Kapitalbands, das es dem Verwaltungsrat ermöglicht, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe oder Vernichtung neuer Aktien innerhalb einer Bandbreite von 50% bis zu 150% des mit der gleichen Handelsregisteranmeldung ins Handelsregister einzutragende Aktienkapitals für eine Dauer von fünf Jahren ohne erneute Abstimmung der Aktionärinnen und Aktionäre zu erhöhen oder herabzusetzen. Wie beim bisherigen genehmigten Kapital hat der Verwaltungsrat das Recht, das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre bei der Ausgabe von Aktien innerhalb des Kapitalbands zu beschränken oder aufzuheben. Die Gründe für die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts sind weitgehend dieselben wie beim bisherigen genehmigten Kapital.

Gemäss Schweizer Recht bedarf der Beschluss der Generalversammlung zur Einführung eines Kapitalbandes, wie vom Verwaltungsrat in diesem Traktandum 4 vorgeschlagen, der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 4 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, kommt das gemäss diesem Traktandum 4 beschlossene Kapitalband und der neue Artikel 3b nicht gültig zustande. Das Kapitalband und der neue Artikel 3b der Statuten sollen mit dem Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung in Kraft treten.

5               Bedingtes Kapital und Statutenänderung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt (i) neues bedingtes Kapital im Umfang von 50% des Aktienkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3 in Artikel 3a der Statuten zu schaffen und (ii) Artikel 3a der bisherigen Statuten durch einen neuen Artikel 3a gemäss Anhang zu ersetzen, mit Wirkung per Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Derzeit beträgt das bedingte Kapital CHF 4’996’743.42. In diesem Traktandum 5 beantragt der Verwaltungsrat, das bedingte Kapital durch ein neues bedingtes Kapital zu ersetzen. Dieses bedingte Kapital würde, wie auch das bestehende bedingte Kapital, zur Unterlegung bestehender oder neuer Aktienlieferverpflichtungen der Gesellschaft verwendet werden, die andernfalls durch Aktien aus anderen Quellen zu decken wären. Im Falle der Genehmigung würde das neue bedingte Kapital gemäss Artikel 3a der Statuten insgesamt rund 50% des mit der gleichen Handelsregisteranmeldung ins Handelsregister einzutragende Aktienkapitals entsprechen.

Das neue bedingte Kapital soll hauptsächlich im Kontext des Unternehmenszusammenschlusses mit Curatis AG verwendet werden, um die Aktien zu beschaffen, die für bestimmte Exchangeable Loan Notes benötigt werden, die zur Finanzierung der Gesellschaft nach dem Unternehmenszusammenschluss und im Rahmen bestimmter Mitarbeiterbeteiligungspläne ausgegeben wurden, die ein Recht auf den Erhalt von Aktien der Gesellschaft vorsehen.

Gemäss Schweizer Recht bedarf der Beschluss der Generalversammlung zur Einführung des bedingten Kapitals, wie vom Verwaltungsrat in diesem Traktandum 5 vorgeschlagen, der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 5 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, kommt das gemäss diesem Traktandum 5 beschlossene bedingte Kapital und der neue Artikel 3a nicht gültig zustande. Das neue bedingte Kapital und der neue Artikel 3a der Statuten sollen mit dem Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung in Kraft treten.

6               Neue Firma und Statutenänderung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt die Firma der Gesellschaft von Kinarus Therapeutics Holding AG zu Curatis Holding AG (Curatis Holding SA) (Curatis Holding Ltd) zu ändern und entsprechend Artikel 1 der Statuten gemäss Anhang anzupassen, mit Wirkung per Vollzug der ordentlichen Kapitalherhöhung gemäss Traktandum 3.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Der Verwaltungsrat möchte den vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss in der Firma der Gesellschaft reflektieren. Zu diesem Zwecke beantragt der Verwaltungsrat, die Firma der Gesellschaft von Kinarus Therapeutics Holding AG zu Curatis Holding AG (Curatis Holding SA) (Curatis Holding Ltd) zu ändern und entsprechend Artikel 1 der Statuten gemäss Anhang anzupassen.

Gemäss Schweizer Recht bedarf die beantragte Änderung der Firma, wie vom Verwaltungsrat in diesem Traktandum 6 vorgeschlagen, der Zustimmung von der Mehrheit der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 6 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, kommt die gemäss diesem Antrag 6 beschlossene Firmenänderung nicht gültig zustande.

7               Neuer Sitz und Statutenänderung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt den Sitz der Gesellschaft von Basel, Kanton Basel-Stadt zu Liestal, Kanton Basel-Landschaft, zu ändern und entsprechend Artikel 1 der Statuten gemäss Anhang anzupassen, mit Wirkung per Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Der Verwaltungsrat möchte den vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss im Sitz der Gesellschaft reflektieren. Zu diesem Zwecke beantragt der Verwaltungsrat, den Sitz der Gesellschaft von Basel, Kanton Basel-Stadt zu Liestal, Kanton Basel-Landschaft, zu ändern und entsprechend Artikel 1 der Statuten gemäss Anhang anzupassen.

Gemäss Schweizer Recht bedarf die beantragte Sitzverlegung, wie vom Verwaltungsrat in diesem Traktandum 7 vorgeschlagen, der Zustimmung von der Mehrheit der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 7 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, kommt die gemäss diesem Antrag 7 beschlossene Sitzverlegung nicht gültig zustande.

8               Neuer Zweck und Statutenänderung

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt den Zweck der Gesellschaft zu ändern und Artikel 2 der Statuten gemäss Anhang anzupassen, mit Wirkung per Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung gemäss Traktandum 3.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Der Verwaltungsrat möchte den vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss und insbesondere Curatis AG‘s Geschäftsaktivität im Zweck der Gesellschaft reflektieren. Zu diesem Zwecke beantragt der Verwaltungsrat, die Zweckbestimmung in Artikel 2 der Statuten anzupassen.

Gemäss Schweizer Recht bedarf der Beschluss der Generalversammlung zur Zweckänderung, wie vom Verwaltungsrat in diesem Traktandum 8 vorgeschlagen, der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung vertretenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 8 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, kommt die gemäss diesem Antrag 8 beschlossene Zweckänderung nicht gültig zustande.

9               Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder und Wahl des VErwaltungsratspräsidenten

Anträge

(9.1) Wahl von Günter Graubach

Der Verwaltungsrat beantragt, Günter Graubach als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024 zu wählen.

(9.2) Wahl von Roland Rutschmann

Der Verwaltungsrat beantragt, Roland Rutschmann als Mitglied des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024 zu wählen.

(9.3) Wahl von Marian Borovsky

Der Verwaltungsrat beantragt, Marian Borovsky als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024 zu wählen.

Die Beschlüsse unter diesem Traktandum 9 stehen unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Die Mitglieder und der Präsident des Verwaltungsrates sind einzeln zu wählen. Die Amtszeit aller Mitglieder des Verwaltungsrates endet mit der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung. Hari Kumar, Alexander Bausch und Eugene Tierney haben entschieden, von ihrem Amt zurückzutreten mit Wirkung ab dieser aGV.

Zudem schlägt der Verwaltungsrat Günter Graubach, Roland Rutschmann und Marian Borovsky zur Wahl in den Verwaltungsrat vor.

Günter Graubach: Executive Chairman von Curatis und vormaliger Chief Executive Officer von Curatis (bis 2011); war in verschiedenen kommerziellen Managementpositionen bei Speciality European Pharma (jetzt Contura), MyoContract (jetzt Santhera Pharmaceuticals) und Hoffmann-La Roche in der Schweiz, den USA und Lateinamerika tätig. Herr Graubach hält eine Maîtrise AES in Betriebswirtschaftslehre der Universität Lyon, Frankreich und ein lic.oec.int in Internationalen Wirtschaftsbeziehungen der Universität Konstanz, Deutschland.

Roland Rutschmann: Executive Director Curatis und vormaliger Chief Executive Officer von Curatis (2012-2019); zuvor hielt er Positionen als Vice President/General Manager bei Orphan Europe in Paris Frankreich und in dieser Funktion Mitglied der Konzernleitung der Recordati Group (Mailand, Italien), und war als Regional Vice President/General Manager und Vice President Strategic Marketing Europe bei Actelion tätig. Des weiteren bekleidete Herr Rutschmann verschiedene Managementposition im Marketing und Vertrieb für Hoffmann-La Roche und Warner-Lambert in der Schweiz, den Niederlanden sowie in Deutschland. Herr Rutschmann hält einen Doktortitel (PhD) in Zellbiologie/Immunologie der Universität Basel und absolvierte Management Programme an der INSEAD.

Marian Borovsky: Vormaliger Group General Counsel und Mitglied der Geschäftsleitung des börsennotierten Unternehmens Actelion Pharmaceuticals sowie Rechtsberater bei PricewaterhouseCoopers. Des weiteren bekleidete Herr Borovsky ad interim-Positionen als General Counsel/Chief Legal Officer bei Idorsia und Swiss Rockets. Er ist Mitbegründer und Präsident des Verwaltungsrates von Praed Pharmaceuticals. Herr Borovsky hält einen Doktortitel in Rechtswissenschaften,  ist Rechtsanwalt sowie Wirtschaftsmediator.

Sollte die aGV den Anträgen (9.1) bis (9.3) unter diesem Traktandum 9 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, werden die Kandidaten nicht in den Verwaltungsrat gewählt.

10            Wahl neuer Mitglieder des Vergütungsausschusses

Anträge

(10.1) Wahl von Günter Graubach

Der Verwaltungsrat beantragt Günter Graubach als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024 zu wählen.

(10.2) Wahl von Roland Rutschmann

Der Verwaltungsrat beantragt Roland Rutschmann als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024 zu wählen.

(10.3) Wahl von Marian Borovsky

Der Verwaltungsrat beantragt Marian Borovsky als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024 zu wählen.

Die Beschlüsse unter diesem Traktandum 10 stehen unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind einzeln zu wählen und müssen von der ordentlichen Generalversammlung 2024 erneut gewählt werden. Wählbar sind nur Mitglieder des Verwaltungsrats. Es ist vorgesehen, dass Günter Graubach Präsident des Vergütungsausschusses wird.

Sollte die aGV den Anträgen (10.1) bis (10.3) unter diesem Traktandum 10 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, werden die Kandidaten nicht in den Vergütungsausschuss gewählt.

11            Wahl der Revisionsstelle

Anträge

Der Verwaltungsrat beantragt die Ernst & Young AG, in Basel, Schweiz, als Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

Der Beschluss unter diesem Traktandum steht unter der Bedingung, dass die Anträge unter den Traktanden 1, 2 und 3 gutgeheissen werden.

Erläuterungen

Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die Wahl der Revisionsstelle zuständig. Ernst & Young AG hat bestätigt, dass sie über die für dieses Mandat erforderliche Unabhängigkeit verfügt.

Sollte die aGV dem Antrag unter diesem Traktandum 11 aber nicht den Anträgen unter den Traktanden 1, 2 und 3 zustimmen, wird die neue Revisionsstelle nicht gewählt.

* * *

Organisatorische Hinweise

Zutritt und Stimmmaterial

Aktionärinnen und Aktionäre, die am 19. Februar 2024 um 17:00Uhr MEZ mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen sind, erhalten die Einladung zur aGV und – auf Verlangen – Zutrittskarten und Stimmmaterial. Aktionärinnen und Aktionäre, welche ihre Aktien vor der aGV veräussern, sind nicht berechtigt, an der aGV teilzunehmen.

Schliessung des Aktienregisters

Das Aktienregister wird am 19. Februar 2024 um 17:00 Uhr MEZ geschlossen und am 4. März um 07:00 Uhr MEZ wieder geöffnet werden.

Vollmachtserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

Aktionärinnen und Aktionäre können den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, KBT Treuhand AG Zürich, Kreuzplatz 5, 8032 Zürich, Schweiz, oder mittels schriftlicher Vollmacht einen Vertreter ihrer Wahl bevollmächtigen, an ihrer Stelle an der aGV teilzunehmen. Vollmachtserteilung kann durch Ausfüllen und Rücksenden des Bestellformulars für Zutrittskarte und Stimmmaterial oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Zutrittskarte erfolgen. Werden dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine anderweitigen Weisungen erteilt, so wird dieser gemäss Vollmachtsformular angewiesen, die Stimmen im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates abzugeben.

Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (netvote)

Die Aktionärinnen und Aktionäre können sich an den Abstimmungen und Wahlen durch elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter unter https://kinarus.netvote.ch beteiligen. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionärinnen und Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur aGV zugestellt. Allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 27. Februar 2024 um 11:59 Uhr MEZ möglich.

Basel, 7. Februar 2024

Kinarus Therapeutics Holding AG

Im Namen des Verwaltungsrates

_________________________________



FOSC: 28 du 09.02.2024
Numéro de publication: UP04-0000005787
Entité de publication: Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation, (Kinarus Therapeutics Holding Ltd in liquidation) (Kinarus Therapeutics Holding SA en liquidation)
Cantons: BS
FOSC09.02.2024
|
Kinarus Therapeutics Holding AG

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouvelle raison sociale, Nouvelle adresse, Nouveau siège, Révocation de la faillite

Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation, in Basel, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 18 vom 26.01.2024, Publ. 1005945201).

Firma neu:
Kinarus Therapeutics Holding AG.

Uebersetzungen der Firma neu:
(Kinarus Therapeutics Holding SA) (Kinarus Therapeutics Holding Ltd).

Domizil neu:
c/o Kinarus AG in Liquidation, Hochbergerstrasse 60C, 4057 Basel.

Vinkulierung neu:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Das Zivilgericht Basel-Stadt hat den Konkurs am 05.02.2024 widerrufen. Damit besteht die Gesellschaft entsprechend den früheren Eintragungen weiter. [bisher: Das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt hat über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 24.10.2023, 08.35 Uhr, den Konkurs eröffnet und sie damit aufgelöst.]

FOSC: 28 du 09.02.2024
Registre journalier: 1012 du 06.02.2024
Numéro de publication: HR02-1005957403
Cantons: BS

FOSC07.02.2024
|
Kinarus Therapeutics Holding AG

Révocation de faillite Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Faillites
Sous rubrique: Révocation de faillite

Débiteurs
Kinarus Therapeutics Holding AG
CHE-103.574.108
Hochbergerstrasse 60C
4057 Basel

Date de la révocation: 05.02.2024

Publikation nach SchKG Art. 195, 196 oder 332.

Der Konkurs ist zufolge Rückzug aller Forderungen durch Entscheid des Zivilgerichts vom 5. Februar 2024 widerrufen und die Schuldnerin wieder in die Verfügung über ihr Vermögen eingesetzt worden.


FOSC: 26 du 07.02.2024
Numéro de publication: KK07-0000001439
Entité de publication: Konkursamt des Kantons Basel-Stadt
Cantons: BS
FOSC26.01.2024
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Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites

Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation, in Basel, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 212 vom 01.11.2023, Publ. 1005874049).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ernst & Young AG (CHE-105.932.265), in Basel, Revisionsstelle.

FOSC: 18 du 26.01.2024
Registre journalier: 645 du 23.01.2024
Numéro de publication: HR02-1005945201
Cantons: BS

FOSC29.11.2023
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Kinarus Therapeutics Holding AG

Publication de faillite/appel aux créanciers Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Faillites
Sous rubrique: Publication de faillite/appel aux créanciers

Débiteurs
Kinarus Therapeutics Holding AG
CHE-103.574.108
Hochbergerstrasse 60C
4057 Basel

Type de procédure de faillite: sommaire

Date de l'ouverture de la faillite: 24.10.2023

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).

Délai: 1 mois
Fin du délai: 02.01.2024

Point de contact
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel

Remarques
Firmenzweck :
Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die pharmazeutische und chemische Produkte aller Art entwickeln, produzieren und vertreiben. Die Beteiligung an sonstigen industriellen Unternehmungen und Holding-Gesellschaften ist gestattet. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke sowie Patent-, Marken-, Urheber-, Design und alle übrigen Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte (gegen Entgelt oder unentgeltlich für oder mit direkte(n) oder indirekte(n) Tochter- und andere(n) verbundene(n) Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann zudem Management-Dienstleistungen für Mutter-, Tochter- oder andere verbundene Gesellschaften erbringen. Die Gesellschaft kann alle weiteren Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen.

FOSC: 232 du 29.11.2023
Numéro de publication: KK02-0000037603
Entité de publication: Konkursamt des Kantons Basel-Stadt
Cantons: BS
FOSC01.11.2023
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Kinarus Therapeutics Holding AG

Avis préalable d'ouverture de faillite Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Faillites
Sous rubrique: Avis préalable d'ouverture de faillite

Débiteurs
Kinarus Therapeutics Holding AG
CHE-103.574.108
Hochbergerstrasse 60C
4057 Basel

Date de l'ouverture de la faillite: 24.10.2023

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.


FOSC: 212 du 01.11.2023
Numéro de publication: KK01-0000033505
Entité de publication: Konkursamt des Kantons Basel-Stadt
Cantons: BS
FOSC01.11.2023
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Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Liquidation, Nouvelle raison sociale, Dissolution à la suite d'une faillite

Kinarus Therapeutics Holding AG, in Basel, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 53 vom 16.03.2023, Publ. 1005702062).

Firma neu:
Kinarus Therapeutics Holding AG in Liquidation.

Uebersetzungen der Firma neu:
(Kinarus Therapeutics Holding SA en liquidation) (Kinarus Therapeutics Holding Ltd in liquidation).

Vinkulierung neu:
Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist infolge Auflösung von Gesetzes wegen aufgehoben. Das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt hat über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 24.10.2023, 08.35 Uhr, den Konkurs eröffnet und sie damit aufgelöst.

FOSC: 212 du 01.11.2023
Registre journalier: 6807 du 27.10.2023
Numéro de publication: HR02-1005874049
Cantons: BS

FOSC05.06.2023
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Kinarus Therapeutics Holding AG

Invitation à l'assemblée générale Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Communications d'entreprises
Sous rubrique: Invitation à l'assemblée générale
Remarque: cette publication comporte une pièce-jointe PDF

Kinarus Therapeutics Holding AG
c/o: Kinarus AG
Hochbergerstrasse 60C
4057 Basel

Indications concernant l'assemblée générale
28.06.2023, 10:00 heures
Radisson Blu Hotel Basel
Steinentorstrasse 25
4051 Basel
Switzerland

Ordre du jour

Einladungstext und Traktandenliste im PDF-Anhang



FOSC: 106 du 05.06.2023
Numéro de publication: UP04-0000005393
Entité de publication: Schellenberg Wittmer AG
Cantons: ZH, BS
FOSC16.03.2023
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Kinarus Therapeutics Holding AG

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau capital, Modification des statuts

Kinarus Therapeutics Holding AG, in Basel, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 161 vom 22.08.2022, Publ. 1005544921).

Statutenänderung:
06.03.2023.

Aktienkapital neu:
CHF 11'436'030.38 [bisher: CHF 11'133'153.66].

Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 11'436'030.38 [bisher: CHF 11'133'153.66].

Aktien neu:
1'143'603'038 Namenaktien zu CHF 0.01 [bisher: 1'113'315'366 Namenaktien zu CHF 0.01]. Kapitalerhöhung aus bedingtem Aktienkapital.

FOSC: 53 du 16.03.2023
Registre journalier: 1695 du 13.03.2023
Numéro de publication: HR02-1005702062
Cantons: BS

FOSC22.08.2022
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Kinarus Therapeutics Holding AG

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau capital, Modification des statuts

Kinarus Therapeutics Holding AG, in Basel, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 112 vom 13.06.2022, Publ. 1005493822).

Statutenänderung:
17.08.2022.

Aktienkapital neu:
CHF 11'133'153.66 [bisher: CHF 10'695'330.39].

Liberierung Aktienkapital neu:
CHF 11'133'153.66 [bisher: CHF 10'695'330.39].

Aktien neu:
1'113'315'366 Namenaktien zu CHF 0.01 [bisher: 1'069'533'039 Namenaktien zu CHF 0.01].

Qualifizierte Tatbestände neu:
Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Aktienkapital vom 17.08.2022 gemäss Sacheinlageverträgen vom 17.08.2022 286'159 Namenaktien zu CHF 0.10 der Kinarus AG, in Basel (CHE-496.256.034), wofür 43'782'327 Namenaktien zu CHF 0.01 ausgegeben werden.

FOSC: 161 du 22.08.2022
Registre journalier: 4763 du 18.08.2022
Numéro de publication: HR02-1005544921
Cantons: BS

FOSC13.06.2022
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Kinarus Therapeutics Holding AG

Mutation Kinarus Therapeutics Holding AG

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouvelle raison sociale, Personnes inscrites, Nouvelle adresse, Nouveu but, Nouveau siège, Modification des statuts

Perfect Holding SA, bisher in Lausanne, CHE-103.574.108, Aktiengesellschaft (vom 07.06.2022, Publ. 1005489658).

Statutenänderung:
02.05.2022.

Firma neu:
Kinarus Therapeutics Holding AG.

Uebersetzungen der Firma neu:
(Kinarus Therapeutics Holding SA) (Kinarus Therapeutics Holding Ltd).

Sitz neu:
Basel.

Domizil neu:
c/o Kinarus AG, Hochbergerstrasse 60C, 4057 Basel.

Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die pharmazeutische und chemische Produkte aller Art entwickeln, produzieren und vertreiben. Die Beteiligung an sonstigen industriellen Unternehmungen und Holding-Gesellschaften ist gestattet. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke sowie Patent-, Marken-, Urheber-, Design und alle übrigen Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte (gegen Entgelt oder unentgeltlich für oder mit direkte(n) oder indirekte(n) Tochter- und andere(n) verbundene(n) Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann zudem Management-Dienstleistungen für Mutter-, Tochter- oder andere verbundene Gesellschaften erbringen. Die Gesellschaft kann alle weiteren Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen.

Publikationsorgan neu:
SHAB.

Mitteilungen neu:
Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen durch schriftliche Mitteilungen an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen der Aktionäre und Nutzniesser oder durch einmalige Publikation im SHAB, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ansermoz, Anouck, von La Côte-aux-Fées, in Lutry, Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Grey, Stephen, von Marly, in Val de Bagnes, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; PricewaterhouseCoopers SA (CHE-497.306.752), in Pully, Revisionsstelle.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kumar, Hari, britischer Staatsangehöriger, in Basel, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bausch, Alexander, deutscher Staatsangehöriger, in Lörrach (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Inderbitzin, Silvio, von Morschach, in Horw, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tierney, Eugene, irischer Staatsangehöriger, in Basel, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ernst & Young AG (CHE-105.932.265), in Basel, Revisionsstelle.

FOSC: 112 du 13.06.2022
Registre journalier: 3329 du 09.06.2022
Numéro de publication: HR02-1005493822
Cantons: BS

FOSC13.06.2022
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Perfect Holding SA

Mutation Perfect Holding SA

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau siège, Nouvelle adresse

Perfect Holding SA, à Lausanne, CHE-103.574.108 (FOSC du 07.06.2022, p. 0/1005489658). La société ayant transféré son siège à Basel sous la raison de commerce Kinarus Therapeutics Holding AG, la raison de commerce est radiée d'office du Registre du commerce du canton de Vaud.

FOSC: 112 du 13.06.2022
Registre journalier: 11527 du 09.06.2022
Numéro de publication: HR02-1005494231
Cantons: VD

FOSC07.06.2022
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Perfect Holding SA

Mutation Perfect Holding SA

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Nouveau capital

Perfect Holding SA, à Lausanne, CHE-103.574.108 (FOSC du 23.07.2020, p. 0/1004944031). Statuts modifiés le 02.05.2022 et 01.06.2022. Augmentation ordinaire du capital-actions par apport en nature selon contrat du 01.06.2022: 5'807'286 actions nominatives de CHF 0.10 de Kinarus AG (CHE-496.256.034), à Basel, pour CHF 49'650'204.68; en contrepartie, il est remis 888'514'758 actions de CHF 0.01.

Nouveau capital-actions entièrement libéré:
CHF 10'695'330.39, divisé en 1'069'533'039 actions nominatives de CHF 0.01, avec restrictions quant à la transmissibilité selon statuts. Suppression de la clause statutaire relative à l'augmentation autorisée du capital (fondée sur la décision d'autorisation du 25.05.2018), le délai étant écoulé. L'assemblée générale a introduit une clause statutaire relative à une augmentation autorisée du capital par décision du 02.05.2022. Pour les détails, voir les statuts. L'assemblée générale a modifié une clause statutaire relative à une augmentation conditionnelle du capital (selon décision du 24.05.2013 modifiée en dernier lieu le 24.05.2019) par décision du 02.05.2022.

FOSC: 108 du 07.06.2022
Registre journalier: 11187 du 02.06.2022
Numéro de publication: HR02-1005489658
Cantons: VD

FOSC08.04.2022
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Perfect Holding SA

Invitation à l'assemblée générale Perfect Holding SA

Rubrique: Communications d'entreprises
Sous rubrique: Invitation à l'assemblée générale
Remarque: cette publication comporte une pièce-jointe PDF

Perfect Holding SA
Avenue de Florimont 3
1006 Lausanne

Indications concernant l'assemblée générale
02.05.2022, 14:00 heures
Offices of Walder Wyss Ltd., Aeschenvorstadt 48, 4010 Basel
(without a participation of the shareholders in person)

Ordre du jour

Agenda of the ordinary and extraordinary shareholders' meeting of Perfect Holding SA



FOSC: 70 du 08.04.2022
Numéro de publication: UP04-0000004101
Entité de publication: Perfect Holding SA
Cantons: VD
FOSC30.04.2021
|
Perfect Holding SA

Invitation à l'assemblée générale Perfect Holding SA

Rubrique: Communications d'entreprises
Sous rubrique: Invitation à l'assemblée générale
Remarque: cette publication comporte une pièce-jointe PDF

Perfect Holding SA
Avenue de Florimont 3
1006 Lausanne

Indications concernant l'assemblée générale
28.05.2021, 16:00 heures
Siège de la société :
Avenue de Florimont 3
1006 Lausanne

Ordre du jour

Invitation à l'Assemblée générale ordinaire de Perfect Holding SA du 28 mai 2021



FOSC: 83 du 30.04.2021
Numéro de publication: UP04-0000003214
Entité de publication: Perfect Holding SA
Cantons: VD
FOSC23.07.2020
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Perfect Holding SA

Mutation Perfect Holding SA

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Changements divers

Perfect Holding SA, à Lausanne, CHE-103.574.108 (FOSC du 20.06.2019, p. 0/1004656277). Statuts modifiés le 26 juin 2020 sur des points non soumis à publication. Roch Jean-Claude n'est plus administrateur; sa signature est radiée. L'administratrice Ansermoz Anouck est nommée présidente.

FOSC: 141 du 23.07.2020
Registre journalier: 12085 du 20.07.2020
Numéro de publication: HR02-1004944031
Cantons: VD

FOSC29.05.2020
|
Perfect Holding SA

Invitation à l'assemblée générale Perfect Holding SA

Rubrique: Communications d'entreprises
Sous rubrique: Invitation à l'assemblée générale
Remarque: cette publication comporte une pièce-jointe PDF

Perfect Holding SA
Avenue de Florimont 3
1006 Lausanne

Indications concernant l'assemblée générale
26.06.2020, 16:00 heures
Salle de conférence
Avenue de Florimont 3
1006 Lausanne
(suite au COVID-19, la participation en personne des actionnaires à l'AG ne sera pas possible)

Ordre du jour

Convocation à l'assemblée générale des actionnaires des actionnaires de Perfect Holding SA (vendredi 26 juin 2020)



FOSC: 103 du 29.05.2020
Numéro de publication: UP04-0000002119
Entité de publication: Perfect Holding SA
Cantons: VD
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